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VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

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<strong>VSG</strong><br />

<strong>3.1</strong><br />

(7) Gabelstapler sind in möglichst niedriger Stellung des Lastaufnahmemittels<br />

zu verfahren.<br />

(8) Mit hochgestelltem Lastaufnahmemittel darf die Last nur zum Aufund<br />

Absetzen verfahren werden. Das Hubgerüst darf nur über der Stapelfläche<br />

nach vorn geneigt werden.<br />

(9) Die höchstzulässige Belastung und Anhängelast der Gabelstapler<br />

dürfen nicht überschritten werden.<br />

28<br />

§ 36 Stalldung- und Kompoststreuer<br />

(1) Stalldung- und Kompoststreuer dürfen nur betrieben werden, wenn<br />

sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.<br />

Durchführungsanweisung<br />

Als Gefahrbereich ist insbesondere der Bereich hinter dem Streuwerk anzusehen.<br />

(2) Das Betreten der Ladefläche bei laufender Maschine ist unzulässig.<br />

§ 37 Flüssigmist-Tankwagen<br />

Es darf nur in ausreichend belüftete Behälter eingestiegen werden.<br />

Durchführungsanweisung zu § 37<br />

1. Eine Gefahr kann ausgehen von:<br />

- giftigen Gasen, z.B. Schwefelwasserstoff<br />

- explosiblen Gasgemischen, z.B. Methan<br />

Gefährliche Gaskonzentrationen können auch im Bereich der Einfüll- und<br />

Ablasstöffnung auftreten.<br />

2. Eine ausreichende Belüftung des Behälters kann z.B. erreicht werden<br />

durch das Einblasen von Frischluft mit einem Gebläse; in Zweifelsfällen muss<br />

die Schwefelwasserstoff-Konzentration bestimmt werden.<br />

3. Der ausreichenden Belüftung steht die Verwendung von geeigneten Atemschutzgeräten,<br />

die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirken,<br />

gleich.

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