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2. BDI-Rohstoffkongress am 20. März 2007 in Berlin Ergebnisbericht ...

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56 Bundesverband der Deutschen Industrie<br />

Rohstoffsicherheit –<br />

<strong>BDI</strong>-Präsidialgruppe »Internationale Rohstofffragen«<br />

Anforderungen an Industrie und Politik<br />

ventions-Verfahren vor der WTO im Januar 2006 e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Doch Zollbetrug bei der E<strong>in</strong>fuhr von metallischen Rohstoffen<br />

nach Ch<strong>in</strong>a ist weiterh<strong>in</strong> sehr verbreitet.<br />

In summa hat Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong> umfassendes System von Exportbeschränkungen<br />

und Importbegünstigungen für NE-Metalle<br />

e<strong>in</strong>geführt. Auf diese Weise praktiziert die Volksrepublik<br />

bei verschiedenen NE-Metallen e<strong>in</strong>e Art »Makro-Kontrolle«<br />

über die Rohstoffströme, und es ist nicht auszuschließen, dass<br />

dieses staatliche Verhalten analog auf andere Rohstoffe ausgeweitet<br />

wird.<br />

In Russland betragen die seit 1999 existierenden Exportzölle<br />

auf Alum<strong>in</strong>ium- und Kupferschrott 50 % und auf Nickelschrott<br />

immerh<strong>in</strong> noch 30 %. E<strong>in</strong> explizites Exportverbot<br />

wird zwar vermieden, aber die Ausfuhrzölle s<strong>in</strong>d so hoch,<br />

dass d<strong>am</strong>it faktisch jeglicher Export unterbunden wird. Da<br />

Russland bislang ke<strong>in</strong> Mitglied der WTO ist, gibt es auch ke<strong>in</strong>e<br />

rechtliche Handhabe dagegen. Parallel dazu hat Russland<br />

zum Januar 2006 Regelungen zur Rückerstattung der Importumsatzsteuer<br />

speziell für metallische Rohstoffe e<strong>in</strong>geführt.<br />

Im Falle der Ukra<strong>in</strong>e haben auch die Verhandlungen um<br />

den WTO-Beitritt im Ergebnis nicht zu e<strong>in</strong>er Verbesserung<br />

der Situation bei den NE-Metallen geführt. Das ursprünglich<br />

bestehende und mit den WTO-Regeln nicht vere<strong>in</strong>bare<br />

Exportverbot auf Metallschrotte wurde im Rahmen der Verhandlungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en zunächst 30 %igen Exportzoll umgewandelt,<br />

der <strong>in</strong> den Folgejahren langfristig bis 2012 auf 15 %<br />

gesenkt werden soll. Da der Ertrag, den die Metallschrott e<strong>in</strong>setzenden<br />

Hütten aus dem sogenannten »Schmelzlohn« erzielen,<br />

nur e<strong>in</strong>en Bruchteil des Metallpreises ausmacht, wirkt e<strong>in</strong><br />

Zollsatz <strong>in</strong> Höhe von 15 % im Ergebnis immer noch wie e<strong>in</strong><br />

Exportverbot.<br />

Legierungs- und Refraktärmetalle<br />

Legierungs- und Refraktärmetalle, die als Erze, Oxide, Konzentrate<br />

oder Ferrolegierungen geliefert werden, s<strong>in</strong>d essenzielle<br />

Rohstoffe zur Herstellung hochwertiger Stähle.<br />

Entsprechend fallen sie unter das gleiche strategische Interesse<br />

der stahlproduzierenden Länder und werden ähnlich<br />

geschützt wie Eisenerz und Stahlschrott. Da Ch<strong>in</strong>a bei Wolfr<strong>am</strong><br />

mit 92 % Weltanteil der absolut dom<strong>in</strong>ierende Produzent<br />

ist, Wolfr<strong>am</strong> gleichzeitig aber auch e<strong>in</strong> wichtiges Legierungsmetall<br />

für die Stahl<strong>in</strong>dustrie ist und Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>en starken<br />

Eigenverbrauch an Wolfr<strong>am</strong> entwickelt hat, nutzt Ch<strong>in</strong>a Exportquoten,<br />

um den Weltmarktpreis für Wolfr<strong>am</strong> hoch zu halten<br />

und die heimische Industrie gleichzeitig mit ausreichend<br />

günstigem Wolfr<strong>am</strong> zu versorgen. Gleichzeitig werden durch<br />

diese Exportquoten die Wolfr<strong>am</strong>preise auf dem Weltmarkt <strong>in</strong><br />

die Höhe getrieben. Im Januar 2006 wurde die Exportquote<br />

für Wolfr<strong>am</strong> um 500 t auf 15.800 t reduziert. Im Januar <strong>2007</strong><br />

erfolgte e<strong>in</strong>e weitere Absenkung um 400 t auf 15.400 t – und<br />

dies angesichts e<strong>in</strong>es auf den Weltmärkten verfügbaren Wolfr<strong>am</strong>volumens<br />

von lediglich ca. 25.000 t.<br />

Wettbewerbsverzerrungen<br />

Sowohl im Rohstoffsektor als auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Sektoren der<br />

