2. BDI-Rohstoffkongress am 20. März 2007 in Berlin Ergebnisbericht ...
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56 Bundesverband der Deutschen Industrie<br />
Rohstoffsicherheit –<br />
<strong>BDI</strong>-Präsidialgruppe »Internationale Rohstofffragen«<br />
Anforderungen an Industrie und Politik<br />
ventions-Verfahren vor der WTO im Januar 2006 e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Doch Zollbetrug bei der E<strong>in</strong>fuhr von metallischen Rohstoffen<br />
nach Ch<strong>in</strong>a ist weiterh<strong>in</strong> sehr verbreitet.<br />
In summa hat Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong> umfassendes System von Exportbeschränkungen<br />
und Importbegünstigungen für NE-Metalle<br />
e<strong>in</strong>geführt. Auf diese Weise praktiziert die Volksrepublik<br />
bei verschiedenen NE-Metallen e<strong>in</strong>e Art »Makro-Kontrolle«<br />
über die Rohstoffströme, und es ist nicht auszuschließen, dass<br />
dieses staatliche Verhalten analog auf andere Rohstoffe ausgeweitet<br />
wird.<br />
In Russland betragen die seit 1999 existierenden Exportzölle<br />
auf Alum<strong>in</strong>ium- und Kupferschrott 50 % und auf Nickelschrott<br />
immerh<strong>in</strong> noch 30 %. E<strong>in</strong> explizites Exportverbot<br />
wird zwar vermieden, aber die Ausfuhrzölle s<strong>in</strong>d so hoch,<br />
dass d<strong>am</strong>it faktisch jeglicher Export unterbunden wird. Da<br />
Russland bislang ke<strong>in</strong> Mitglied der WTO ist, gibt es auch ke<strong>in</strong>e<br />
rechtliche Handhabe dagegen. Parallel dazu hat Russland<br />
zum Januar 2006 Regelungen zur Rückerstattung der Importumsatzsteuer<br />
speziell für metallische Rohstoffe e<strong>in</strong>geführt.<br />
Im Falle der Ukra<strong>in</strong>e haben auch die Verhandlungen um<br />
den WTO-Beitritt im Ergebnis nicht zu e<strong>in</strong>er Verbesserung<br />
der Situation bei den NE-Metallen geführt. Das ursprünglich<br />
bestehende und mit den WTO-Regeln nicht vere<strong>in</strong>bare<br />
Exportverbot auf Metallschrotte wurde im Rahmen der Verhandlungen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en zunächst 30 %igen Exportzoll umgewandelt,<br />
der <strong>in</strong> den Folgejahren langfristig bis 2012 auf 15 %<br />
gesenkt werden soll. Da der Ertrag, den die Metallschrott e<strong>in</strong>setzenden<br />
Hütten aus dem sogenannten »Schmelzlohn« erzielen,<br />
nur e<strong>in</strong>en Bruchteil des Metallpreises ausmacht, wirkt e<strong>in</strong><br />
Zollsatz <strong>in</strong> Höhe von 15 % im Ergebnis immer noch wie e<strong>in</strong><br />
Exportverbot.<br />
Legierungs- und Refraktärmetalle<br />
Legierungs- und Refraktärmetalle, die als Erze, Oxide, Konzentrate<br />
oder Ferrolegierungen geliefert werden, s<strong>in</strong>d essenzielle<br />
Rohstoffe zur Herstellung hochwertiger Stähle.<br />
Entsprechend fallen sie unter das gleiche strategische Interesse<br />
der stahlproduzierenden Länder und werden ähnlich<br />
geschützt wie Eisenerz und Stahlschrott. Da Ch<strong>in</strong>a bei Wolfr<strong>am</strong><br />
mit 92 % Weltanteil der absolut dom<strong>in</strong>ierende Produzent<br />
ist, Wolfr<strong>am</strong> gleichzeitig aber auch e<strong>in</strong> wichtiges Legierungsmetall<br />
für die Stahl<strong>in</strong>dustrie ist und Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>en starken<br />
Eigenverbrauch an Wolfr<strong>am</strong> entwickelt hat, nutzt Ch<strong>in</strong>a Exportquoten,<br />
um den Weltmarktpreis für Wolfr<strong>am</strong> hoch zu halten<br />
und die heimische Industrie gleichzeitig mit ausreichend<br />
günstigem Wolfr<strong>am</strong> zu versorgen. Gleichzeitig werden durch<br />
diese Exportquoten die Wolfr<strong>am</strong>preise auf dem Weltmarkt <strong>in</strong><br />
die Höhe getrieben. Im Januar 2006 wurde die Exportquote<br />
für Wolfr<strong>am</strong> um 500 t auf 15.800 t reduziert. Im Januar <strong>2007</strong><br />
