Fact Book Pfandbrief - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Ein wichtiger Grundsatz des Finanzaufsichtsrechts der Europäischen Union<br />
ist das Dogma der unbegrenzten Zahlungsfähigkeit aller Mitgliedsstaaten.<br />
Staatsanleihen gelten als risikolose Anlageklasse und sind daher mit umfangreichen<br />
aufsichtsrechtlichen Sonderrechten ausgestattet. Hierzu zählt vor<br />
allem das Vorrecht, dass Forderungen gegen EU-Staaten von Banken und<br />
Versicherungen nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Diese Nullgewichtung<br />
ist die Grundlage weiterer Privilegien, wie zum Beispiel die Ausnahme<br />
von der Anwendung der Großkreditregeln, die künftige Einstufung<br />
als liquide Aktiva bei der Liquidity Coverage Ratio oder die Zuweisung eines<br />
Risikofaktors von Null in den Solvency-II-Vorschriften 1) . Auch die Europäische<br />
Zentralbank bevorzugt EU-Staatsanleihen ohne Unterschied, indem sie<br />
ihnen unter allen beleihungsfähigen Wertpapieren den geringsten Abschlag<br />
vom Sicherheitswert zubilligt.<br />
Staatsschuldenkrise<br />
Seit geraumer Zeit steht dieses aufsichtsrechtliche Urvertrauen in die staatliche Solvenz in<br />
krassem Gegensatz zur tatsächlichen Finanzsituation einiger Länder. Schuld daran ist die<br />
Staatsschuldenkrise, die bekanntlich im Oktober 2009 mit dem Bekenntnis der neu gewählten<br />
griechischen Regierung, das Haushaltsdefizit des laufenden Jahres falle voraussichtlich mehr<br />
als doppelt so hoch aus wie die angekündigten 6 %, ins Licht der Öffentlichkeit rückte. Seither<br />
wurde Europa aufgrund wachsender Schulden und schwacher konjunktureller Perspektiven<br />
mit einer Welle von Ratingsenkungen überzogen. Moody’s stufte beispielsweise Spanien,<br />
Anfang 2010 noch als AAA-Adresse geführt, schrittweise auf derzeit Baa2 herab. Die Bewertung<br />
von Italien fiel in demselben Zeitraum von Aa2 auf Baa3.<br />
Mit Griechenland wurde im April 2012 erstmals seit Ende des zweiten Weltkriegs ein<br />
westeuropäisches Land zahlungsunfähig. Durch einen erzwungenen Schuldenschnitt verloren<br />
Besitzer griechischer Staatsanleihen mehr als 100 Mrd. Euro. Anleger in irischen und portugiesischen<br />
Staatstiteln wurden vor einem ähnlichen Schicksal nur durch umfangreiche finanzielle<br />
Hilfsmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und des Internationalen<br />
Währungsfonds bewahrt. Zugleich fielen die Kurse der betroffenen Staatsanleihen auf zuvor<br />
Seit nicht 2003 für möglich nahm die gehaltene Taktzahl Tiefstände. der Novellierungen Griechische des Länderanleihen Rechtsrahmens sackten für die <strong>Pfandbrief</strong>emittenten<br />
Zerschlagungswerte deutlich zu: von die unter Abschaffung 20 %, portugiesische der Gewährträgerhaftung Papiere auf unter und die 50 % Modifizierung und solche aus der<br />
zeitweise auf<br />
Anstaltslast, Italien und Spanien die zunehmende auf unter 70 Bedeutung % ihres gemischter Nominalwerts. gegenüber reinen Hypothekenbanken,<br />
die Neben Internationalisierung vielen anderen des waren <strong>Pfandbrief</strong>absatzes die deutschen <strong>Pfandbrief</strong>banken und der aufkommende Leidtragende Wettbewerb dieser mit Krise. ausländischen<br />
Viele von ihnen Covered betreiben Bonds seit waren Jahrzehnten wesentliche das Beweggründe Staatsfinanzierungsgeschäft des Gesetzgebers und für refinanzieren<br />
es des durch <strong>Pfandbrief</strong>gesetzes, die Ausgabe von das Öffentlichen Hypothekenbankgesetz, <strong>Pfandbrief</strong>en. Erst Öffentliches ab dem Jahr <strong>Pfandbrief</strong>gesetz 1974 – im Zuge sowie<br />
die Schaffung<br />
das der europäischen Schiffsbankgesetz Integration im Jahr – 2005 erhielten auf sich die <strong>Pfandbrief</strong>institute vereinte und grundlegend das Recht, neu ihr gestaltete. traditionell Über auf<br />
die deutsche Abkehr Gebietskörperschaften vom Spezialbankprinzip beschränktes hinaus wurden Staatsfinanzierungsgeschäft weitere Neuerungen wie auch eine außerhalb verbesserte<br />
Regulierung der Landesgrenzen der Überdeckungsanforderungen, zu tätigen. Zunächst durften Transparenzvorschriften Auslandskredite allein an des Staaten § 28 PfandBG der Eurosowie<br />
Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Deckungsmassen in das Gesetz aufgenommen.<br />
Diese Maßnahmen wurden ermöglicht bzw. maßgeblich flankiert durch die Schaffung<br />
der Rolle des Sachwalters im Jahr zuvor, durch den die insolvenzrechtliche Abschottung<br />
der Deckungsmassen perfektioniert wurde.<br />
Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft<br />
einer <strong>Pfandbrief</strong>bank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel<br />
einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in<br />
der Praxis Rechnung getragen werden kann.<br />
1)<br />
Artikel 400 CRR (Ausnahme von Großkreditregeln), Artikel 416 CRR (Liquidity Coverage Ratio) und Artikel 163 SR7 (Solvency II-E).<br />
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