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3 Ergänzende Vorschläge zum vorliegenden Gesetzesentwurf3.1 Steigerung <strong>der</strong> Kosteneffizienz durch Vermeidung <strong>der</strong> Stromeinspeisung in St<strong>und</strong>enmit negativen MarktpreisenDer BDEW hatte im Vorfeld <strong>der</strong> EEG-Novelle als Maßnahme zur Steigerung <strong>der</strong> Kosteneffizienzunter an<strong>der</strong>em eine Mengenkontingentierung / Mengenbudgetierung vorgeschlagen. MitMengenkontingentierung ist die Umstellung von <strong>der</strong> zeitlichen Befristung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung aufeine Begrenzung <strong>der</strong> för<strong>der</strong>baren Strommenge gemeint. Durch die Mengenkontingentierungin Verbindung mit <strong>der</strong> Direktvermarktung entsteht für den Anlagenbetreiber ein Anreiz, aufeine Stromeinspeisung in St<strong>und</strong>en mit negativen Marktpreisen zu verzichten. Das steigert dieFör<strong>der</strong>effizienz. Denn soweit Anlagenbetreiber in Zeiten mit negativen Marktpreisen Stromeinspeisen, erhalten sie nach den bisherigen Regelungen des EEG weiterhin För<strong>der</strong>ung, obwohlfür den Strom durch Zahlung dieser negativen Preise Nachfrage geschaffen werdenmuss. Überspitzt ausgedrückt, bezahlen Stromk<strong>und</strong>en in St<strong>und</strong>en mit negativen Marktpreiseneinmal für die För<strong>der</strong>ung des Stroms aus Erneuerbaren Energien <strong>und</strong> noch einmal für dieEntsorgung dieses Stroms.Bei <strong>der</strong> Konkretisierung des Mengenkontingent-Konzeptes entstanden weitere Fragen, dieeiner vertiefenden Betrachtung bedürfen, die jedoch nicht mehr rechtzeitig zur laufendenEEG-Novelle abgeschlossen werden kann. Eventuell kann auch ein an<strong>der</strong>es Instrument zurVermeidung negativer Marktpreise zielführend sein.Ungeachtet <strong>der</strong> noch zu klärenden Fragen empfiehlt <strong>der</strong> BDEW, eine Verordnungsermächtigungin die aktuelle EEG-Novelle aufzunehmen, mit dem Ziel eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stromeinspeisungin St<strong>und</strong>en mit negativen Marktpreisen zu vermeiden.3.2 Grünstromprodukte mit deutschen ZertifikatenZudem sieht <strong>der</strong> BDEW Handlungsbedarf auch zukünftig Endk<strong>und</strong>en-Produkte mit deutschemEE-Strom rechtlich zu ermöglichen. Aufgr<strong>und</strong> des weiter zu Recht bestehenden Doppelvermarktungsverbotesist es nicht möglich, grünen Strom aus Anlagen im Marktprämienmodellan Endk<strong>und</strong>en zu verkaufen. An<strong>der</strong>erseits könnte die Weitergabe <strong>der</strong> grünen Eigenschaftaus heimischen EE-Erzeugungsanlagen dazu beitragen, die Energiewende bei denVerbrauchern attraktiver zu verankern. Der BDEW empfiehlt daher, eine Verordnungsermächtigungzu prüfen, die es <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung ermöglicht, eine alternative Vermarktunginkl. <strong>der</strong> grünen Eigenschaft für die Endk<strong>und</strong>en unter Wahrung <strong>der</strong> Kosten-Neutralität gegenüberdem Marktprämienmodell <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wahrung des Doppelvermarktungsverbots zu erlassen.Seite 42 von 84

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