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Fact Book Pfandbrief - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Ein wichtiger Grundsatz des Finanzaufsichtsrechts der Europäischen Union<br />

ist das Dogma der unbegrenzten Zahlungsfähigkeit aller Mitgliedsstaaten.<br />

Staatsanleihen gelten als risikolose Anlageklasse und sind daher mit umfangreichen<br />

aufsichtsrechtlichen Sonderrechten ausgestattet. Hierzu zählt vor<br />

allem das Vorrecht, dass Forderungen gegen EU-Staaten von Banken und<br />

Versicherungen nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Diese Nullgewichtung<br />

ist die Grundlage weiterer Privilegien, wie zum Beispiel die Ausnahme<br />

von der Anwendung der Großkreditregeln, die künftige Einstufung<br />

als liquide Aktiva bei der Liquidity Coverage Ratio oder die Zuweisung eines<br />

Risikofaktors von Null in den Solvency-II-Vorschriften 1) . Auch die Europäische<br />

Zentralbank bevorzugt EU-Staatsanleihen ohne Unterschied, indem sie<br />

ihnen unter allen beleihungsfähigen Wertpapieren den geringsten Abschlag<br />

vom Sicherheitswert zubilligt.<br />

Staatsschuldenkrise<br />

Seit geraumer Zeit steht dieses aufsichtsrechtliche Urvertrauen in die staatliche Solvenz in<br />

krassem Gegensatz zur tatsächlichen Finanzsituation einiger Länder. Schuld daran ist die<br />

Staatsschuldenkrise, die bekanntlich im Oktober 2009 mit dem Bekenntnis der neu gewählten<br />

griechischen Regierung, das Haushaltsdefizit des laufenden Jahres falle voraussichtlich mehr<br />

als doppelt so hoch aus wie die angekündigten 6 %, ins Licht der Öffentlichkeit rückte. Seither<br />

wurde Europa aufgrund wachsender Schulden und schwacher konjunktureller Perspektiven<br />

mit einer Welle von Ratingsenkungen überzogen. Moody’s stufte beispielsweise Spanien,<br />

Anfang 2010 noch als AAA-Adresse geführt, schrittweise auf derzeit Baa2 herab. Die Bewertung<br />

von Italien fiel in demselben Zeitraum von Aa2 auf Baa3.<br />

Mit Griechenland wurde im April 2012 erstmals seit Ende des zweiten Weltkriegs ein<br />

westeuropäisches Land zahlungsunfähig. Durch einen erzwungenen Schuldenschnitt verloren<br />

Besitzer griechischer Staatsanleihen mehr als 100 Mrd. Euro. Anleger in irischen und portugiesischen<br />

Staatstiteln wurden vor einem ähnlichen Schicksal nur durch umfangreiche finanzielle<br />

Hilfsmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und des Internationalen<br />

Währungsfonds bewahrt. Zugleich fielen die Kurse der betroffenen Staatsanleihen auf zuvor<br />

Seit nicht 2003 für möglich nahm die gehaltene Taktzahl Tiefstände. der Novellierungen Griechische des Länderanleihen Rechtsrahmens sackten für die <strong>Pfandbrief</strong>emittenten<br />

Zerschlagungswerte deutlich zu: von die unter Abschaffung 20 %, portugiesische der Gewährträgerhaftung Papiere auf unter und die 50 % Modifizierung und solche aus der<br />

zeitweise auf<br />

Anstaltslast, Italien und Spanien die zunehmende auf unter 70 Bedeutung % ihres gemischter Nominalwerts. gegenüber reinen Hypothekenbanken,<br />

die Neben Internationalisierung vielen anderen des waren <strong>Pfandbrief</strong>absatzes die deutschen <strong>Pfandbrief</strong>banken und der aufkommende Leidtragende Wettbewerb dieser mit Krise. ausländischen<br />

Viele von ihnen Covered betreiben Bonds seit waren Jahrzehnten wesentliche das Beweggründe Staatsfinanzierungsgeschäft des Gesetzgebers und für refinanzieren<br />

es des durch <strong>Pfandbrief</strong>gesetzes, die Ausgabe von das Öffentlichen Hypothekenbankgesetz, <strong>Pfandbrief</strong>en. Erst Öffentliches ab dem Jahr <strong>Pfandbrief</strong>gesetz 1974 – im Zuge sowie<br />

die Schaffung<br />

das der europäischen Schiffsbankgesetz Integration im Jahr – 2005 erhielten auf sich die <strong>Pfandbrief</strong>institute vereinte und grundlegend das Recht, neu ihr gestaltete. traditionell Über auf<br />

die deutsche Abkehr Gebietskörperschaften vom Spezialbankprinzip beschränktes hinaus wurden Staatsfinanzierungsgeschäft weitere Neuerungen wie auch eine außerhalb verbesserte<br />

Regulierung der Landesgrenzen der Überdeckungsanforderungen, zu tätigen. Zunächst durften Transparenzvorschriften Auslandskredite allein an des Staaten § 28 PfandBG der Eurosowie<br />

Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Deckungsmassen in das Gesetz aufgenommen.<br />

Diese Maßnahmen wurden ermöglicht bzw. maßgeblich flankiert durch die Schaffung<br />

der Rolle des Sachwalters im Jahr zuvor, durch den die insolvenzrechtliche Abschottung<br />

der Deckungsmassen perfektioniert wurde.<br />

Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft<br />

einer <strong>Pfandbrief</strong>bank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel<br />

einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in<br />

der Praxis Rechnung getragen werden kann.<br />

1)<br />

Artikel 400 CRR (Ausnahme von Großkreditregeln), Artikel 416 CRR (Liquidity Coverage Ratio) und Artikel 163 SR7 (Solvency II-E).<br />

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