VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
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Durchführungsanweisung zu Absatz 1<br />
Bezüglich des Einsatzes einachsiger Fahrzeuge hinter lof Zugmaschinen<br />
wird auf das „Merkblatt für den Betrieb von lof Zugmaschinen mit einachsigen<br />
Transportanhängern“ des Bundesministers für Verkehr (BMV/StV<br />
13/36.24.02-50 vom 22.10.1985, VkBl. S. 758) hingewiesen.<br />
(2) Während des Heranfahrens zum Kuppeln darf sich niemand zwischen<br />
kraftbetriebenen Fahrzeugen und Anhängern aufhalten; dies gilt<br />
nicht für den eigentlichen Kupplungsvorgang.<br />
(3) Nach dem Kuppeln von Fahrzeugen sind Kuppelbolzen formschlüssig<br />
zu sichern sowie Brems- und Lichtanlage anzuschließen. Die Funktion<br />
der Brems- und Lichtanlage ist zu überprüfen.<br />
(4) Werden mehrachsige Anhänger durch Heranschieben gekuppelt, so<br />
sind Maßnahmen zu treffen, um Unfälle durch Zusammenstoßen der<br />
Fahrzeuge zu verhindern.<br />
(5) Fahrzeuge dürfen nicht durch Auflaufen gekuppelt werden.<br />
§ 31 Rangieren oder Abschleppen<br />
(1) Zum Rangieren oder Abschleppen sind die Zugmittel an den Fahrzeugen<br />
so tief wie möglich anzubringen und so zu befestigen, dass sie<br />
sich nicht unbeabsichtigt lösen können.<br />
(2) Fahrzeuge dürfen durch andere Fahrzeuge nur bewegt werden,<br />
wenn sie sicher miteinander verbunden sind. Die Benutzung loser<br />
Gegenstände zum Drücken ist unzulässig.<br />
Durchführungsanweisung zu Absatz 2<br />
Die Forderung nach sicherer Verbindung ist erfüllt,<br />
– wenn Fahrzeuge durch die hierfür vorgesehenen Verbindungseinrichtungen,<br />
z. B. Kupplung und Zuggabel, verbunden sind<br />
oder<br />
– wenn beim Abschleppen nicht betriebsbereiter, jedoch bremsfähiger<br />
Fahrzeuge Seile oder Abschleppstangen ausreichender Festigkeit verwendet<br />
werden, die an den Fahrzeugen sicher befestigt sind, z. B. an<br />
Kupplungen, Abschlepphaken oder -ösen<br />
oder<br />
– wenn beim Abschleppen von ungebremsten Fahrzeugen sowie von Fahrzeugen<br />
über 4000 kg zul. Gesamtgewicht starre Verbindungsteile, z. B.<br />
Abschleppstangen von mindestens 1,5 m Länge, verwendet werden<br />
oder<br />
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<strong>VSG</strong><br />
<strong>3.1</strong>