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WIRTSCHAFT & FINANZENText Ronald Frankl und Viktoria JevticFotos Shutterstock, BeigestelltGESELLSCHAFTSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZDIE NEUEÖSTERREICHISCHE„MINI-GMBH“Das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz soll die Gründung vonGmbHs attraktiver machen und die österreichische GmbH im europäischen Wettbewerb stärken.REFORM. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz2013 und die damit einhergehendeReform des österreichischenGmbH-Rechts ist eine Antwort auf dievom europäischen Gerichtshof geschaffeneMöglichkeit, eine Kapitalgesellschaftzahlreiche EU-Mitgliedstaaten genütztund ihr Gesellschaftsrecht reformiert, umihre Unternehmen auf dem eigenenMarkt wettbewerbsfähig zu halten. Diese„Scheinauslandsgesellschaften“ haben allerdingsauch dazu geführt, dass Niederineinem EU-Mitgliedstaat (oder EWR-Vertragsstaat) zu gründen und in einemanderen Mitglied- bzw Vertragsstaat ihrentatsächlichen Sitz zu haben („Scheinauslandsgesellschaften“).Diesen vomEuGH eröffneten Spielraum haben bereits80 FOKUSAUGUST 2013

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