06.12.2012 Aufrufe

VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 64 Kreissägemaschinen<br />

(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass beschädigte und formveränderte<br />

Sägeblätter nicht verwendet und aus dem Betrieb entfernt<br />

werden.<br />

Durchführungsanweisung<br />

Beschädigte Sägeblätter sind z. B. Blätter mit Rissen, fehlenden Zähnen<br />

oder unrund laufende Blätter.<br />

(2) Auslaufende Sägeblätter dürfen nicht durch Drücken gegen das<br />

Sägeblatt oder Umfassen der Welle gebremst werden.<br />

(3) Fahrbare und tragbare Maschinen dürfen nur bei stillgesetztem und<br />

verkleidetem Sägeblatt befördert werden.<br />

(4) Fahrbare Maschinen müssen durch Anziehen der Bremse oder andere<br />

geeignete Mittel gegen Weiterfahren beim Schneiden gesichert<br />

werden.<br />

(5) Auf Brennholz-Kreissägemaschinen dürfen Reisigbündel nur geschnitten<br />

werden, nachdem die Reisigbündel beidseitig des Schneidbereiches<br />

gebunden sind.<br />

Durchführungsanweisung zu Absatz 5<br />

Brennholz-Kreissägemaschinen sind mit geeigneten Vorrichtungen zum<br />

Schneiden von Brennholz, wie z.B. Wippe oder Rolltisch mit Haltevorrichtung,<br />

ausgerüstet.<br />

(6) Bei Arbeiten an Kreissägemaschinen ohne Zuführeinrichtungen ist<br />

das Tragen von Handschuhen unzulässig.<br />

(7) Der Spaltkeil ist in seiner Größe und Dicke entsprechend dem vorgesehenen<br />

Sägeblatt auszuwählen. Er ist so einzustellen, dass sein Abstand<br />

vom Umfang des Sägeblattes innerhalb der Schnitthöhe nicht<br />

mehr als 8 mm beträgt.<br />

(8) Die Schutzhaube über dem Sägeblatt darf nur dann entfernt werden,<br />

wenn das Sägeblatt beim Schneiden (Fälzen, Nuten) verdeckt bleibt. Die<br />

Verdeckung ist nach Beendigung dieser Arbeiten wieder anzubringen.<br />

(9) Die Schutzhaube muss so eingestellt werden, dass der Zahnkranz<br />

bis auf den für die Werkstückbearbeitung erforderlichen Teil verdeckt<br />

ist.<br />

(10) Bei Arbeiten an Maschinen mit schräggestelltem Maschinentisch<br />

muss der Parallelanschlag auf der nach unten geneigten Seite des Tisches<br />

verwendet werden.<br />

(11) Es ist dafür zu sorgen, dass kleine abgeschnittene Stücke nicht<br />

vom Zahnkranz des Sägeblattes erfasst und weggeschleudert werden<br />

können.<br />

43<br />

<strong>VSG</strong><br />

<strong>3.1</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!