09.07.2015 Aufrufe

bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anfor<strong>der</strong>ungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz”,Stand 1. Januar 2013 (Ergänzung vom 1. Januar 2013) eingehaltenworden ist, solange diese nicht durch eine technische Regel des Verbandes <strong>der</strong>Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. abgelöst wurde.”Sollte diesem Än<strong>der</strong>ungsvorschlag nicht gefolgt werden, for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> BDEW, dass in jedemFall § 6 Abs. 5 EEG 2012 iVm. § 17 Abs. 1 EEG 2012 (jetzt § 20 Abs. 2 Nr. 1) für diesenAspekt sowie die netztechnischen Vorgaben <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Systemdienstleistungsverordnungunter Beibehaltung <strong>der</strong> Regelungen zu Anlagen in Mittelspannung nicht geän<strong>der</strong>twerden. Zudem sollte eine Anpassung des § 7 Abs. 2 Satz 1 EEG 2012 (vgl. unter 4.5.2.)erfolgen. An<strong>der</strong>nfalls entstünde erhebliche Rechtsunsicherheit in <strong>der</strong> Praxis.Eine Regelung, die den Betreiber von Wind<strong>energie</strong>anlagen verpflichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Systemdienstleistungsverordnung Wind einzuhalten, insbeson<strong>der</strong>e die netztechnischenErfor<strong>der</strong>nisse, hat sich in <strong>der</strong> Praxis nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Sanktion in § 6 Abs. 6 i.V. mit§ 17 Abs. 1 EEG 2012 bewährt. Die Einhaltung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Regeln könnte jedenfallsnicht mehr über eine Vergütungskürzung einfach <strong>und</strong> mit Verweis auf das Gesetz gefor<strong>der</strong>twerden (siehe dazu auch unter Kapitel 6).4.4.6 Anfor<strong>der</strong>ungen an Biogastechnik nach § 6 Abs. 5 EEG-RefEAngesichts <strong>der</strong> erheblichen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Biogas-Anfor<strong>der</strong>ungen in§ 6 Abs. 5 EEG-RefE <strong>und</strong> <strong>der</strong> unpräzisen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Regelung sollte schließlich imGesetzeswortlaut klargestellt werden, welche technischen Einrichtungen „zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen“im Sinne <strong>der</strong> Regelung darstellen. Die in <strong>der</strong> Begründung zum EEG2009 <strong>und</strong> 2012 genannten „Reserve-BHKW“ sind bei Netzparallelbetrieb <strong>und</strong> Regelaufrufendes Netzbetreibers nicht als solche Einrichtungen geeignet. Für „mobile Gasfackeln“ hat diesohnehin zu gelten.Außerdem ist in Absatz 5 ausdrücklich klarzustellen, ob Nr. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>der</strong> Regelung auch imFalle von nur schwach ausdünstenden Gärresten <strong>und</strong> im Hinblick auf aussortierte Feststoffegelten. Dies wird in <strong>der</strong> Praxis teilweise angesichts <strong>der</strong> Ausnahme bei ausschließlichemGüllebetrieb angezweifelt.4.4.7 Messtechnik-Anfor<strong>der</strong>ungen des EnWG nach 6 Abs. 7 EEG-RefEDer BDEW begrüßt die Klarstellung, dass die mit <strong>der</strong> EnWG-Novelle erreichten Sicherheits<strong>und</strong>Interoperabilitätsstandards perspektivisch auch für die nach § 6 beschriebenen Anwendungsfällezu berücksichtigen sind (s. auch unten zu § 7 EEG). Zu prüfen wäre aber <strong>der</strong> Verweisauf die Absätze 1-5, wenn nur Absätze 1-3 sich mit technischen Einrichtungen fürEinspeisemanagementmaßnahmen befassen, für die die Regelungen im EnWG für intelligenteMesssysteme relevant sind.Seite 50 von 84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!