VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong><br />
Durchführungsanweisung<br />
Besondere Einsatzfälle können sich z. B. beim Arbeiten mit Rückewinden ergeben.<br />
36<br />
§ 52 Feststellen und Beseitigen von Mängeln<br />
Stellt der Geräteführer an Geräten einschließlich der Tragmittel, Rollen,<br />
Ausrüstung und Tragkonstruktion augenfällige Mängel fest, hat er diese<br />
unverzüglich zu beseitigen. Gehört dies nicht zu seiner Arbeitsaufgabe<br />
oder verfügt er nicht über die notwendige Sachkunde, hat er erforderlichenfalls<br />
das Gerät außer Betrieb zu setzen und den Mangel dem Unternehmer<br />
zu melden.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Solche Mängel sind z. B.<br />
– Versagen der Rückschlagsicherung,<br />
– Versagen der Rücklaufsicherung,<br />
– Nachlassen der Bremswirkung bzw. Versagen der Bremseinrichtung,<br />
– Versagen der Notendhalteinrichtung,<br />
– Versagen der Sicherung gegen Überlastung,<br />
– Seilschäden (z. B. Knoten, Abplattungen, Knicke und Klanken, Bruch<br />
einer Litze, starker Rostansatz, Beschädigung der Hanfseele, Drahtbrüche),<br />
– Kettenschäden,<br />
– Leckstellen an Hydraulik- und Pneumatikanlagen,<br />
– ungewohnte Geräusche im Getriebe,<br />
– Aufbiegung des Lasthakens,<br />
– unzulässige Abnutzungserscheinungen am Lasthaken.<br />
§ 53 Anschlagen von Lasten<br />
Die Last darf nicht durch Umschlingen mit dem Hubseil oder der Hubkette<br />
angeschlagen werden. Das gilt nicht für den Einsatz von Rückeund<br />
Langholzverladewinden sowie für Selbstbergewinden an Fahrzeugen<br />
und für Seilwinden, die zum Ziehen von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen<br />
bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />
und landwirtschaftlicher Kulturen bestimmt sind.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Zu den Seilwinden, die zur Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />
und landwirtschaftlicher Kulturen dienen, gehören z. B. Weinbergseilwinden.