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Entwicklung eines Integrierten Managementsystems für ...

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4 FuE aus der Wissensperspektive 43<br />

4.3.6 Wissen vermarkten<br />

Patente und Gebrauchsmuster spiegeln die Innovationskraft und Fortschrittlichkeit von Forschungsinstituten<br />

wider und stellen ein wichtiges Marketinginstrument dar. Mit den Worten<br />

"Zum Patent angemeldet" darf erst nach Offenlegung der Patentanmeldung, in der Regel nach<br />

18 Monaten, geworben werden und mit "Patentschutz" oder "Deutsches Patent" erst nach der<br />

Patenterteilung [Coh 95 S. 83].<br />

Im wissenschaftlich-technischen Bereich werden wirtschaftlich verwertbare Ergebnisse oft in der<br />

Auftragsforschung und in Zusammenarbeit mit anderen Forschern und Entwicklern erzielt. FuE-<br />

Verträge regeln den Wissenstransfer auf diesen Gebieten. Wesentlicher Bestandteil <strong>eines</strong> FuE-<br />

Vertrages ist das Nutzungsrecht am Ergebnis, bestehend aus dem Know-how, neu entstandenen<br />

oder bereits vorhandenen Schutzrechten.<br />

Bei der Vermarktung von Wissen aus Forschungsinstituten spielen Lizenzverträge eine wichtige<br />

Rolle. Sie regeln die Übertragung von Nutzungsrechten an Erfindungen, Patentanmeldungen,<br />

Patenten, Know-how, Marken und Urheberrechten gegen eine Zahlung von Lizenzgebühren<br />

[Rot 97]. Dabei kann der Umfang einer Lizenz sehr unterschiedlich sein und von einer einfachen<br />

Lizenz, die dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht einräumt, bis zu einer ausschließlichen Lizenz,<br />

bei der der Lizenznehmer alle Rechte aus dem Schutzrechtsgegenstand erwirbt, reichen [Bar 99c<br />

S. 6].<br />

Das BMBF hat zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung von Forschungsergebnissen öffentlicher<br />

Projektförderung seit dem 1. März 1999 neue Schutzrechtsregelungen in Kraft gesetzt.<br />

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen, daß ein Forschungsinstitut das Recht auf ausschließliche<br />

Nutzung der Forschungsergebnisse hat, ausschließliche Lizenzen vergeben kann und<br />

die Lizenzgebühren in voller Höhe behalten darf. Damit wurden Regelungen, die eine wirtschaftliche<br />

Nutzung von öffentlich geförderten Forschungsergebnissen behinderten, wie Geheimhaltungspflicht<br />

bei exklusiver Nutzung oder Beteiligung der Förderorganisation an den Lizenzgebühren,<br />

beseitigt.

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