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Am 31. März 2011 endet die Antragsfrist auf die Mittel aus<br />
dem Förderprogramm für den Güterkraftverkehr für das<br />
Jahr 2011. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann<br />
bei der Vergabe der Gelder 2011 nur Anträge berücksichtigen,<br />
die bis zu diesem Tag vollständig beim Bundesamt eingegangen<br />
sind. Aber auch, wer im vergangenen Jahr einen Zuwendungsbescheid<br />
für Mittel aus dem Fördertopf 2010 erhalten hat, muss<br />
sich sputen! Denn damit das Geld tatsächlich fließt, muss dem<br />
BAG bis zum 31. März 2011 der Antrag auf Auszahlung (Verwendungsnachweis)<br />
mit den nachgewiesenen Ausgaben vorliegen.<br />
De-minimis-Schnellüberblick<br />
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehres,<br />
die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen mit<br />
mindestens 12 t zul. GG. Die Nutzfahrzeuge müssen ausschließlich<br />
für den Güterkraftverkehr bestimmt und für den öffentlichen<br />
Straßenverkehr in Deutschland zugelassen sein. Stichtag<br />
für die Zahl der Fahrzeuge, die in die Berechnung des maximalen<br />
Förderbetrages für das jeweilige Unternehmen einfließen,<br />
war der 31. Oktober 2010. Die Antragsunterlagen für die<br />
Förderperiode 2011 können auf der Internetseite des Bundes-<br />
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amtes (www.bag.bund.de) heruntergeladen bzw. auch elektronisch<br />
gestellt werden.<br />
Zahlreiche Hilfestellungen, wie Muster und Antworten auf häufige<br />
Fragen, unterstützen beim Ausfüllen ebenso wie Mitarbeiter<br />
des Bundesamtes per eMail oder Telefon. Förderpotenzial haben<br />
zahlreiche Anschaffungen und Dienstleistungen rund um<br />
den Lkw. Hier nur einige der Beispiele aus der Anlage des BAG.<br />
Antrag auf Auszahlung<br />
Ohne Verwendungsnachweis kein Geld. Daher sollte auch der<br />
zweite Stichtag dieser Tage nicht vergessen werden: Nur noch<br />
bis Ende März können Unternehmen die Auszahlung für die<br />
bewilligten Gelder aus der Förderperiode 2010 beantragen.<br />
Dazu müssen die Antragsteller ausgefüllte Vordrucke, die so<br />
genannten Verwendungsnachweise, rechtzeitig an das BAG<br />
schicken. Mit dem Stichtag ist der letztmögliche Eingangstag<br />
beim BAG gemeint. Für die Auszahlung berücksichtigt werden<br />
können dabei nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Das gilt<br />
auch, wenn die voraussichtlichen Nettokosten im Förderantrag<br />
höher angesetzt waren. Waren die Kostenschätzungen niedriger<br />
als tatsächlich, geht die Differenz zu Lasten des Antragsstellers.<br />
14. – 17. April 2011 | Messe Karlsruhe<br />
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