28.11.2014 Aufrufe

LHO - Finanzministerium NRW

LHO - Finanzministerium NRW

LHO - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Finanzministerium</strong><br />

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -VVG zu § 44 <strong>LHO</strong>-<br />

Anlage 4 zu Nr. 10.3 VVG<br />

Grundmuster 3 (Verwendungsnachweis)<br />

II. Zahlenmäßiger Nachweis<br />

1. Einnahmen<br />

Art<br />

Eigenanteil, Leistungen Dritter,<br />

Zuwendungen 1)<br />

Eigenanteil<br />

Lt. Zuwendungsbescheid<br />

Lt. Abrechnung<br />

EUR v.H. EUR v.H.<br />

Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung)<br />

Bewilligte öffentliche Förderung durch<br />

.......................................................................<br />

.......................................................................<br />

.......................................................................<br />

Zuwendung des Landes<br />

Insgesamt 100 100<br />

2. Ausgaben<br />

Lt.<br />

1) 2)<br />

Ausgabengliederung<br />

Zuwendungsbescheid<br />

davon<br />

insges. zuwendungsfähig<br />

insges.<br />

Lt. Abrechnung<br />

davon<br />

zuwendungsfähig<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

Insgesamt<br />

1)<br />

2)<br />

Sofern die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Einnahmen in der Sachakte in zeitlicher Reihenfolge und nach<br />

Buchungsstellen geordnet festgehalten hat, können die Einnahmen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans (wie unter 1.<br />

dargestellt) summarisch dargestellt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Ausgaben.<br />

Bei Baumaßnahmen sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Baumaßnahmen<br />

nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides) anzugeben.<br />

194

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!