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2.3 Selbstverbrauch von StromFür den weiteren Ausbau <strong>der</strong> Erneuerbaren Energien muss die Akzeptanz <strong>der</strong> privaten, gewerblichen<strong>und</strong> industriellen Verbraucher sichergestellt werden, die in ganz entscheidendemMaße von den resultierenden Belastungen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Verteilung abhängt. Der BDEW teiltdaher die Auffassung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung, dass die <strong>energie</strong>wirtschaftlichen Ausnahmetatbestände- <strong>und</strong> dies betrifft nicht nur das EEG - transparent gemacht <strong>und</strong> überprüft werdenmüssen.Der BDEW hatte in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> auf die Auswirkungen des steigendenSelbstverbrauchs hingewiesen. Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom - insbeson<strong>der</strong>eaus fluktuierenden Erzeugungsquellen - belastet das Verteilnetz. Die stark schwankendeStromerzeugung aus PV-Anlagen im Zusammenwirken mit dem ebenfalls schwankendenEigenbedarf <strong>der</strong> Haushalte führt in nahezu je<strong>der</strong> St<strong>und</strong>e zur Inanspruchnahme <strong>der</strong>Verteilnetze, entwe<strong>der</strong> weil Überproduktion abgeleitet o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarf bei fehlen<strong>der</strong> Eigenerzeugungausgeglichen werden muss. Zudem ist gr<strong>und</strong>sätzlich anzumerken, dass auchSelbstverbraucher auf die (Dienst-) Leistungen aus dem Netz zur Absicherung <strong>der</strong> Stromversorgung<strong>und</strong> zur Frequenzhaltung angewiesen sind.Über kurz o<strong>der</strong> lang entsteht hier ein sich selbst verstärken<strong>der</strong> Kreislauf, <strong>der</strong> über einen Anstieg<strong>der</strong> Strombezugskosten einen gesteigerten Anreiz für weiteren Selbstverbrauch setzt,<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> umlagefähigen Letztverbrauchermenge <strong>und</strong> schließlichzu einem Anstieg <strong>der</strong> EEG-Umlage führt.Mit Blick auf den Selbstverbrauch (umgangssprachlich oft „Eigenverbrauch“) ist vor diesemHintergr<strong>und</strong> positiv anzumerken, dass sich die B<strong>und</strong>esregierung mit den beschlossenen Eckpunktendieses Problems angenommen hat. Eine konkrete Regelung zum Umgang mit demSelbstverbrauch fehlt jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf. Ungeachtet dessen ist ausSicht des BDEW darauf hinzuweisen, dass die in den Eckpunkten vorgesehene Belastungdes Selbstverbrauchs von Strom aus Bestandsanlagen keinen wirklichen Vertrauensschutzgewährt, da sie rückwirkend die Belastung für den Bestand erhöht, indem die Befreiung von<strong>der</strong> EEG-Umlage beim Selbstverbrauch von Strom aus Bestandsanlagen auf die Höhe <strong>der</strong>EEG-Umlage von 2013 begrenzt wird.Daneben besteht im Hinblick auf die durch die Eckpunkte bekannt gewordenen Details nochDiskussionsbedarf. So bestehen u. a. Unterschiede im Hinblick auf die Wirkung des Selbstverbrauchvon Strom aus dargebotsabhängigen (Wind <strong>und</strong> Sonne) <strong>und</strong> steuerbaren, nichtdargebotsabhängigen Energieträgern (z.B. Erdgas). Zudem ist abzuwägen, wie mit Stromaus Nebenprodukten (z. B. Kuppelgase, Klärgase, Biogase aus anaeroben Abwasserreinigungsprozessen<strong>und</strong> Klärschlamm) umzugehen ist. Hier sollte die neue Regelung nicht dazuführen, dass etwa <strong>der</strong> wirtschaftliche Betrieb von Klärgasanlagen unmöglich wird <strong>und</strong> dasentstehende Klärgas abgefackelt werden müsste.Seite 22 von 84

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