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bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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Direktvermarkter im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung vertragliche Pflichten auf Jahresbasiseingegangen sind. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> entsprechenden gesetzlichen Vorlaufzeiten (einMonat zum Monatsersten) müssten die Lieferanten bereits Ende Juni ihre EEG-Anlagen abmelden– noch bevor das neue EEG rechtsgültig verabschiedet sein wird. Weiter sind dieVerträge sowohl zwischen Lieferant <strong>und</strong> Anlagenbetreiber als auch zwischen Endk<strong>und</strong>e <strong>und</strong>Lieferant auf Jahresbasis abgeschlossen, sodass hier Rechtsstreitigkeiten <strong>und</strong> Zusatzkostenzu erwarten sind.Hinzu kommt, dass in den zugr<strong>und</strong>e liegenden Verträgen mit Letztverbrauchern nicht notwendigerweisePreisanpassungsklauseln enthalten sein müssen, die zum 1. August 2014eine Preisanpassung um die Mehrkosten durch die Teil-EEG-Umlage erlauben würden, weil<strong>der</strong> entsprechende Lieferant für das Jahr 2014 von einer Beibehaltung des Grünstromprivilegsausgegangen ist.Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> empfiehlt <strong>der</strong> BDEW eindringlich, von einer unterjährigen Abschaffungdes Grünstromprivilegs abzusehen.2.2.4 Biogas2.2.4.1 Vertrauensschutz bei EffizienzsteigerungDer EEG-REFEntwurf (§ 67 Abs. 1 EEG-RefE) sieht vor, dass Altanlagen, die - z. B. aufgr<strong>und</strong><strong>der</strong> Effizienzsteigerung – mehr Kilowattst<strong>und</strong>en erzeugen, für die zusätzlich eingespeistenKilowattst<strong>und</strong>en nur noch den Monatsmarktwert erhalten. Diese Regelung ist ein Eingriff inden Vertrauensschutz <strong>und</strong> behin<strong>der</strong>t Effizienzsteigerungen.2.2.4.2 Vertrauensschutz beim LuftreinhaltebonusDie ersatzlose Streichung des Luftreinhaltebonus/Formaldehydbonus für Bestandsanlagen(§ 67 Abs. 2 Nr. 1 EEG-RefE) stellt ebenfalls eine klarer Eingriff in den Vertrauensschutz dar<strong>und</strong> wi<strong>der</strong>spricht damit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.2.2.4.3 Vertrauensschutz für Bio-Erdgas-Aufbereitungs- <strong>und</strong> Einspeiseanlagen im BestandBestehende BioErdgas-Einspeiseanlagen sind darauf angewiesen, auch zukünftig BHKW indem För<strong>der</strong>rahmen zu beliefern, <strong>der</strong> einen wirtschaftlichen Betrieb <strong>der</strong> Bio-Erdgaserzeugungzulässt.Nachfolgend erfolgt eine Differenzierung zwischen neu in Betrieb genommenen BHKW auf<strong>der</strong> einen <strong>und</strong> von fossilem Erdgas umgestellten BHKW auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite. Als bestehendeBio-Erdgas-Aufbereitungs- <strong>und</strong> Einspeiseanlagen sollen Anlagen gelten, die bereits imBetrieb sind, sowie Anlagen, die bis zum 1. August 2014 eine gültige Genehmigung o<strong>der</strong>Netzanschlusszusage nachweisen können.Seite 20 von 84

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