Werkstoffi ndustrien ist es <strong>in</strong> den vergangenen Jahren zu e<strong>in</strong>er<br />

deutlichen Abnahme der Anzahl von Anbietern durch Unternehmenszus<strong>am</strong>menschlüsse<br />

gekommen. Parallel zu den<br />

marktbed<strong>in</strong>gten Konzentrationsprozessen verfolgen manche<br />

Länder gezielt e<strong>in</strong>e Strategie der Herausbildung von »nationalen<br />

Ch<strong>am</strong>pions« im Rohstoffbereich durch staatlich<br />

forcierte Fusionen. So fusionierten 2006 die russischen Alum<strong>in</strong>iumunternehmen<br />

Rusal und Sual mit Glencore zum weltgrößten<br />

Alum<strong>in</strong>iumkonzern. Die russische Kartellbehörde<br />

billigte die Fusion im Januar <strong>2007</strong> u. a. mit der Begründung,<br />

dass die Fusion die Position Russlands als gleichwertigen<br />

Teilnehmer der <strong>in</strong>ternationalen wirtschaftlichen Integration<br />

stärke und dem Land mehr E<strong>in</strong>fl uss auf den <strong>in</strong>ternationalen<br />

Märkten verschaffe.<br />

Von Unternehmen ausgehende Wettbewerbsbeschränkungen<br />

auf den Weltrohstoffmärkten s<strong>in</strong>d naturgemäß grenzüberschreitender<br />

Natur. Das Hauptproblem für die <strong>in</strong> der<br />

Europäischen Union befi ndlichen Wettbewerbsbehörden besteht<br />

daher dar<strong>in</strong>, gegen diese Wettbewerbsbeschränkungen<br />

wirks<strong>am</strong> vorzugehen. Nach dem im Wettbewerbsrecht geltenden<br />

Auswirkungspr<strong>in</strong>zip kann e<strong>in</strong>e Wettbewerbsbehörde<br />

nur gegen die Wettbewerbsbeschränkungen vorgehen, die<br />

sich <strong>in</strong> dem Geltungsbereich ihres Gesetzes auswirken. E<strong>in</strong><br />

praktisches Hemmnis ergibt sich allerd<strong>in</strong>gs bei der grenzüberschreitenden<br />

Verfolgung von Kartell- oder Missbrauchsfällen.<br />

Schwierigkeiten treten dann auf, wenn mehrere<br />

Wettbewerbsbehörden parallel im Rahmen ihrer e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Jurisdiktion tätig werden und dies zu divergierenden<br />

Entscheidungen führt.<br />

Das europäische Recht verbietet den Missbrauch e<strong>in</strong>er<br />

marktbeherrschenden Stellung. Nach europäischem Recht ist<br />

bei e<strong>in</strong>em Marktanteil von über 40 % <strong>in</strong> der Regel, bei Marktanteilen<br />

von 50 % bis 100 % ohne weiteres von e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden<br />

Stellung auszugehen. Bei Marktanteilen unter<br />

40 % müssten <strong>in</strong> jedem Fall weitere Umstände h<strong>in</strong>zutreten,<br />

um Marktbeherrschung annehmen zu können.<br />

Auch Fusionen können den Wettbewerb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Markt<br />

beträchtlich verr<strong>in</strong>gern, z. B. durch die Herstellung oder Verstärkung<br />

e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung, die zu höheren<br />

Preisen oder zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren Angebot für den Verbraucher<br />

führt oder Innovationen entgegensteht. Die EU-Kommission<br />

als europäische Wettbewerbsbehörde kann e<strong>in</strong>e Fusion<br />

jedoch nur prüfen und sie gegebenenfalls untersagen, wenn<br />

die an der Fusion Beteiligten Umsätze <strong>in</strong> der EU erzielen, die<br />

bestimmte Schwellenwerte übersteigen, und wenn die Fusion<br />

dort zu e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung führen würde.<br />

Dabei spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, <strong>in</strong> welchen Staaten die beteiligten<br />

Unternehmen ihren Sitz haben.

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