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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Ernst

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www.umwelt-online.de: TRbF 20 - Läger Stand: BArbBl. 4/2001 S. 60<br />

(3) Werden Lagerbehälter, die nach Nummer 9.6.2 und 9.6.3 in die Zone 0 eingestuft werden, inertisiert, wird bezüglich der<br />

Zonenreduzierung und der Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme auf Nummer 8.2.4 verwiesen.<br />

(4) Wegen der sicherheitstechnisch erforderlichen Maßnahmen <strong>für</strong> die Restentleerung eines Lagerbehälters wird auf<br />

Nummer 15.6 Absatz 3 verwiesen.<br />

(5) Für Tanks zur Lagerung von Heizöl S mit Flammpunkten über 100 °C siehe Anhang G.<br />

9.6.2 Ständig getauchte Heizeinrichtungen<br />

(1) Die Mündung der betriebsmäßigen Entnahmeleitung des Lagerbehälters muss so über der Heizung angeordnet sein,<br />

dass die Heizung auch beim tiefsten Flüssigkeitsstand von der Flüssigkeit ausreichend (mind. 50 mm) bedeckt bleibt. Die<br />

Forderung ist bei einer betriebsmäßig tiefer angeordneten Entnahmeleitung erfüllt, wenn der tiefste Flüssigkeitsstand nach<br />

Satz 1 niveaugeregelt gewährleistet ist.<br />

(2) Bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> aller Gefahrklassen darf die Oberflächentemperatur der Heizung weder<br />

• 80 % der Zündtemperatur des Lagergutes noch<br />

• die Temperatur, die zur Bildung gefährlicher Mengen explosionsfähiger Atmosphäre infolge Zersetzung (z.B.<br />

Crackung) des Lagergutes führen kann,<br />

überschreiten.<br />

(3) Überschreitet bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> die Temperatur der Flüssigkeitsoberfläche den unteren<br />

Explosionspunkt der Flüssigkeit, so ist unabhängig von der Gefahrklasse der Flüssigkeit der Lagerbehälter in Zone 0<br />

einzustufen. Für inertisierte Tanks gilt Nummer 8.2.4 entsprechend. Der untere Explosionspunkt wird in der Regel nicht<br />

erreicht, wenn bei reinen Kohlenwasserstoffen eine Temperatur von 5 K unterhalb des Flammpunktes und bei anderen<br />

<strong>brennbare</strong>n <strong>Flüssigkeiten</strong> und Gemischen eine Temperatur von 15 K unterhalb des Flammpunktes nicht überschritten wird.<br />

(4) Ist bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> die Heizleistung so begrenzt, dass die Temperatur der<br />

Flüssigkeitsoberfläche an keiner Stelle den unteren Explosionspunkt der Flüssigkeit überschreitet, ist im Lagerbehälter kein<br />

explosionsgefährdeter Bereich.<br />

(5) Für die Zoneneinteilung bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B wird auf Nummer<br />

8.2.1 verwiesen.<br />

9.6.3 Nicht ständig getauchte Heizeinrichtungen<br />

(1) Bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> aller Gefahrklassen darf die Oberflächentemperatur der Heizung weder<br />

• 80 % der Zündtemperatur des Lagergutes noch<br />

• die Temperatur, die zur Bildung gefährlicher Mengen explosionsfähiger Atmosphäre infolge Zersetzung (z.B.<br />

Crackung) des Lagergutes führen kann,<br />

überschreiten.<br />

(2) Überschreitet bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> die Oberflächentemperatur der Heizung den unteren<br />

Explosionspunkt der Flüssigkeit, so ist unabhängig von der Gefahrklasse der Flüssigkeit der Lagerbehälter in Zone 0<br />

einzustufen. Für inertisierte Tanks gilt Nummer 8.2.4 entsprechend. Der untere Explosionspunkt wird in der Regel nicht<br />

erreicht, wenn bei reinen Kohlenwasserstoffen eine Temperatur von 5 K unterhalb des Flammpunktes und bei anderen<br />

<strong>brennbare</strong>n <strong>Flüssigkeiten</strong> und Gemischen eine Temperatur von 15 K unterhalb des Flammpunktes nicht überschritten wird.<br />

(3) Ist bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> die Heizleistung so begrenzt, dass die Oberflächentemperatur der<br />

Heizung an keiner Stelle den unteren Explosionspunkt der Flüssigkeit überschreitet, ist im Lagerbehälter kein<br />

explosionsgefährdeter Bereich.<br />

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