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VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel

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<strong>VSG</strong><br />

<strong>3.1</strong><br />

30<br />

§ 41 Lade- und Futterverteilwagen<br />

(1) Der Aufenthalt im Gefahrbereich der Aufnahme- und Austragwerkzeuge<br />

ist unzulässig.<br />

(2) Das Betreten der Ladefläche bei laufendem Antrieb ist unzulässig.<br />

(3) Die Obenbeschickung von Gruben mit Ladewagen ist nur zulässig,<br />

wenn die Stellteile zum Öffnen der Rückwand vor der Hinterachse, in<br />

Fahrtrichtung gesehen, angeordnet sind.<br />

Durchführungsanweisung<br />

Zu den Gruben gehören z. B. auch Tiefsilos.<br />

(4) Der Aufenthalt im Schwenkbereich der hydraulisch betätigten Rückwand<br />

ist unzulässig.<br />

§ 42 Pressen<br />

(1) Vor dem Einfädeln des Garnes und vor Arbeiten am Knoter von Pressen<br />

sind der Antrieb der Presse sowie der Knoterantrieb abzustellen<br />

und der Stillstand der Maschine abzuwarten.<br />

(2) Entstörungs- und Wartungsarbeiten innerhalb des Ballenraumes<br />

von Ballenpressen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die<br />

Auswurfklappe gegen Absinken gesichert ist.<br />

Durchführungsanweisung<br />

Die Sicherung gegen Absinken kann hydraulisch oder mechanisch erfolgen.<br />

(3) Der Aufenthalt im Schwenkbereich der ungesicherten Auswurfklappe<br />

von Ballenpressen ist unzulässig.<br />

V. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN<br />

FÜR DEN BETRIEB VON<br />

MITGÄNGERGEFÜHRTEN MASCHINEN<br />

§ 43 Grundsätze<br />

Mitgängergeführte Maschinen dürfen in steilen Hanglagen oder auf rutschigem<br />

Gelände nur benutzt werden, wenn zusätzliche Sicherungsmaßnahmen<br />

gegen Abrutschen und Überrollen getroffen sind.

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