VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong><br />
Durchführungsanweisung<br />
Andere Sicherungsmaßnahmen sind z. B. ausreichend stabile Bordwände,<br />
Verkeilen, Verzurren.<br />
(6) Auf Fahrzeugen ist Langholz gegen Verschieben in Längsrichtung zu<br />
sichern.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Sicherungen gegen Verschieben in Längsrichtung sind z. B. Verzurren, ausreichend<br />
dimensionierte Stirnwände.<br />
(7) Die Sicherung der Ladung ist nach Fahrtbeginn und während des<br />
Transportes in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Spannseile<br />
oder -ketten müssen bei Bedarf nachgespannt werden.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Anzahl und Zeitabstände der Überprüfung sind abhängig von der Länge und<br />
vom Zustand der Fahrtstrecke sowie der Art des Ladegutes.<br />
52<br />
§ 77 Holzbringungsanlagen<br />
(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Holzbringungsanlagen<br />
mit Bremseinrichtungen ausgerüstet werden können.<br />
Durchführungsanweisung<br />
Holzbringungsanlagen in diesem Sinne sind Riesen und Loiten.<br />
(2) Während der Holzbringung ist sicherzustellen, dass sich keine Person<br />
im Gefahrbereich aufhält. Der Gefahrbereich im Auslauf ist zu kennzeichnen.<br />
(3) Kann der Auslauf von der Beschickungsstelle nicht eingesehen werden,<br />
muss der Unternehmer sicherstellen, dass ein Warnposten eingesetzt<br />
wird, der die Auslaufstelle übersehen kann.<br />
(4) Holzbringungsanlagen dürfen jeweils nur mit einem Stamm beschickt<br />
werden; das gilt nicht für Holzabschnitte bis zu 3 m Länge.<br />
(5) Holz ist an der Rinne so zu lagern, dass es nicht unbeabsichtigt in<br />
die Rinne gelangen kann.<br />
§ 78 Hebelfällkarren<br />
(1) Der Unternehmer muss sicherstellen, dass bei den verwendeten<br />
Hebelfällkarren