Fact Book Pfandbrief - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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der regelmäßigen Überprüfung durch die Bankenaufsicht. Dies liegt auch im Interesse der<br />
Institute, da eine hohe Qualität der Deckungsmassen ein zentraler Aspekt ist, mit dem sich die<br />
<strong>Pfandbrief</strong>emittenten im Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt hervorheben.<br />
Mit der Aufnahme der Deckungsprüfungen in das PfandBG wurde zudem der Kreis der<br />
zu prüfenden Institute erheblich erweitert. Neben den ehemaligen Hypothekenbanken und<br />
Schiffsbanken müssen auch die Landesbanken und sonstigen öffentlichrechtlichen Kreditanstalten<br />
ihre Deckungsmassen von der Bankenaufsicht regelmäßig überprüfen lassen.<br />
PfandBG und Organisationsstruktur der BaFin<br />
Die im Jahre 2005 mit Inkrafttreten des PfandBG erfolgte Aufgabe des Spezialbankprinzips,<br />
d. h. der Beschränkung des <strong>Pfandbrief</strong>geschäfts auf (wenige) Spezialinstitute, und die parallel<br />
erfolgte Aufnahme qualitätssichernder Standards führte auch zu erheblich gestiegenen<br />
Anforderungen an die laufende Aufsicht über <strong>Pfandbrief</strong>banken. Die BaFin hatte auf diese<br />
Herausforderung bereits im Jahre 2006 reagiert und die interne Organisation der Aufsicht über<br />
die <strong>Pfandbrief</strong>banken unter Beachtung einer nahezu zeitgleich stattfindenden BaFin-internen<br />
Umstrukturierung 2) neu gestaltet. Ein Teil dieser Umorganisation war die Einrichtung der<br />
<strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I und II. Die neue Organisation der Aufsicht über die <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />
orientiert sich nicht vordringlich am Vorhandensein des Merkmals „<strong>Pfandbrief</strong>emittent“,<br />
sondern an der Zuordnung des Instituts zu Risikoverbünden und seiner Rechtsform. Das<br />
alleinige Abstellen auf das Recht zur Emission von <strong>Pfandbrief</strong>en wäre nicht sinnvoll gewesen,<br />
da infolge der Öffnung des <strong>Pfandbrief</strong>rechts für jedes Kreditinstitut (mit der entsprechenden<br />
Erlaubnis) die Emission von <strong>Pfandbrief</strong>en, wie sich inzwischen gezeigt hat, für viele Institute<br />
nicht mehr zwangsläufig ein wesentlicher Schwerpunkt des Geschäftsbetriebes ist.<br />
Eine einheitliche Aufsicht über alle <strong>Pfandbrief</strong>banken bleibt durch die Einrichtung der beiden<br />
Kompetenzcenter innerhalb der BaFin gewährleistet.<br />
39<br />
<strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I<br />
Das <strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I – Grundsatzfragen und Aufsicht über <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />
ohne Konzerneinbindung – ist in sämtliche Grundsatzentscheidungen der BaFin mit Bezug<br />
zum PfandBG eingebunden. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass allen<br />
<strong>Pfandbrief</strong>emittenten weiterhin eine Aufsicht nach einheitlichen Maßstäben widerfährt. Um<br />
im <strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I den notwendigen Bezug zur Geschäftspraxis der <strong>Pfandbrief</strong>emittenten<br />
zu gewährleisten, betreibt das Kompetenzcenter I auch laufende Bankenaufsicht.<br />
Im Wesentlichen diejenigen <strong>Pfandbrief</strong>banken, die keinem übergeordneten Konzern bzw.<br />
sonstigem Risikoverbund angehören, werden durch das <strong>Pfandbrief</strong>kompetenzcenter I beaufsichtigt.<br />
Dieser vielschichtige Institutskreis deckt eine große Bandbreite ab, so dass eine<br />
umfassende Praxisnähe gewährleistet ist.<br />
2)<br />
Mit dem Ziel der Aufbauorganisatorischen Umsetzung einer „risikoorientierten<br />
Aufsicht" hat die BaFin die Säule Bankenaufsicht grundlegend umstrukturiert.<br />
Die neue Organisationsstruktur soll die konzernrechtlich oder faktisch begründeten<br />
Risikoverbünde weitgehend spiegelbildlich wiedergeben.