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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Ernst

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www.umwelt-online.de: TRbF 20 - Läger Stand: BArbBl. 4/2001 S. 60<br />

(2) Wasserablaufleitungen, die durch den Tank führen, müssen am Dach und am Mantel absperrbar sein.<br />

(3) Schwimmdächer müssen so auf Stützen sicher absetzbar sein dass in tiefster Betriebsstellung der Dächer ein<br />

ausreichender Abstand zu festen Tankeinbauten und eine ausreichende Durchgangshöhe unter dem Dach verbleibt und das<br />

Füllen und Entleeren nicht beeinträchtigt wird.<br />

(4) Schwimmdächer müssen gegen Drehbewegung und Herausgleiten aus der Führung gesichert sein.<br />

(5) Absatz 4 gilt als erfüllt, wenn<br />

1. die Schwimmdächer an einer mit dem Tankmantel fest verbundenen Führung gleiten (als Führung kann das<br />

Peilrohr dienen),<br />

2. die Schwimmdächer so ausgeführt sind, dass die Randeintauchtiefe mindestens 40 mm beträgt oder bei geringeren<br />

Eintauchtiefen Führungen am Tankmantel oder Schwimmdach angebracht werden, die ein Herausgleiten selbst bei<br />

höchstmöglichem Flüssigkeitsstand verhindern.<br />

(6) Der Ringraum zwischen Tankmantel und Außenkante des Schwimmdaches muss so beschaffen sein, dass auch bei<br />

höchster Betriebsstellung des Schwimmdaches ein Brand im Ringraum gelöscht werden kann.<br />

(7) Absatz 6 gilt als erfüllt, wenn bei dem zulässigen Füllstand ein Mindestabstand von 500 mm zwischen der Oberkante<br />

der Ringraumabdeckung und dem Dachring verbleibt und an dem Rand des Schwimmdaches ein ebenso hoher Blechsteg<br />

angebracht ist, der das Abfließen von angesammeltem Wasser durch Bohrungen oder Schlitze an der unteren Kante des<br />

Blechsteges ermöglicht. Zur Brandbekämpfung mittels Löschschaum ist die Anbringung fest verlegter<br />

Feuerlöscheinrichtungen am Tankmantelrand zweckmäßig.<br />

(8) Die Beschäumung des Ringraumes in der Höhe nach Absatz 7 darf nicht durch Wetterabdeckungen oder ähnliches<br />

behindert werden.<br />

9.5.2.2 Zusätzliche Anforderungen an Schwimmdächer <strong>für</strong> Tanks zur Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der<br />

Gefahrklassen AI, AII und B<br />

(1) Schwimmdächer müssen so montiert, installiert und betrieben werden, dass eine Funkenbildung, die eine mögliche<br />

explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann, ausgeschlossen ist. Dies ist beispielhaft erfüllt, wenn<br />

Sicherungseinrichtungen und die Berührungsflächen der Führungen, soweit sie oberhalb der Flüssigkeit liegen, aus<br />

Werkstoffen bestehen, die eine Funkenbildung ausschließen.<br />

(2) Schwimmdächer müssen so montiert, installiert und betrieben werden, dass keine gefährliche elektrostatische<br />

Aufladung auftreten kann. Dies ist beispielhaft erfüllt, wenn zwischen Schwimmdach und Tankmantel leitfähige<br />

Verbindungen vorhanden sind.<br />

(3) Die berufsgenossenschaftliche Regel <strong>für</strong> die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen BGR<br />

132 ist zu beachten.<br />

(4) Ist eine zum Schwimmdach führende Metalltreppe vorhanden, gilt Absatz 2 als erfüllt, wenn die Enden der Treppe<br />

durch bewegliche Kabel mit dem Schwimmdach einerseits und dem Tankmantel andererseits leitend verbunden sind.<br />

(5) Leitfähige Verbindungen zwischen Schwimmdächern und Tankmantel müssen so installiert, montiert und betrieben<br />

werden, dass sie nicht beschädigt werden können und die Beweglichkeit der Schwimmdächer nicht beeinträchtigt wird.<br />

9.5.2.3 Ausrüstung der Tanks<br />

(1) Die Belüftung und Entlüftung des Tanks muss bei aufgesetztem Dach gewährleistet sein. Dies ist bei Tanks mit<br />

Schwimmdächern beispielhaft erfüllt, wenn die Belüftung und Entlüftung durch Rohre erfolgt, die betriebsmäßig durch<br />

Kappen verschlossen gehalten und beim Aufsetzen des Daches durch Anheben der Kappen zwangsweise geöffnet werden.<br />

(2) Besteht die Belüftungs- und Entlüftungseinrichtung aus Rohrstutzen, die betriebsmäßig das Innere mit der Außenluft<br />

verbinden, muss sie gegen Eindringen von Regenwasser geschützt sein. Dies gilt auch <strong>für</strong> Stutzen, die zur Belüftung und<br />

Entlüftung des flexibel abgedeckten Ringraumes zwischen Schwimmdach und Tankmantel angebracht sind<br />

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