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bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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Entwicklung vor, die <strong>der</strong> Gesetzesbegründung zu Folge den höheren Investitionskosten beiSchwachwindanlagen Rechnung trägt.Auch die durch WindGuard durchgeführte Studie „Kostensituation <strong>der</strong> Wind<strong>energie</strong> an Landin Deutschland“ (November 2013) deutet darauf hin, dass eine Abweichung von dem ursprünglichlinear vorgesehenen Verlauf sachgerecht sein könnte.Quelle: Deutsche WindGuard: „Kostensituation <strong>der</strong> Wind<strong>energie</strong> an Land“So erfolgt die Verlängerung <strong>der</strong> Anfangsvergütung entgegen den Regelungen in den "Eckpunkten"nicht linear zum Referenzertrag, son<strong>der</strong>n berücksichtigt bei ertragsschwächerenStandorten die hier höheren Stromgestehungskosten. Das ist gr<strong>und</strong>sätzlich sachgerecht. AusSicht des BDEW ist jedoch anzumerken, dass die in dieser Form vorgenommene Verän<strong>der</strong>ungzur unverhältnismäßigen Vergütungsreduktion für Strom aus Windkraftanlagen an Standortenmit mittlerer bis hoher Standortgüte führt. Daraus entsteht <strong>der</strong> Anreiz, eher ertragsschwacheStandorte zu erschließen. Das ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Um die bewährteStandortdifferenzierung, wonach Standorte mit höheren Windgeschwindigkeiten attraktiverals solche mit niedrigeren Windgeschwindigkeiten gestellt werden, nicht über Gebühr zuschwächen, empfiehlt <strong>der</strong> BDEW daher eine deutliche Abmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> im Gesetzentwurfvorgeschlagenen Absenkung für Anlagen mit mittlerer bis guter Standortgüte.Deshalb schlägt <strong>der</strong> BDEW eine Anpassung des von § 29 Abs. 2 EEG-RefE vor, ohne dieStruktur <strong>der</strong> Formulierung zu verän<strong>der</strong>n. Das Ergebnis ist eine Regelung mit <strong>der</strong> windreicheBinnenlandstandorte weiterhin wirtschaftlich zu realisieren sind, ohne im gleichen AtemzugSeite 29 von 84

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