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Entwicklung eines Integrierten Managementsystems für ...

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4 FuE aus der Wissensperspektive 49<br />

Der Nutzen <strong>eines</strong> Zielvereinbarungssystems besteht <strong>für</strong> die Mitarbeiter darin, daß sie Kriterien,<br />

die zur Beurteilung ihrer Leistungen herangezogen werden, kennen und sich selbst einschätzen<br />

können. Sie erfahren, mit welchen Stärken und Schwächen sie gesehen werden, und erleben<br />

die Erreichung ihrer Ziele als Erfolge. Für Führungskräfte besteht der Nutzen <strong>eines</strong> Zielvereinbarungssystems<br />

darin, daß sie durch das Zielvereinbarungsgespräch bei der Mitarbeiterbeurteilung<br />

unterstützt werden und die Kommunikation mit ihren Mitarbeitern verbessern können.<br />

Ein Zielvereinbarungsgespräch besteht aus zwei Teilen: In der Erfolgsanalyse werden die<br />

Leistungsergebnisse und das Leistungsverhalten des Mitarbeiters anhand der vereinbarten Ziele<br />

der vergangenen Periode bewertet. In der neuen Zielvereinbarung werden mit dem Mitarbeiter<br />

Ziele <strong>für</strong> die folgende Periode vereinbart und relevante Anforderungen festgehalten [Mal 96].<br />

Durch den persönlichen Gesprächscharakter zwischen Mitarbeiter und Führungskraft lassen sich<br />

in der Regel keine objektiven Ergebnisse erzielen, die einen Vergleich zwischen verschiedenen<br />

Mitarbeitern ermöglichen. Die Praxis zeigt, daß erstmalig durchgeführte Zielvereinbarungsgespräche<br />

in den meisten Fällen auch von kritischen Führungskräften überwiegend positiv beurteilt<br />

wurden [Man 96].<br />

4.4.3 Personalentwicklung<br />

Personalentwicklung umfaßt Maßnahmen, die auf die <strong>Entwicklung</strong> und Verbesserung der<br />

Leistungsfähigkeit und -bereitschaft von Mitarbeitern abzielen. Daneben stellt die Personalentwicklung<br />

einen Teil des betrieblichen Anreizsystems [Neu 96] dar, da sie dem Bedürfnis der<br />

Mitarbeiter nach persönlicher Entfaltung und Erhaltung der eigenen Wettbewerbschancen entgegenkommt<br />

[Gid 96].<br />

Die Personalentwicklung hat mehrere aufeinander aufbauende Aufgaben zu erfüllen [Luc 99]:<br />

� Bestmögliche Übereinstimmung zwischen vorhandenen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Anforderungen<br />

des Unternehmens herbeiführen<br />

� Prüfen, welche Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer individuellen Erwartungen im Hinblick<br />

auf aktuelle und zukünftige Veränderungen im Unternehmen zu fördern sind<br />

� In Absprache mit den betroffenen Mitarbeitern festlegen, welche Förderungs- und Bildungsmaßnahmen<br />

in Frage kommen<br />

� Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderungs- und Bildungsmaßnahmen<br />

Da sich die Anforderungen an die Flexibilität der Mitarbeiter zunehmend erhöhen [Kap. 3.3.4],<br />

ist bei der Personalentwicklung neben der fachlichen Qualifikation besonderer Wert auf die<br />

überfachliche Qualifikation zu legen [Kap. 4.4.1]. Auf Grundlage quantitativer und qualitativer<br />

Personalplanung fördert die Personalentwicklung Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz der<br />

Mitarbeiter entsprechend den Unternehmenszielen und der Unternehmenskultur.<br />

Die Führungskräfteentwicklung ist Teil der Personalentwicklung und gewinnt zunehmend an<br />

Bedeutung, da sich die Einsicht durchsetzt, daß die <strong>Entwicklung</strong> von unternehmensspezifischem<br />

Know-how (Unternehmenskompetenz) Wettbewerbsvorteile ermöglicht [Gab 97 S. 2959]. Die<br />

Anforderungen an Führungskräfte werden sich zukünftig verändern. Bei Führungskräften gewinnen<br />

Fähigkeiten, wie Innovations-, Motivations-, Konfliktlösungs- und Teamfähigkeit zunehmend<br />

an Bedeutung [Bul 96 S. 109]. Diese Fähigkeiten müssen bei der Führungskräfteentwicklung<br />

ausreichend berücksichtigt und gefördert werden.

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