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bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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2.5.3.6 Strom aus Biomasse mit 90 % BioabfällenDie Genehmigungsauflagen <strong>und</strong> die höheren Kosten für den Bau von Abfall-Biogasanlagenlassen hier nur einen sehr begrenzten Zubau erwarten.2.5.3.7 Vergärung von GülleDie Bindung <strong>der</strong> Vergärung von Gülle an die Nutzung des erzeugten Gases an den Standort<strong>der</strong> Gaserzeugung gemäß § 27b Absatz 1 Nr.1 EEG-RefE wird mo<strong>der</strong>nen Konzepten mitGaseinspeisung <strong>und</strong> Nutzung in KWK-Anlagen nicht gerecht.2.5.3.8 Flexibilitätszuschlag für NeuanlagenDer BDEW empfiehlt, ebenso wie bei Biogas das Flexibilisierungspotential von Biomassesowie Deponie-, Klär- <strong>und</strong> Grubengas in Bestands-Anlagen besser als bisher nutzbar zu machen,indem <strong>der</strong> Flexibilitätszuschlag für Neuanlagen in § 33b <strong>und</strong> die in § 32c EEG-RefEvorgesehene Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen auf alle Biomasse- <strong>und</strong> Gasarten erweitertwird. Dabei ist zu prüfen, inwiefern die Höhe des Flexibilitätszuschlags bzw. <strong>der</strong> Flexibilitätsprämie<strong>energie</strong>trägerspezifisch anzupassen sind.2.5.3.9 Flexibilitätsprämie für BestandsanlagenNach § 67 EEG-RefE wird für Bestandsanlagen, die bisher nicht die Flexibilitätsprämie inAnspruch genommen haben, für nicht erzeugte Strommengen ein im Vergleich zum EEG2012 modifizierter Ausgleich gezahlt. Diese Regelung hat jedoch eher die Reduzierung <strong>der</strong>Stromerzeugung aus Biogas bzw. Bio-Erdgas zum Ziel, als die Flexibilisierung. Insofern entsprichtdie Regelung eher eine Stilllegungsprämie als eine Flexibilisierungsprämie.Positiv hervorzuheben ist die Ergänzung „nach allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik“ in§ 32c Abs. 2 Nr. 4 EEG-RefE vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass in <strong>der</strong> Praxis erheblich Auslegungsfragenbestanden, ob <strong>und</strong> welche Zusatzinvestitionen Anlagenbetreiber ggf. nachzuweisenhaben. Der Verweis auf die UGA-Aufgabenleitlinie in <strong>der</strong> Begründung ist hier sehr hilfreich.Darüber hinaus empfiehlt <strong>der</strong> BDEW, ebenso wie bei Biogas das Flexibilisierungspotentialvon Biomasse sowie Deponie-, Klär- <strong>und</strong> Grubengas in Bestands-Anlagen besser als bishernutzbar zu machen, indem <strong>der</strong> Flexibilitätszuschlag für Neuanlagen in § 33b <strong>und</strong> die in § 32cEEG-RefE vorgesehene Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen auf alle Biomasse- <strong>und</strong>Gasarten erweitert wird. Dabei ist zu prüfen, inwiefern die Höhe des Flexibilitätszuschlagsbzw. <strong>der</strong> Flexibilitätsprämie <strong>energie</strong>trägerspezifisch anzupassen sind.Seite 34 von 84

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