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74 Recht_vergütungTippFünf Gol<strong>de</strong>ne BonusregelnMit diesen Instrumenten können Sie verhin<strong>de</strong>rn, dass ein Bonusversprechen zur„Ewigkeitsgarantie“ wird, sofern die Regeln <strong>de</strong>s BAG eingehalten wer<strong>de</strong>n.1. Keine Kombination von Freiwilligkeits- und Wi<strong>de</strong>rrufsvorbehaltWi<strong>de</strong>rrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte, die in <strong>de</strong>r Praxis immer wie<strong>de</strong>r gemeinsamanzutreffen sind, schließen sich gegenseitig aus. Einen solchen doppelten Vorbehalthält das BAG in ständiger Rechtsprechung für unwirksam. Vermei<strong>de</strong>n Sie kombinierteFormulierungen wie „freiwillig und je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rruflich“.2. Die Freiwilligkeit stets wie<strong>de</strong>rholenSofern Sie sich Flexibilität sichern und vermei<strong>de</strong>n wollen, dass Mitarbeiter, <strong>de</strong>nen Siemehrmals hintereinan<strong>de</strong>r eine Leistung gewähren, einen Rechtsanspruch hierauf auchfür die Zukunft erwerben (betriebliche Übung), hilft es Ihnen – an<strong>de</strong>rs als bis noch voreinem Jahr – nicht mehr, im Arbeitsvertrag einen umfassen<strong>de</strong>n Freiwilligkeitsvorbehaltaufzunehmen (BAG, Urteil vom 14.9.2011, Az. 10 AZR 526/10). Um eine betrieblicheÜbung zu vermei<strong>de</strong>n, sollten Sie daher bei je<strong>de</strong>r Leistung, die Sie als freiwillige Leistungverstan<strong>de</strong>n wissen wollen, im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistungsgewährung hinreichend klar<strong>zum</strong> Ausdruck bringen, dass Sie die Entstehung eines Anspruchs auf künftige Zahlungausschließen wollen. Auf das laufen<strong>de</strong> monatliche Entgelt darf sich aber auch ein solcherFreiwilligkeitsvorbehalt nicht beziehen (so schon BAG, Urteil vom 25.04.2007, Az. 5 AZR627/06).3. Entscheidungsvorbehalt in Betriebsvereinbarung aufnehmenHingegen kann ein Freiwilligkeitsvorbehalt in einer Betriebsvereinbarung wirksamsein, die Bonusvoraussetzungen und -verfahren regelt, aber die Gewährung vonBoni von <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung, <strong>zum</strong> Beispiel jeweils zu Beginn <strong>de</strong>sFolgejahres, abhängig macht. So wur<strong>de</strong> es je<strong>de</strong>nfalls vom BAG zuletzt entschie<strong>de</strong>n(BAG, Urteil vom 13.12.2011, Az. 1 AZR 508/10), ohne allerdings die Wirksamkeit <strong>de</strong>sFreiwilligkeitsvorbehalts zu problematisieren.4. Die Wi<strong>de</strong>rrufsgrün<strong>de</strong> nennenAls Alternative <strong>zum</strong> Freiwilligkeitsvorbehalt kommt auch weiterhin eine Wi<strong>de</strong>rrufsklauselin Betracht. Das BAG for<strong>de</strong>rt zwar, dass <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsvorbehalt <strong>zum</strong>utbarsein muss. Hierfür genügt aber, dass die Voraussetzungen und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>smöglichen Wi<strong>de</strong>rrufs genannt wer<strong>de</strong>n. Anzugeben ist <strong>zum</strong>in<strong>de</strong>st die Richtung, aus<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf möglich sein soll, wie etwa die Bezeichnung – möglichst konkreter– wirtschaftlicher Grün<strong>de</strong> (<strong>zum</strong> Beispiel Umsatzrückgang in bestimmter Höhe).Einen allgemeinen Verweis auf „wirtschaftliche Grün<strong>de</strong>“ ohne nähere Spezifizierunghat das BAG in einer Entscheidung für unzureichend gehalten (BAG, Urteil vom13.4.2010, Az. 9 AZR 113/09; weniger streng aber BAG, Urteil vom 21.3.2012, Az. 5AZR 851/10). Der Wi<strong>de</strong>rruf sollte sich maximal auf 25 Prozent <strong>de</strong>r Gesamtvergütungbeziehen, weil an<strong>de</strong>rnfalls in unzulässiger Weise in <strong>de</strong>n Kernbereich <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisseseingegriffen wür<strong>de</strong> (BAG, Urteil vom 11.10.2006, Az. 5 AZR 721/05).5. Bonuszusagen befristenEine noch höhere Flexibilität verspricht die Befristung von Bonuszusagen. Sie ist nachaktueller Rechtsprechung zulässig, sofern sie angemessen beziehungsweise durcheinen sachlichen Grund gerechtfertigt und transparent formuliert ist (LAG Hessen,Urteil vom 1.6.2012, Az. 14 Sa 553/11).seln daher nur noch bei reinen Treueprämienvor. Nehmen Sie keinen Hinweisauf die persönliche Leistung o<strong>de</strong>r dasUnternehmensergebnis auf. GestaltenSie die Treueprämie inhaltlich unabhängigvom leistungsbezogenen Bonus undverfassen Sie eigene Zusageschreibenfür die jeweilige Bonusart. BezeichnenSie die Zahlung ausdrücklich als „Treueprämie“,„Retention-Bonus“ o<strong>de</strong>r „Halteprämie“.Fehlzeiten adressierenHäufig kommt es zu Unsicherheiten,wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Bonus wegenFehlzeiten nicht o<strong>de</strong>r nur gekürzt auszahlenwill. Grundsätzlich ist es zulässig,eine anteilige Kürzung <strong>de</strong>s Bonus fürbestimmte Fehlzeiten vorzusehen, soferndies nicht Zeiten <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs,einer unverschul<strong>de</strong>ten Arbeitsunfähigkeit(bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>de</strong>r sechswöchigengesetzlichen Entgeltfortzahlung) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>sMutterschutzes betrifft. Für an<strong>de</strong>re Fehlzeitenetwa wegen Elternzeit, sind Kürzungsklauselnaber möglich.Wie geht es weiter?Über folgen<strong>de</strong> Fragen stehen nochhöchstrichterliche Entscheidungen aus:Sind Ausnahmen für Spitzenverdienerzu machen? Gelten die bisherigenGrundsätze auch für die Banken- undVersicherungsbranche, die unter einembeson<strong>de</strong>ren Regime (etwa <strong>de</strong>r Institutsvergütungsverordnung)stehen? SindVerfallklauseln im Rahmen <strong>de</strong>r Wartezeitbei Aktienoptionen weiterhin zulässig?Welche Mechanismen können inTarifverträgen geregelt wer<strong>de</strong>n?Dr. Barbara Bittmannist Partnerin und Fachanwältinfür Arbeitsrecht bei CMSHasche Sigle in Düsseldorf.Dr. Susanne Mujan istRechtsanwältin und Fachanwältinfür Arbeitsrecht bei CMSHasche Sigle in Düsseldorf.Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>personalmagazin 11 / 12

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