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URKUNDEN DER FAMILIE RIEDESEL v. EISENBACH

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B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

richt daselbst und allen Dörfern, die in das Gericht gehören, die er von seinem Vater, Ritter Hermann<br />

(II.) Riedeseln selig, hergebracht hat, mit allen ihren Oberkeiten, Gerechtigkeiten, Nutzen und Zugehörungen,<br />

an Gerichten, Dörfern, Leuten, Eigenleuten, Gütern, Äckern, Wiesen, Wassern, Weiden,<br />

Fischereien, Wäldern, Hölzern, Feldern, Wildbahnen, Gültzinsen, Renten, Diensten, Lagern, Atzungen,<br />

Mühlen, Mühlstätten, Rechten, Herrlichkeiten, Aufkommen über und unter der Erde für 14oo<br />

rheinische Gulden. Diese 1400 Gulden hatte ihm der Landgraf schon vorher auf die drei Gerichte Ober-Ohmen,<br />

Engelrod und Moosergrund (Engelrodt, Mößergrunde) gegeben, hat ihm jetzt aber aus<br />

besonderer Gnade Engelrod und Moosergrund zurückgestellt und die Pfandschaft nur auf Ober-<br />

Ohmen beschränkt. Wiederkauf jederzeit gestattet. Hermann gestattet dem Landgrafen, verpfändete<br />

Stücke zu lösen und die Lösungsgelder auf die Pfandsumme zu schlagen.<br />

Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch Nr. 1496<br />

1354 1491 April 20<br />

Otto, Graf zu Solms und Herr zu Müntzenberg, lädt zu einem Schiedstag zwischen dem Erzbischof<br />

von Mainz, dem Landgrafen von Hessen und anderen nach Butzbach auf Sonntag Exaudi (15. Mai)<br />

Siegler: Aussteller, under unserem Secrett, Oblatensiegel<br />

Formalbeschreibung: Papier<br />

383 1491 April 30<br />

Eberhart Krengel zu Schrecksbach (Schreckspach) ist mit seinem Schwager Hans Pfeffersack zu Maar<br />

(Mara) vertragen wegen eines Streits um Burgseß, Lehen und andere von den Feuerpfeilen (Furpfeylen)<br />

herkommende Güter, dass ihm der Hof zu Geismar (Geißmar) zugesprochen wurde. Nach dem<br />

Vertrag konnte er ihn für 180 rheinische Gulden verkaufen oder versetzen, musste aber dabei den Pfeffersack<br />

den Verkauf lassen, auch musste er ihnen den Hof auf ihr Verlangen für diese Summe überlassen.<br />

Da er jetzt den Hof versetzen wollte, hat ihn Hanns Pfeffersack für den genannten Betrag gekauft<br />

und gelöst.<br />

Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch Nr. 1498<br />

1264 1491 September 27<br />

Hentz Lemmertzel, jetzt Bürger zu Lauterbach, und seine Frau Else bekunden, dass sie als Seelgerät<br />

für eine ewige Messe und Bruderschaft des Herrenleichnams in der Pfarrkirche zu Lauterbach 18 Gulden<br />

Frankfurter Währung auf ihren Äckern zu Frischborn mit jährlich einem Gulden Erbzins gestiftet<br />

haben<br />

Siegler: Siegelbitte an Bürgermeister und Rat der Stadt Lauterbach. Siegelankündigung der Stadt<br />

Formalbeschreibung: Pergament, mit Ablösungsvermerken von 1550, 1572 und 1574, angehängtes<br />

Siegel fehlt<br />

Druckangaben: Regest: nicht bei Becker<br />

384 1491 Juni 8<br />

Landgraf Wilhelm (III.) zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda (Hessenn,<br />

Dietz, Cziegenhain, Nidde) verspricht seinem Erbmarschall, Rat und lieben Getreuen Hermann (III.)<br />

Rieteßel (auch Rieteßell), der ihm seinen Teil an dem Gericht Ober-Ohmen (Obernomen) für 1400<br />

Gulden auf Wiederkauf verkauft hat, die Pfandschaft jederzeit für diesen Betrag zu lösen zu geben.<br />

Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, Siegel<br />

Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch Nr. 1499<br />

385 1491 Dezember 29<br />

Wigandt Wienold (Wynnoldt), Agnes, seine eheliche Hausfrau, Diederich und Heinz, ihre Söhne, verkaufen<br />

denehrsamen und geistlichen Herren und Brüdern, den Priestern zu Grebenau (Greffenauwe),<br />

sanct Johanns Ordens des heiligen Spitals zu Jerusalem (Jherusalem), für 10 rheinische Gulden ihre<br />

Wiese zu Sickendorf (Sickendorffe) ? zwischen der Langen Wiese oben und einem Wieschen genannt<br />

die Stucke -, die Enders Reucker innegehabt hat und noch eine Zeitlang innehaben soll, auf Wiederkauf<br />

zu Michaelis. Sie sollen die Wiese verleihen, nützen, bearbeiten oder bearbeiten lassen und davon<br />

jährlich ½ Gulden Zins heben. Hermann (III.) Rietesel, Erbmarschall zu Hessen, von dem die Wiese<br />

zu Lehen geht, stimmt zu, behält sich aber vor, die Wiese, wenn sie nicht in acht Jahren gelöst ist,<br />

selbst zu lösen oder einem anderen die Lösung zu gestatten.<br />

Siegler: Hermann, Wigandt, Diederich

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