28.11.2014 Aufrufe

LHO - Finanzministerium NRW

LHO - Finanzministerium NRW

LHO - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Finanzministerium</strong><br />

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -§ 31 <strong>LHO</strong>-<br />

§ 31<br />

Übersendung des Finanzplans<br />

Der von der Landesregierung beschlossene Finanzplan ist dem Landtag spätestens im<br />

Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes zuzuleiten und zu erläutern.<br />

76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!