VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong><br />
34<br />
§ 48 Losreißen festsitzender Lasten<br />
Das Losreißen festsitzender Lasten ist nur zulässig mit Kranen, die mit<br />
einer Überlastsicherung ausgerüstet sind.<br />
§ 49 Aufbau, Abbau und Umrüsten<br />
ortsveränderlicher Krane<br />
(1) Ortsveränderliche Krane dürfen nur auf tragfähigem Untergrund eingesetzt<br />
werden. Erforderlichenfalls sind Abstützungen zu benutzen und<br />
entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes zu unterbauen.<br />
(2) Ortsveränderliche Krane dürfen nur nach der Montageanweisung<br />
aufgebaut, abgebaut oder umgerüstet werden.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Hierzu gehört auch das Verlängern von Auslegern durch Einsetzen von Zwischenstücken.<br />
VII. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN<br />
FÜR DEN BETRIEB VON WINDEN,<br />
HUB- UND ZUGGERÄTEN<br />
§ 50 Grundsätze<br />
(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass<br />
1. bei Aufstellung der Geräte der Steuerstand so angeordnet oder geschützt<br />
ist, dass der Geräteführer weder durch das Gerät selbst noch<br />
durch die Tragmittel oder die Last gefährdet wird,<br />
2. Geräte, Umlenkrollen und Seilblöcke nur an solchen Konstruktionen<br />
und Aufhängungen befestigt werden, die in der Lage sind, die zu erwartenden<br />
Kräfte sicher aufzunehmen,<br />
3. Geräte, Umlenkrollen und Seilblöcke so aufgestellt, angeordnet oder<br />
befestigt werden, dass sie durch die beim Betrieb auftretenden Kräfte in<br />
ihrer Stellung nicht ungewollt verändert werden.<br />
Durchführungsanweisung zu Ziffer 1<br />
Die Forderung kann z. B. erfüllt werden durch<br />
– Anordnung des Steuerstandes außerhalb des Gefahrbereiches,<br />
– Fernbedienung,