VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
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§ 64 Kreissägemaschinen<br />
(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass beschädigte und formveränderte<br />
Sägeblätter nicht verwendet und aus dem Betrieb entfernt<br />
werden.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Beschädigte Sägeblätter sind z. B. Blätter mit Rissen, fehlenden Zähnen<br />
oder unrund laufende Blätter.<br />
(2) Auslaufende Sägeblätter dürfen nicht durch Drücken gegen das<br />
Sägeblatt oder Umfassen der Welle gebremst werden.<br />
(3) Fahrbare und tragbare Maschinen dürfen nur bei stillgesetztem und<br />
verkleidetem Sägeblatt befördert werden.<br />
(4) Fahrbare Maschinen müssen durch Anziehen der Bremse oder andere<br />
geeignete Mittel gegen Weiterfahren beim Schneiden gesichert<br />
werden.<br />
(5) Auf Brennholz-Kreissägemaschinen dürfen Reisigbündel nur geschnitten<br />
werden, nachdem die Reisigbündel beidseitig des Schneidbereiches<br />
gebunden sind.<br />
Durchführungsanweisung zu Absatz 5<br />
Brennholz-Kreissägemaschinen sind mit geeigneten Vorrichtungen zum<br />
Schneiden von Brennholz, wie z.B. Wippe oder Rolltisch mit Haltevorrichtung,<br />
ausgerüstet.<br />
(6) Bei Arbeiten an Kreissägemaschinen ohne Zuführeinrichtungen ist<br />
das Tragen von Handschuhen unzulässig.<br />
(7) Der Spaltkeil ist in seiner Größe und Dicke entsprechend dem vorgesehenen<br />
Sägeblatt auszuwählen. Er ist so einzustellen, dass sein Abstand<br />
vom Umfang des Sägeblattes innerhalb der Schnitthöhe nicht<br />
mehr als 8 mm beträgt.<br />
(8) Die Schutzhaube über dem Sägeblatt darf nur dann entfernt werden,<br />
wenn das Sägeblatt beim Schneiden (Fälzen, Nuten) verdeckt bleibt. Die<br />
Verdeckung ist nach Beendigung dieser Arbeiten wieder anzubringen.<br />
(9) Die Schutzhaube muss so eingestellt werden, dass der Zahnkranz<br />
bis auf den für die Werkstückbearbeitung erforderlichen Teil verdeckt<br />
ist.<br />
(10) Bei Arbeiten an Maschinen mit schräggestelltem Maschinentisch<br />
muss der Parallelanschlag auf der nach unten geneigten Seite des Tisches<br />
verwendet werden.<br />
(11) Es ist dafür zu sorgen, dass kleine abgeschnittene Stücke nicht<br />
vom Zahnkranz des Sägeblattes erfasst und weggeschleudert werden<br />
können.<br />
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<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong>