VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
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<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong><br />
(7) Gabelstapler sind in möglichst niedriger Stellung des Lastaufnahmemittels<br />
zu verfahren.<br />
(8) Mit hochgestelltem Lastaufnahmemittel darf die Last nur zum Aufund<br />
Absetzen verfahren werden. Das Hubgerüst darf nur über der Stapelfläche<br />
nach vorn geneigt werden.<br />
(9) Die höchstzulässige Belastung und Anhängelast der Gabelstapler<br />
dürfen nicht überschritten werden.<br />
28<br />
§ 36 Stalldung- und Kompoststreuer<br />
(1) Stalldung- und Kompoststreuer dürfen nur betrieben werden, wenn<br />
sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Als Gefahrbereich ist insbesondere der Bereich hinter dem Streuwerk anzusehen.<br />
(2) Das Betreten der Ladefläche bei laufender Maschine ist unzulässig.<br />
§ 37 Flüssigmist-Tankwagen<br />
Es darf nur in ausreichend belüftete Behälter eingestiegen werden.<br />
Durchführungsanweisung zu § 37<br />
1. Eine Gefahr kann ausgehen von:<br />
- giftigen Gasen, z.B. Schwefelwasserstoff<br />
- explosiblen Gasgemischen, z.B. Methan<br />
Gefährliche Gaskonzentrationen können auch im Bereich der Einfüll- und<br />
Ablasstöffnung auftreten.<br />
2. Eine ausreichende Belüftung des Behälters kann z.B. erreicht werden<br />
durch das Einblasen von Frischluft mit einem Gebläse; in Zweifelsfällen muss<br />
die Schwefelwasserstoff-Konzentration bestimmt werden.<br />
3. Der ausreichenden Belüftung steht die Verwendung von geeigneten Atemschutzgeräten,<br />
die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirken,<br />
gleich.