28.11.2014 Aufrufe

LHO - Finanzministerium NRW

LHO - Finanzministerium NRW

LHO - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Finanzministerium</strong><br />

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -§ 46 <strong>LHO</strong>-<br />

§ 46<br />

Deckungsfähigkeit<br />

Deckungsfähige Ausgabemittel dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des<br />

§ 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet<br />

werden.<br />

200

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!