Fact Book Pfandbrief - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Jan Bettink | präsident<br />
Neben dem unsicheren Marktumfeld gilt die Aufmerksamkeit der <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />
derzeit immer noch dem sich dynamisch entwickelnden regulatorischen<br />
Rahmen ihres Geschäfts. Am 1. Januar 2014 werden mit dem CRD-IV Umsetzungsgesetz<br />
die Vorgaben des Baseler Ausschusses zur Verschärfung der Eigenkapitalregeln<br />
in deutsches Recht umgesetzt. In dem Gesetzespaket ist auch die<br />
dritte Novelle des <strong>Pfandbrief</strong>gesetzes enthalten, die unter anderem die Ausweitung<br />
der Transparenzvorschriften umfasst. Gemeinsame Anstrengungen von<br />
Anlegern und Emittenten haben hier im Laufe der parlamentarischen Beratungen<br />
Vereinfachungen bzw. Ergänzungen des Gesetzesentwurfs bewirkt.<br />
5<br />
Nach der Verabschiedung und dem absehbaren Inkrafttreten des neuen Eigenkapitalregimes<br />
gilt das Augenmerk und der Gestaltungswille der Regulierer<br />
dem Thema Finanzstabilität. Dabei wird der Verlustbeteiligung von Bankgläubigern<br />
(bail-in) und der Frage der Belastung bzw. Verpfändung von Bankaktiva<br />
(asset encumbrance) eine wichtige Rolle für die Stärkung der Finanzstabilität<br />
zugewiesen. Die Debatten hierüber werden zurzeit intensiv geführt. Die Krisen-<br />
Management Richtlinie bezweckt im Falle einer Bankinsolvenz, die erneute<br />
Inanspruchnahme der Steuerzahler zu vermeiden, indem auch Bankgläubiger –<br />
Inhaber von Bankschuldverschreibungen und ab einem bestimmten Niveau auch<br />
Einleger – zur Deckung angefallener Verluste herangezogen werden können.<br />
Das zentrale Anliegen der <strong>Pfandbrief</strong>banken ist dabei, eine uneingeschränkte<br />
Ausnahme für <strong>Pfandbrief</strong>e zu erreichen, so dass sie nicht zur Deckung von<br />
Verlusten herangezogen werden dürfen. Schließlich ist die Verlässlichkeit der<br />
vollen Rückzahlung eine wesentliche Eigenschaft des Produkts. Die <strong>Pfandbrief</strong>banken<br />
werden sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen von Kommission,<br />
Rat und Europäischem Parlament daher weiter dafür einsetzen, <strong>Pfandbrief</strong>e<br />
und Covered Bonds von einem künftigen bail-in Regime auszunehmen.