VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
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<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong><br />
30<br />
§ 41 Lade- und Futterverteilwagen<br />
(1) Der Aufenthalt im Gefahrbereich der Aufnahme- und Austragwerkzeuge<br />
ist unzulässig.<br />
(2) Das Betreten der Ladefläche bei laufendem Antrieb ist unzulässig.<br />
(3) Die Obenbeschickung von Gruben mit Ladewagen ist nur zulässig,<br />
wenn die Stellteile zum Öffnen der Rückwand vor der Hinterachse, in<br />
Fahrtrichtung gesehen, angeordnet sind.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Zu den Gruben gehören z. B. auch Tiefsilos.<br />
(4) Der Aufenthalt im Schwenkbereich der hydraulisch betätigten Rückwand<br />
ist unzulässig.<br />
§ 42 Pressen<br />
(1) Vor dem Einfädeln des Garnes und vor Arbeiten am Knoter von Pressen<br />
sind der Antrieb der Presse sowie der Knoterantrieb abzustellen<br />
und der Stillstand der Maschine abzuwarten.<br />
(2) Entstörungs- und Wartungsarbeiten innerhalb des Ballenraumes<br />
von Ballenpressen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die<br />
Auswurfklappe gegen Absinken gesichert ist.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Die Sicherung gegen Absinken kann hydraulisch oder mechanisch erfolgen.<br />
(3) Der Aufenthalt im Schwenkbereich der ungesicherten Auswurfklappe<br />
von Ballenpressen ist unzulässig.<br />
V. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN<br />
FÜR DEN BETRIEB VON<br />
MITGÄNGERGEFÜHRTEN MASCHINEN<br />
§ 43 Grundsätze<br />
Mitgängergeführte Maschinen dürfen in steilen Hanglagen oder auf rutschigem<br />
Gelände nur benutzt werden, wenn zusätzliche Sicherungsmaßnahmen<br />
gegen Abrutschen und Überrollen getroffen sind.