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64 Recht_UrteilsdienstUrteil <strong>de</strong>s monatsDie Lage <strong>de</strong>r Pausen kann flexibel angeordnet wer<strong>de</strong>nDie Frage, ob und zu welchen Zeiten ein Arbeitnehmerseine Arbeitspausen einlegen soll, istzunächst durch Auslegung <strong>de</strong>s Arbeitsvertragszu klären o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bestimmungen einer Betriebsvereinbarungo<strong>de</strong>r eines einschlägigenTarifvertrags zu entnehmen. Darüber hinaussind die gesetzlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Arbeitszeitgesetzeszu beachten. Ergeben sichaus diesen vorrangigen Rechtsquellen keinebestimmbaren Zeiten, so kann <strong>de</strong>r Arbeitge-ber im Rahmen seines Direktionsrechts diePausen nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s § 106 GewOnach billigem Ermessen, in unterschiedlicherWeise, die auch „ad hoc“ von Schicht zu Schichtwechseln kann, anordnen.Das Urteil beschäftigt sich mit <strong>de</strong>r Frage, ob ein Arbeitgeber auchim Hinblick auf betriebsspezifische Belange Arbeitspausen flexibelund einzelfallbezogen anordnen kann. Die im Streitfall gelten<strong>de</strong>Betriebsvereinbarung beinhaltete dazu folgen<strong>de</strong>n Passus: „DemMitarbeiter wer<strong>de</strong>n die gesetzlichen Ruhepausen (§ 4 ArbZG) ineinem Zeitkorridor zwischen Beginn <strong>de</strong>r zweiten Arbeitsstun<strong>de</strong>(frühester Beginn <strong>de</strong>r Ruhepause) und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r siebten Arbeitsstun<strong>de</strong>(spätestes En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ruhepause) durchgehend gewährt. Die Lage<strong>de</strong>r Ruhepause/n wird <strong>de</strong>m Mitarbeiter bei Beginn <strong>de</strong>r Schicht mitgeteilt.“Der Arbeitnehmer hat im Prozess die Auffassung vertreten,dass für diese „ad hoc“ verschobenen Pausen eine Vergütung aus<strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>s Annahmeverzugs zu zahlen sei. Es könnenicht angehen, dass er die zeitliche Lage einer Dienstunterbrechungerst frühestens zu Dienstbeginn erfahren könne. Das Arbeitsgerichthat zur Beantwortung dieser Frage, <strong>de</strong>n für das Direktionsrechtheranzuziehen<strong>de</strong>n § 106 GewO ausgelegt. Danach sei die Betriebsvereinbarungwirksame Grundlage dafür, dass es genüge, wenn zuBeginn <strong>de</strong>r Pause <strong>de</strong>ren konkrete zeitliche Dauer festgelegt wird, daein<strong>de</strong>utig geregelt sei, dass eine Verschiebung möglich sei. Messenlassen muss sich <strong>de</strong>r Arbeitgeber jedoch an <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>sWann ist Pause? Dies ergibt sich nicht immer aus <strong>de</strong>m Arbeitsvertrag.billigen Ermessens (§ 106 GewO). Der Arbeitnehmer muss imProzess konkrete Umstän<strong>de</strong> darlegen und gegebenenfalls beweisen,die gegen die Wahrung billigen Ermessens sprechen.Quelle LAG Köln, Urteil vom 3.8.2012, 5 Sa 252/12Zum Thema ... Personalmagazin 6/2012, Seite 70BetriebsinhaberwechselZusammenfassung Der Abschluss eines Kooperationsvertragszwischen <strong>de</strong>m bisherigen Inhaber und einem späteren Betriebserwerberführt nicht notwendig zur rechtlichen Einordnung alsBetriebsübergang im Sinne <strong>de</strong>s § 613 a BGB.relevanz Das Urteil ist ein plastisches Beispiel dafür, dass bei <strong>de</strong>rFrage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, stets zwischen s ogenanntenbetriebsmittelarmen und betriebsmittelgeprägten Betrieben unterschie<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n muss. Wird eine betriebsmittelgeprägte Einstufungvorgenommen, so muss <strong>de</strong>r bisherige Betriebsinhaber um einenBetriebsübergang zu vermei<strong>de</strong>n, die Nutzung <strong>de</strong>r Betriebsmittel imBetrieb o<strong>de</strong>r Betriebsteil vor <strong>de</strong>r Übernahme einstellen.Quelle BAG, Urteil vom 27.9.2012, 8 AZR 826/11.Zum Thema ... Personalmagazin 5/2009, Seite 74MassenentlassungenZusammenfassung Beabsichtigt <strong>de</strong>r Arbeitgeber Massenentlassungen,hat er <strong>de</strong>n Betriebsrat schriftlich über die Grün<strong>de</strong> für diegeplanten Entlassungen zu unterrichten. Ist abgesichert, dass die Arbeitnehmervertretungdie Möglichkeit hat, konstruktive Vor schlägezu unterbreiten, um die Massenentlassungen zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>reinzuschränken, reicht es aus, wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber die von§ 17 KSchG gefor<strong>de</strong>rten Angaben in einem nicht unterzeichnetenText dokumentiert und diesen <strong>de</strong>m Betriebsrat zuleitet.relevanz Eine hilfreiche Einzelfallentscheidung <strong>de</strong>s BAG, die darüberhinweghilft, dass immer noch nicht höchstrichterlich geklärt ist,ob mit <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Schriftform <strong>de</strong>r Mitteilung grundsätzlichdie strengen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 126 BGB verbun<strong>de</strong>n sind.Quelle BAG, Urteil vom 20.9.2012, 6 AZR 155/11personalmagazin 11 / 12

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