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Fact Book Pfandbrief - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Jan Bettink | präsident<br />

Neben dem unsicheren Marktumfeld gilt die Aufmerksamkeit der <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />

derzeit immer noch dem sich dynamisch entwickelnden regulatorischen<br />

Rahmen ihres Geschäfts. Am 1. Januar 2014 werden mit dem CRD-IV Umsetzungsgesetz<br />

die Vorgaben des Baseler Ausschusses zur Verschärfung der Eigenkapitalregeln<br />

in deutsches Recht umgesetzt. In dem Gesetzespaket ist auch die<br />

dritte Novelle des <strong>Pfandbrief</strong>gesetzes enthalten, die unter anderem die Ausweitung<br />

der Transparenzvorschriften umfasst. Gemeinsame Anstrengungen von<br />

Anlegern und Emittenten haben hier im Laufe der parlamentarischen Beratungen<br />

Vereinfachungen bzw. Ergänzungen des Gesetzesentwurfs bewirkt.<br />

5<br />

Nach der Verabschiedung und dem absehbaren Inkrafttreten des neuen Eigenkapitalregimes<br />

gilt das Augenmerk und der Gestaltungswille der Regulierer<br />

dem Thema Finanzstabilität. Dabei wird der Verlustbeteiligung von Bankgläubigern<br />

(bail-in) und der Frage der Belastung bzw. Verpfändung von Bankaktiva<br />

(asset encumbrance) eine wichtige Rolle für die Stärkung der Finanzstabilität<br />

zugewiesen. Die Debatten hierüber werden zurzeit intensiv geführt. Die Krisen-<br />

Management Richtlinie bezweckt im Falle einer Bankinsolvenz, die erneute<br />

Inanspruchnahme der Steuerzahler zu vermeiden, indem auch Bankgläubiger –<br />

Inhaber von Bankschuldverschreibungen und ab einem bestimmten Niveau auch<br />

Einleger – zur Deckung angefallener Verluste herangezogen werden können.<br />

Das zentrale Anliegen der <strong>Pfandbrief</strong>banken ist dabei, eine uneingeschränkte<br />

Ausnahme für <strong>Pfandbrief</strong>e zu erreichen, so dass sie nicht zur Deckung von<br />

Verlusten herangezogen werden dürfen. Schließlich ist die Verlässlichkeit der<br />

vollen Rückzahlung eine wesentliche Eigenschaft des Produkts. Die <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />

werden sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen von Kommission,<br />

Rat und Europäischem Parlament daher weiter dafür einsetzen, <strong>Pfandbrief</strong>e<br />

und Covered Bonds von einem künftigen bail-in Regime auszunehmen.

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