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Thüringer Lehrplan - Thillm

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1 Vorbemerkungen<br />

1<br />

Der <strong>Thüringer</strong> <strong>Lehrplan</strong> für den Unterricht im Bildungsgang Sozialassistent wurde auf der Grundlage<br />

- des <strong>Thüringer</strong> Schulgesetzes vom 6. August 1993 (GVBI. S. 445) i. d. F. vom 30. April 2003<br />

(GVBI. S. 238) und<br />

- der <strong>Thüringer</strong> Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge -<br />

(ThürSOHBFS 2) vom 11. Juli 1997 (GVBl. S. 305) in der jeweils geltenden Fassung<br />

konzipiert.<br />

Der Bildungsgang umfasst eine zweijährige schulische Ausbildung, die mit der Abschlussprüfung,<br />

bestehend aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil, endet.<br />

Die erfolgreich abgelegte Prüfung verleiht die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich<br />

geprüfter Sozialassistent 1) zu führen.<br />

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs ist der Zugang zu ausgewählten<br />

Fachschulbildungsgängen im Fachbereich Sozialwesen möglich.<br />

Bei der Zeitplanung ist von ca. 40 Unterrichtswochen im Ausbildungsjahr auszugehen. Dabei ist zu<br />

beachten, dass die angegebenen Zeiten für die einzelnen Lernabschnitte Zeitrichtwerte darstellen, in<br />

denen Zeiten für den pädagogischen Freiraum (20 %) sowie für Leistungskontrollen (10 %) bereits<br />

enthalten sind. Im pädagogischen Freiraum können zum Beispiel Schülerinteressen aufgegriffen,<br />

Themen in zeitintensiven Unterrichtsverfahren behandelt oder besondere Fähigkeiten des Lehrers in<br />

eigener pädagogischer Verantwortung eingebracht werden.<br />

Dieser <strong>Lehrplan</strong> trägt Aufforderungscharakter. Die entwicklungsorientierte Konzeption beruht auf<br />

fachwissenschaftlichen, praxisrelevanten und bildungspolitischen Erkenntnissen und Vorstellungen<br />

und will zur kreativen Umsetzung anregen.<br />

1) Personenbezeichnungen im <strong>Lehrplan</strong> gelten für beide Geschlechter.

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