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Fact Book Pfandbrief - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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der regelmäßigen Überprüfung durch die Bankenaufsicht. Dies liegt auch im Interesse der<br />

Institute, da eine hohe Qualität der Deckungsmassen ein zentraler Aspekt ist, mit dem sich die<br />

<strong>Pfandbrief</strong>emittenten im Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt hervorheben.<br />

Mit der Aufnahme der Deckungsprüfungen in das PfandBG wurde zudem der Kreis der<br />

zu prüfenden Institute erheblich erweitert. Neben den ehemaligen Hypothekenbanken und<br />

Schiffsbanken müssen auch die Landesbanken und sonstigen öffentlichrechtlichen Kreditanstalten<br />

ihre Deckungsmassen von der Bankenaufsicht regelmäßig überprüfen lassen.<br />

PfandBG und Organisationsstruktur der BaFin<br />

Die im Jahre 2005 mit Inkrafttreten des PfandBG erfolgte Aufgabe des Spezialbankprinzips,<br />

d. h. der Beschränkung des <strong>Pfandbrief</strong>geschäfts auf (wenige) Spezialinstitute, und die parallel<br />

erfolgte Aufnahme qualitätssichernder Standards führte auch zu erheblich gestiegenen<br />

Anforderungen an die laufende Aufsicht über <strong>Pfandbrief</strong>banken. Die BaFin hatte auf diese<br />

Herausforderung bereits im Jahre 2006 reagiert und die interne Organisation der Aufsicht über<br />

die <strong>Pfandbrief</strong>banken unter Beachtung einer nahezu zeitgleich stattfindenden BaFin-internen<br />

Umstrukturierung 2) neu gestaltet. Ein Teil dieser Umorganisation war die Einrichtung der<br />

<strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I und II. Die neue Organisation der Aufsicht über die <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />

orientiert sich nicht vordringlich am Vorhandensein des Merkmals „<strong>Pfandbrief</strong>emittent“,<br />

sondern an der Zuordnung des Instituts zu Risikoverbünden und seiner Rechtsform. Das<br />

alleinige Abstellen auf das Recht zur Emission von <strong>Pfandbrief</strong>en wäre nicht sinnvoll gewesen,<br />

da infolge der Öffnung des <strong>Pfandbrief</strong>rechts für jedes Kreditinstitut (mit der entsprechenden<br />

Erlaubnis) die Emission von <strong>Pfandbrief</strong>en, wie sich inzwischen gezeigt hat, für viele Institute<br />

nicht mehr zwangsläufig ein wesentlicher Schwerpunkt des Geschäftsbetriebes ist.<br />

Eine einheitliche Aufsicht über alle <strong>Pfandbrief</strong>banken bleibt durch die Einrichtung der beiden<br />

Kompetenzcenter innerhalb der BaFin gewährleistet.<br />

39<br />

<strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I<br />

Das <strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I – Grundsatzfragen und Aufsicht über <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />

ohne Konzerneinbindung – ist in sämtliche Grundsatzentscheidungen der BaFin mit Bezug<br />

zum PfandBG eingebunden. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass allen<br />

<strong>Pfandbrief</strong>emittenten weiterhin eine Aufsicht nach einheitlichen Maßstäben widerfährt. Um<br />

im <strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I den notwendigen Bezug zur Geschäftspraxis der <strong>Pfandbrief</strong>emittenten<br />

zu gewährleisten, betreibt das Kompetenzcenter I auch laufende Bankenaufsicht.<br />

Im Wesentlichen diejenigen <strong>Pfandbrief</strong>banken, die keinem übergeordneten Konzern bzw.<br />

sonstigem Risikoverbund angehören, werden durch das <strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I beaufsichtigt.<br />

Dieser vielschichtige Institutskreis deckt eine große Bandbreite ab, so dass eine<br />

umfassende Praxisnähe gewährleistet ist.<br />

2)<br />

Mit dem Ziel der Aufbauorganisatorischen Umsetzung einer „risikoorientierten<br />

Aufsicht" hat die BaFin die Säule Bankenaufsicht grundlegend umstrukturiert.<br />

Die neue Organisationsstruktur soll die konzernrechtlich oder faktisch begründeten<br />

Risikoverbünde weitgehend spiegelbildlich wiedergeben.

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