bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true
bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true
bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anfor<strong>der</strong>ungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz”,Stand 1. Januar 2013 (Ergänzung vom 1. Januar 2013) eingehaltenworden ist, solange diese nicht durch eine technische Regel des Verbandes <strong>der</strong>Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. abgelöst wurde.”Sollte diesem Än<strong>der</strong>ungsvorschlag nicht gefolgt werden, for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> BDEW, dass in jedemFall § 6 Abs. 5 EEG 2012 iVm. § 17 Abs. 1 EEG 2012 (jetzt § 20 Abs. 2 Nr. 1) für diesenAspekt sowie die netztechnischen Vorgaben <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Systemdienstleistungsverordnungunter Beibehaltung <strong>der</strong> Regelungen zu Anlagen in Mittelspannung nicht geän<strong>der</strong>twerden. Zudem sollte eine Anpassung des § 7 Abs. 2 Satz 1 EEG 2012 (vgl. unter 4.5.2.)erfolgen. An<strong>der</strong>nfalls entstünde erhebliche Rechtsunsicherheit in <strong>der</strong> Praxis.Eine Regelung, die den Betreiber von Wind<strong>energie</strong>anlagen verpflichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Systemdienstleistungsverordnung Wind einzuhalten, insbeson<strong>der</strong>e die netztechnischenErfor<strong>der</strong>nisse, hat sich in <strong>der</strong> Praxis nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Sanktion in § 6 Abs. 6 i.V. mit§ 17 Abs. 1 EEG 2012 bewährt. Die Einhaltung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Regeln könnte jedenfallsnicht mehr über eine Vergütungskürzung einfach <strong>und</strong> mit Verweis auf das Gesetz gefor<strong>der</strong>twerden (siehe dazu auch unter Kapitel 6).4.4.6 Anfor<strong>der</strong>ungen an Biogastechnik nach § 6 Abs. 5 EEG-RefEAngesichts <strong>der</strong> erheblichen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Biogas-Anfor<strong>der</strong>ungen in§ 6 Abs. 5 EEG-RefE <strong>und</strong> <strong>der</strong> unpräzisen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Regelung sollte schließlich imGesetzeswortlaut klargestellt werden, welche technischen Einrichtungen „zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen“im Sinne <strong>der</strong> Regelung darstellen. Die in <strong>der</strong> Begründung zum EEG2009 <strong>und</strong> 2012 genannten „Reserve-BHKW“ sind bei Netzparallelbetrieb <strong>und</strong> Regelaufrufendes Netzbetreibers nicht als solche Einrichtungen geeignet. Für „mobile Gasfackeln“ hat diesohnehin zu gelten.Außerdem ist in Absatz 5 ausdrücklich klarzustellen, ob Nr. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>der</strong> Regelung auch imFalle von nur schwach ausdünstenden Gärresten <strong>und</strong> im Hinblick auf aussortierte Feststoffegelten. Dies wird in <strong>der</strong> Praxis teilweise angesichts <strong>der</strong> Ausnahme bei ausschließlichemGüllebetrieb angezweifelt.4.4.7 Messtechnik-Anfor<strong>der</strong>ungen des EnWG nach 6 Abs. 7 EEG-RefEDer BDEW begrüßt die Klarstellung, dass die mit <strong>der</strong> EnWG-Novelle erreichten Sicherheits<strong>und</strong>Interoperabilitätsstandards perspektivisch auch für die nach § 6 beschriebenen Anwendungsfällezu berücksichtigen sind (s. auch unten zu § 7 EEG). Zu prüfen wäre aber <strong>der</strong> Verweisauf die Absätze 1-5, wenn nur Absätze 1-3 sich mit technischen Einrichtungen fürEinspeisemanagementmaßnahmen befassen, für die die Regelungen im EnWG für intelligenteMesssysteme relevant sind.Seite 50 von 84