06.12.2012 Aufrufe

VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– beim Mähen von Böschungen bis zu 30° Neigung in Schichtlinien gemäht<br />

wird,<br />

– beim Mähen von Böschungen mit mehr als 30° Neigung Steigeisen verwendet<br />

werden,<br />

– der Mäher von der Böschungskrone aus am Seil geführt wird.<br />

§ 70 Heckenscheren<br />

(1) Heckenscheren sind mit beiden Händen zu führen.<br />

(2) Heckenscheren mit Verbrennungsmotor sind beim Anwerfen sicher<br />

abzustützen und festzuhalten.<br />

§ 71 <strong>Technische</strong> <strong>Arbeitsmittel</strong> für Weinbau<br />

und Kellerei<br />

(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass<br />

1. Weinbergseilwinden ohne Bremse oder Rücklaufsicherung nicht zum<br />

Holzrücken und nicht zum Heben und Senken von Lasten sowie zum<br />

Ziehen von Arbeitsgeräten ohne Rücklaufsicherung verwendet werden,<br />

2. auf seilgezogenen Arbeitsgeräten Personen nur mitfahren dürfen,<br />

wenn gefahrloses Mitfahren gewährleistet ist,<br />

3. an Dosiergeräten für schwefelige Säure die Dosierschläuche so<br />

befestigt sind, dass sie auch bei Verstopfungen nicht abrutschen können,<br />

4. Weinbehälter, zu deren Öffnungen mit beweglichen Leitern aufgestiegen<br />

werden muss, mit Einrichtungen zum Einhängen von Leitern ausgerüstet<br />

sind.<br />

Durchführungsanweisung zu Ziffer 2<br />

Gefahrloses Mitfahren wird z. B. gewährleistet durch Schalensitze, gegen<br />

seitliches Abrutschen sichernde Fußrasten und Haltemöglichkeiten.<br />

(2) Während des Korkvorganges dürfen Flaschen nicht mit der Hand<br />

berührt werden.<br />

47<br />

<strong>VSG</strong><br />

<strong>3.1</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!