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genannt sind. Nach dem EEG soll nach Ansicht des BDEW demgegenüber weiterhin (dannquotal) nur Strom vergütet werden, <strong>der</strong> ausschließlich aus Erneuerbaren Energien <strong>und</strong> Grubengasim Sinne des EEG erzeugt wird, bei Biomasse beschränkt auf solche nach <strong>der</strong> Biomasseverordnung.Eine solche Regelung würde nicht nur zu einer Flexibilisierung <strong>der</strong> Biomasse-Anlagenson<strong>der</strong>n auch zu einer Entlastung <strong>der</strong> EEG-Umlage führen.2.5.4 Photovoltaik2.5.4.1 Pilotprojekt zur Ausschreibung von PV-FreiflächenkraftwerkenMit Blick auf die Photovoltaik sieht <strong>der</strong> Referentenentwurf neben <strong>der</strong> Beibehaltung des atmendenDeckels ab 2017 eine Ausschreibung einer Kapazität von jährlich 400 MW für solareFreiflächenkraftwerke vor. Das Ausschreibungsmodell soll an Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Rahmen eines Pilotprojektes (§ 64 EEG-RefE) durchgeführt werden.Die Ergebnisse sollen in die Ausschreibungsmodelle weiterer Energieträger wie Wind einfließen.Ziel des Ausschreibungsmodells sollte es sein, Energie kosteneffizient <strong>und</strong> versorgungssicherbereitzustellen. Der BDEW begrüßt die geplante wettbewerbliche Ermittlung <strong>der</strong>För<strong>der</strong>höhe bei solaren Freiflächenkraftwerken, da ein solches Ausschreibungsprojekt ausSicht des BDEW die Gelegenheit bietet, erste Erfahrungen mit wettbewerblichen Auktionsmechanismenzu sammeln, die bei <strong>der</strong> weiteren Entwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ErneuerbarenEnergien (siehe „Vorschläge für eine gr<strong>und</strong>legende Reform des EEG“) genutzt werdenkönnen.Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> für 2017 anvisierten Umstellung des För<strong>der</strong>systems <strong>der</strong> ErneuerbarenEnergien insgesamt auf Ausschreibungsmodelle kommt es jetzt darauf an,schnellstmöglich Erfahrungen mit <strong>der</strong> Anwendung des Pilotmodells für Freiflächen-Anlagenzu sammeln. An<strong>der</strong>nfalls fehlt <strong>der</strong> notwendige Erfahrungszeitraum. Kriterien <strong>und</strong> Verfahrenmüssen zügig formuliert werden, um bei Bauleitverfahren von zwölf Monaten ausreichendZeit für Projektentwicklungen zu haben. Insofern sollte ein Pilotvorhaben zur Ausschreibungvon Erzeugungskapazitäten im Bereich <strong>der</strong> Erneuerbaren Energien schnellstmöglich umgesetztwerden.Darüber hinaus könnte <strong>der</strong> Entfall des Vergütungsanspruchs bei Freiflächenanlagen erst siebenMonate nach Ausschreibung in diesem Zeitraum zu einem unerwünschten „Windh<strong>und</strong>“‐Rennenbei Freiflächenanlagen führen. Der BDEW empfiehlt daher, diese Frist mit <strong>der</strong>Zusatzbedingung zu verknüpfen, dass z.B. die Bestellung <strong>der</strong> Module bereits zum Zeitpunkt<strong>der</strong> Ausschreibung <strong>der</strong> Pilotanlage erfolgt sein müsste.2.5.4.2 Gemeinsamer atmen<strong>der</strong> Deckel für PV-AnlagenDaneben ist zu beachten, dass sich in <strong>der</strong> Übergangsphase bis zum Wirksamwerden <strong>der</strong>Ausschreibung die Steuerungswirkung über den aktuell übergreifend - d.h. gleichermaßen fürkleine, meist nicht steuerbare PV-Anlagen <strong>und</strong> steuerbare PV-Großkraftwerke - wirkendenDeckel als problematisch erweist. So übersteigt <strong>der</strong>zeit die Degression des übergreifendenSeite 36 von 84

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