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VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

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<strong>VSG</strong><br />

<strong>3.1</strong><br />

Durchführungsanweisung zu Absatz 8<br />

Hierzu gehört, dass er insbesondere seine persönlichen Fähigkeiten, die<br />

Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, die Fahreigenschaften<br />

des Fahrzeuges sowie Einflüsse durch Ladung, Anbau- und Anhängegeräte<br />

berücksichtigt.<br />

(9) Fahrzeuge müssen so eingesetzt und betrieben werden, dass ihre<br />

Standsicherheit gewährleistet ist.<br />

Durchführungsanweisung zu Absatz 9<br />

Die Standsicherheit kann z. B. beeinträchtigt werden durch einseitige Beladung,<br />

hohes Führen von Lasten, nachgebenden Untergrund, ruckartiges<br />

Beschleunigen oder Verzögern von Fahr- und Arbeitsbewegungen, bei Arbeiten<br />

am Hang und auf Fahrsilos.<br />

(10) Abgestellte Fahrzeuge sind gegen Fortrollen und unbefugtes<br />

Benutzen zu sichern. Angehobene Bauteile sind gegen Absinken zu<br />

sichern oder abzusenken.<br />

Durchführungsanweisung zu Absatz 10<br />

1. Unbefugtes Benutzen kraftbetriebener Fahrzeuge wird z. B. durch Stillsetzen<br />

des Antriebs und Abziehen des Schlüssels verhindert.<br />

2. Zu den anhebbaren Bauteilen gehören z. B. Frontlader, Geräte in der<br />

Front- und Heckhydraulik.<br />

(11) Das Auf- und Absteigen während der Fahrt ist verboten.<br />

(12) Fahrerplätze und andere Arbeitsplätze dürfen nur über die hierfür<br />

vorgesehenen Einrichtungen betreten und verlassen werden. Diese Einrichtungen<br />

sind in trittsicherem Zustand zu erhalten.<br />

Durchführungsanweisung zu Absatz 12<br />

1. Einrichtungen in diesem Sinne sind z.B. Auf- und Abstiege, Auftritte,<br />

Standflächen.<br />

2. Vorhandene Festhaltemöglichkeiten, z.B. Handgriffe, sind zu nutzen.<br />

(13) Fahrzeuge, die zum Stapeln von Großballen eingesetzt werden,<br />

müssen mit Schutzeinrichtungen gegen herabfallende Gegenstände<br />

ausgerüstet sein.<br />

22<br />

§ 30 Kuppeln von Fahrzeugen<br />

(1) Werden Fahrzeuge an- oder abgekuppelt, so ist das an- oder abzukuppelnde<br />

Fahrzeug gegen Fortrollen zu sichern. Vor dem Ankuppeln ist<br />

die Zuggabel oder Zugdeichsel auf Kupplungshöhe einzustellen.

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