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Am 31. März 2011 endet die Antragsfrist auf die Mittel aus<br />

dem Förderprogramm für den Güterkraftverkehr für das<br />

Jahr 2011. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann<br />

bei der Vergabe der Gelder 2011 nur Anträge berücksichtigen,<br />

die bis zu diesem Tag vollständig beim Bundesamt eingegangen<br />

sind. Aber auch, wer im vergangenen Jahr einen Zuwendungsbescheid<br />

für Mittel aus dem Fördertopf 2010 erhalten hat, muss<br />

sich sputen! Denn damit das Geld tatsächlich fließt, muss dem<br />

BAG bis zum 31. März 2011 der Antrag auf Auszahlung (Verwendungsnachweis)<br />

mit den nachgewiesenen Ausgaben vorliegen.<br />

De-minimis-Schnellüberblick<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehres,<br />

die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen mit<br />

mindestens 12 t zul. GG. Die Nutzfahrzeuge müssen ausschließlich<br />

für den Güterkraftverkehr bestimmt und für den öffentlichen<br />

Straßenverkehr in Deutschland zugelassen sein. Stichtag<br />

für die Zahl der Fahrzeuge, die in die Berechnung des maximalen<br />

Förderbetrages für das jeweilige Unternehmen einfließen,<br />

war der 31. Oktober 2010. Die Antragsunterlagen für die<br />

Förderperiode 2011 können auf der Internetseite des Bundes-<br />

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amtes (www.bag.bund.de) heruntergeladen bzw. auch elektronisch<br />

gestellt werden.<br />

Zahlreiche Hilfestellungen, wie Muster und Antworten auf häufige<br />

Fragen, unterstützen beim Ausfüllen ebenso wie Mitarbeiter<br />

des Bundesamtes per eMail oder Telefon. Förderpotenzial haben<br />

zahlreiche Anschaffungen und Dienstleistungen rund um<br />

den Lkw. Hier nur einige der Beispiele aus der Anlage des BAG.<br />

Antrag auf Auszahlung<br />

Ohne Verwendungsnachweis kein Geld. Daher sollte auch der<br />

zweite Stichtag dieser Tage nicht vergessen werden: Nur noch<br />

bis Ende März können Unternehmen die Auszahlung für die<br />

bewilligten Gelder aus der Förderperiode 2010 beantragen.<br />

Dazu müssen die Antragsteller ausgefüllte Vordrucke, die so<br />

genannten Verwendungsnachweise, rechtzeitig an das BAG<br />

schicken. Mit dem Stichtag ist der letztmögliche Eingangstag<br />

beim BAG gemeint. Für die Auszahlung berücksichtigt werden<br />

können dabei nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Das gilt<br />

auch, wenn die voraussichtlichen Nettokosten im Förderantrag<br />

höher angesetzt waren. Waren die Kostenschätzungen niedriger<br />

als tatsächlich, geht die Differenz zu Lasten des Antragsstellers.<br />

14. – 17. April 2011 | Messe Karlsruhe<br />

www.nufam.de<br />

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