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71„Mitarbeiter richtig informieren“INTERVIEW. Über die arbeitsrechtliche Problematik ausländischer „Job Titles“ und<strong>de</strong>ren praktische Lösung sprachen wir mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.personalmagazin: Internationale Titelfür Führungskräfte <strong>zum</strong>eist englischenUrsprungs gehören mittlerweile <strong>zum</strong>Alltag, o<strong>de</strong>r?Patrick Mückl: Richtig. Häufiger Bestandteil<strong>de</strong>rartiger Titel ist neben <strong>de</strong>m „Director“<strong>de</strong>r schillern<strong>de</strong> Begriff „Manager“.Er beschreibt oft keine Führungsposition,son<strong>de</strong>rn eher eine Aufgabe, die„gemanagt“ wer<strong>de</strong>n will. KlassischesBeispiel ist <strong>de</strong>r „Facility Manager“. Mit<strong>de</strong>r einheitlichen englischsprachigenBegriffswahl ist meist die gute Absichtverbun<strong>de</strong>n, internationale Standards zuschaffen, die <strong>de</strong>n Mitarbeitern ortsübergreifendOrientierung bieten.Dieser Ansatz kann in <strong>de</strong>r betrieblichenPraxis allerdings zu unerwartetenSchwierigkeiten führen, wenn die Mitarbeiternicht wissen, was o<strong>de</strong>r wer sichaktuell hinter <strong>de</strong>m Titel verbirgt.personalmagazin: Auch arbeitsrechtlicherArt, wie im Falle <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichtsMecklenburg.Mückl: Genau, dieses Urteil hat das bisheroffensichtlich noch nicht geseheneRisiko im Kündigungsbereich noch einmalsehr <strong>de</strong>utlich gemacht.personalmagazin: Wo müssen unsereLeser <strong>de</strong>nn nachschlagen, wenn Sieeine gesetzliche Grundlage für die mitVerlaub etwas merkwürdig anmuten<strong>de</strong>Entscheidung suchen?Mückl: Hintergrund hierfür ist eine Regelungim Bürgerlichen Gesetzbuch, nämlich§ 174. Danach ist die Kündigungdurch einen Bevollmächtigten grundsätzlichunwirksam, wenn er dabei nichteine Vollmachtsurkun<strong>de</strong> vorlegt und <strong>de</strong>rArbeitnehmer die Kündigung <strong>de</strong>shalbunverzüglich zurückweist. Nur wenn<strong>de</strong>r Arbeitnehmer die Kündigungsbevollmächtigungkennt, ist eine Zurückweisungausgeschlossen.personalmagazin: Der Begriff <strong>de</strong>s „Kennens“wird offensichtlich sehr strengausgelegt.Mückl: Genau da liegt – wie <strong>de</strong>r Fall <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>sarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zeigt – bei internationalenTiteln aber häufig das Problem: DieMitarbeiter wissen nicht, welche Kompetenzen<strong>de</strong>r Titelinhaber hat o<strong>de</strong>r welchePerson bei „Umbenennungen“ gera<strong>de</strong>Titelinhaber und damit Kündigungsberechtigteristpersonalmagazin: Müssen jetzt Unternehmenmit englischsprachigenBezeichnungen ihrer Führungskräfte Son<strong>de</strong>rwegegehen, etwa je<strong>de</strong>r Kündigungstets eine Originalvollmacht beifügen?Mückl: Nicht nur in Branchen mit hoherFluktuation wäre das mit einemunvertretbaren Verwaltungsaufwandverbun<strong>de</strong>n. Keine Lösung und unternehmenspolitischmeist nicht gewollt, wäre,bei Kündigungen zusätzlich eine vertraute<strong>de</strong>utsche Positionsbezeichnunganzugeben. Das ist allerdings in <strong>de</strong>r Praxisauch nicht erfor<strong>de</strong>rlich.personalmagazin: Welche Lösungen gibt es?Mückl: Unternehmen müssen nur sicherstellen,dass sie ihren Mitarbeitern einenWeg aufzeigen, auf <strong>de</strong>m sie vor Zugangeiner etwaigen Kündigung immer sicherpatrick mückl ist Rechtsanwalt undFachanwalt für Arbeitsrecht in <strong>de</strong>r KanzleiMückl, Noerr LLP in Düsseldorf.und unschwer erfahren können, welchePerson die Position innehat, mit <strong>de</strong>r dasKündigungsrecht verbun<strong>de</strong>n ist. Daskann nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<strong>zum</strong> Beispiel durcheinen Hinweis im Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>rin ergänzen<strong>de</strong>n Unterlagen, etwa einem„Welcome Package“, auf einen – insoweitein<strong>de</strong>utig gekennzeichneten – Aushangan <strong>de</strong>r Arbeitsstelle o<strong>de</strong>r eine bestimmteFundstelle im Intranet geschehen, aufdie <strong>de</strong>r Mitarbeiter stets Zugriff hat.Dass <strong>de</strong>r Mitarbeiter tatsächlich nachschaut,ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Wichtig istlediglich, dass er ausdrücklich dazu angehaltenwird.Das Interview führte Thomas Muschiol.11 / 12 personalmagazinBei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>

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