erfolgte e<strong>in</strong>e weitere Absenkung um 400 t auf 15.400 t – und<br />
dies angesichts e<strong>in</strong>es auf den Weltmärkten verfügbaren Wolfr<strong>am</strong>volumens<br />
von lediglich ca. 25.000 t.<br />
Wettbewerbsverzerrungen<br />
Sowohl im Rohstoffsektor als auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Sektoren der<br />
Werkstoffi ndustrien ist es <strong>in</strong> den vergangenen Jahren zu e<strong>in</strong>er<br />
deutlichen Abnahme der Anzahl von Anbietern durch Unternehmenszus<strong>am</strong>menschlüsse<br />
gekommen. Parallel zu den<br />
marktbed<strong>in</strong>gten Konzentrationsprozessen verfolgen manche<br />
Länder gezielt e<strong>in</strong>e Strategie der Herausbildung von »nationalen<br />
Ch<strong>am</strong>pions« im Rohstoffbereich durch staatlich<br />
forcierte Fusionen. So fusionierten 2006 die russischen Alum<strong>in</strong>iumunternehmen<br />
Rusal und Sual mit Glencore zum weltgrößten<br />
Alum<strong>in</strong>iumkonzern. Die russische Kartellbehörde<br />
billigte die Fusion im Januar <strong>2007</strong> u. a. mit der Begründung,<br />
dass die Fusion die Position Russlands als gleichwertigen<br />
Teilnehmer der <strong>in</strong>ternationalen wirtschaftlichen Integration<br />
stärke und dem Land mehr E<strong>in</strong>fl uss auf den <strong>in</strong>ternationalen<br />
Märkten verschaffe.<br />
Von Unternehmen ausgehende Wettbewerbsbeschränkungen<br />
auf den Weltrohstoffmärkten s<strong>in</strong>d naturgemäß grenzüberschreitender<br />
Natur. Das Hauptproblem für die <strong>in</strong> der<br />
Europäischen Union befi ndlichen Wettbewerbsbehörden besteht<br />
daher dar<strong>in</strong>, gegen diese Wettbewerbsbeschränkungen<br />
wirks<strong>am</strong> vorzugehen. Nach dem im Wettbewerbsrecht geltenden<br />
Auswirkungspr<strong>in</strong>zip kann e<strong>in</strong>e Wettbewerbsbehörde<br />
nur gegen die Wettbewerbsbeschränkungen vorgehen, die<br />
sich <strong>in</strong> dem Geltungsbereich ihres Gesetzes auswirken. E<strong>in</strong><br />
praktisches Hemmnis ergibt sich allerd<strong>in</strong>gs bei der grenzüberschreitenden<br />
Verfolgung von Kartell- oder Missbrauchsfällen.<br />
Schwierigkeiten treten dann auf, wenn mehrere<br />
Wettbewerbsbehörden parallel im Rahmen ihrer e<strong>in</strong>geschränkten<br />
Jurisdiktion tätig werden und dies zu divergierenden<br />
Entscheidungen führt.<br />
Das europäische Recht verbietet den Missbrauch e<strong>in</strong>er<br />
marktbeherrschenden Stellung. Nach europäischem Recht ist<br />
bei e<strong>in</strong>em Marktanteil von über 40 % <strong>in</strong> der Regel, bei Marktanteilen<br />
von 50 % bis 100 % ohne weiteres von e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden<br />
Stellung auszugehen. Bei Marktanteilen unter<br />
40 % müssten <strong>in</strong> jedem Fall weitere Umstände h<strong>in</strong>zutreten,<br />
um Marktbeherrschung annehmen zu können.<br />
Auch Fusionen können den Wettbewerb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Markt<br />
beträchtlich verr<strong>in</strong>gern, z. B. durch die Herstellung oder Verstärkung<br />
e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung, die zu höheren<br />
Preisen oder zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren Angebot für den Verbraucher<br />
führt oder Innovationen entgegensteht. Die EU-Kommission<br />
als europäische Wettbewerbsbehörde kann e<strong>in</strong>e Fusion<br />
jedoch nur prüfen und sie gegebenenfalls untersagen, wenn<br />
die an der Fusion Beteiligten Umsätze <strong>in</strong> der EU erzielen, die<br />
bestimmte Schwellenwerte übersteigen, und wenn die Fusion<br />
dort zu e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung führen würde.<br />
Dabei spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, <strong>in</strong> welchen Staaten die beteiligten<br />
Unternehmen ihren Sitz haben.