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URKUNDEN DER FAMILIE RIEDESEL v. EISENBACH

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16<br />

B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Willen einem ihresgleichen versetzen, wobei er aber den von Eisenbach zu lösen stehen sollte, wie<br />

ihm selber. 5) Was er hat oder gewinnen mag, soll er nicht vergeben ohne den Willen derer von Eisenbach;<br />

nur wenn er sich veränderte und ein ehelich Weib nehme, das könnte er bewidmen und beweisen.<br />

6) Auch sollte er mit seiner fahrenden Habe seinen Freunen helfen und raten, wie ihn gelüste. 7)<br />

Lehen, die seinem Eltervater, Vater und seinem Vetter erstorben sind, soll er einträchtig mit dem Ältesten<br />

von Eisenbach verleihen. Dies hat er Ritter Rörich mit einem leiblichen Eid geschworen und in<br />

Gegenwart Hennes von Eisenbach, Volprecht und Henne Rydfells, Kurt Pfeffersacks (Pfeffirsackis)<br />

Fritz und Dietrich Wienolds (Wynnoldis) Kurt Leubenitz, Endres von Michelbach (Michelnbach) und<br />

Kurt Tesch (Theschin).<br />

Siegler: Aussteller und Teidingsleute<br />

Formalbeschreibung: Ausfertigung Pergament; Von den 10 Siegeln 2 ab<br />

Druckangaben: Abschrift: Baumann, Urkundensammlung 102. 103; dieser fand noch die 10 Siegel<br />

vor. Regest: Becker Urkundenbuch Nr. 238<br />

72 1388 Dezember 2<br />

Jutte Gudiln und Grete, ihre leibliche Tochter, verkaufen ihren Junkern, den Brüdern Rörich und Bere<br />

von Eisenbach (Eysinbach) für 36 Silberlinge auf Wiederkauf alles, was Jutte auserstorben ist von<br />

ihrer Mutter und von ihrem Oheim Hermann von deme Heroldis, alle ihre Gülte, Gut, eigene Leute zu<br />

Herchenrod (Herchinrode, Wüstung, Wagner 17?), oder wo sie sie haben.<br />

Siegler: Bürgermeister und Schöffen zu Lauterbach (Luternbach)<br />

Formalbeschreibung: Ausfertigung Pergament; Siegel ab<br />

Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch Nr. 241<br />

73 1391 Juni 28<br />

Simon von Wallenstein (Waldinsteyn) Marschall des Abtes Reinhard zu Hersfeld, Gottfried von Wallenstein,<br />

Simon von Baumbach (Boinbach), Klaus Trott (Trotte), Wigand Klausner(Elusener) und<br />

Heinrich Berngoz waren Zeugen, wie die von Beenhausen (Beenhusen) und die von Lilienberg (Lilgenberg)<br />

in dem Rorbach (Rorbache) in dem Dorf Beenhausen (Beenhusen) an ihrem Erbgerichte<br />

nach ihren Rechten und Freiheiten fragen ließen. Als Schöffen waren darin Berlt Rüdeger, Gerlach<br />

Schecke, Hermann Müller (Mulner), Hans Dreseler, Trummesbach, Schade von Oberholshausen (Oberncolhusen),<br />

Henn Gerlach(Gerlachis), Berlt Schmidt (Smed), Eckehard Ronshausen (Ronshusen),<br />

ferner die Dingwarte, die in dem Gericht und den Dörfern in dem Rohrbach sind. Diese erzählen bei<br />

ihren Eiden: 1) Sie haben von ihrer Vogtei wegen zu richten über Schuld und Schaden. 2) Sie haben<br />

ein ungeboten Ding auf den nächsten Tag nach Margareten Tag. 3) Wer das versäße, es entschuldige<br />

ihn den Leibes oder Herren Not, muß es verbüßen mit fünf Schillingen. 4) Wer zu klagen hat, tut es<br />

erst vor dem Heimburgen; ist es unter fünf Schillingen, so soll es dieser richten, wenn er es kann.<br />

Sonst soll man ihn weisen vor die Vögte der Herrn von Beenhausen und von Lilienberg. Diese sollen<br />

ihn vorladen, zuerst bei fünf Schillingen. Kommt er nicht, soll man ihn abermals vorladen bei fünf<br />

Schillingen; zum dritten Male bei einem Pfund. Das ist das höchste Gebot. 5) Die höchste Buße ist<br />

drei Pfund. 6) Auch die Dienste gebieten sie bei fünf Schillingen. 7) Dies sind die Dienste: der Mann,<br />

der zu Acker fährt soll ihnen des Jahres ein Fuder Holz nach Hersfeld(Hersfelde) oder Rotenburg (Rodinburg)<br />

führen; die Dienste teilen sie gleich unter sich. 8) Jeder der eigenen Rauch hat, gibt ein Fastnachtshuhn,<br />

außer denen von Heierode (Heygenrade). 9) Jedermen der eignen Rauch hat, leiht ihnen<br />

einen Schnitter in der Ernte. 10) Darum geben die von Heierode 20 Michelshühner an Dechant und<br />

Pförtner zu Hersfeld und 20 Hühner den von Beenhausen und von Lilienberg und auf Walpurgis ein<br />

Pfund Pfennige Hersfelder Währung und 28 Schilling auf Martini, halb dem Dechant und den von<br />

Beenhausen und von Lilienberg. 11) Auch die Fische in den Wassern hegen sie bei einem Pfunde. 12)<br />

Die Leute sollen sich der Wasser gebrauchen zum Wässern, doch so, das sie ihnen die Fische nicht<br />

verderben. 13) Sie hegen auch die Weide in dem Rohrbach vor dem Ausleuten für die armen Leute bei<br />

einem Pfund. 14) Zur Rede können sie den Reichsten bitten unter zwei Schillingen und nicht höher,<br />

und den anderen darunter nach ihrem Vermögen (mugint), außer denen von Heierode. 15) Auch haben<br />

sie ein Gehölze, den Neneterod, das hegen sie bei einem Pfund. 16) Auch haben sie Korngülten, die<br />

ihnen ihre Knechte aufheben. 17) Ebenso Geld, das heißt Weißegeld , wie ihre Knechte wohl wissen.<br />

18) Als man früher rodetet in das gemeine Gehölz, wer das durfte, der gab von dem Acker drei Pfennige,<br />

wenn es Frucht brachte. Das hieß Waltgeld; das hoben auf die Knechte des Dechants und Pförtners<br />

von Hersfeld und die Knechte der von Beenhausen und Lilienberg. Wie sie das untereinander<br />

teilten, das wüssten sie wohl. 19) Und wenn die von Benhausen und von Lilienberg sprechen, dass sie<br />

eine Herberge haben sollen, das bekennen sie ihnen. Siegler die sechs genannten Zeugen....

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