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Schwarzbuch - GEW

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Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen<br />

wie „normale“ Beschäftigte. Und wer behindert<br />

ist, bekommt, ebenfalls auf Antrag, bis<br />

zu fünf Tage Zusatzurlaub nach dem Behindertengesetz.<br />

Viele Betroffene wissen jedoch nichts<br />

von diesen Rechten, da es an informierten Ansprechpartnern<br />

fehlt, die für diese sozial Schutzbedürftigen<br />

zuständig sind.<br />

Urlaubsentgelt ist übrigens nicht zu verwechseln<br />

mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,<br />

das manche Festangestellte zusätzlich zur Weiterzahlung<br />

ihres Gehalts bekommen und in der<br />

Weiterbildungsbranche weitgehend unbekannt<br />

ist.<br />

Arbeitnehmerähnliche gibt es nicht nur auf<br />

dem Papier. Dutzende Kolleg/innen unter<br />

anderem an den Volkshochschulen in Berlin,<br />

Frankfurt/Main und Wiesbaden haben diesen<br />

Status. Dafür müssen sie jedoch selbst einen Antrag<br />

stellen. Aber auch ein „Arbeitnehmerähnlicher“<br />

hat, wie alle Honorarkräfte, keinerlei<br />

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.<br />

Ein Unfall oder ein Krankenhausaufenthalt<br />

kann somit zum Existenzproblem werden. Viele<br />

Kursleiter/innen verschleppen Krankheiten,<br />

weil sie den Verdienstausfall durch Fehlzeiten<br />

nicht verkraften könnten. Dramatisch ist außerdem<br />

die fehlende soziale Absicherung bei<br />

Familiengründung. Nur wer einen gut situierten<br />

Partner hat, kann es sich leisten, ein Kind zu<br />

bekommen und damit alles zu verlieren: seine<br />

Einkünfte und seinen Arbeitsplatz.<br />

Warum eigentlich sind Arbeitnehmerähnliche<br />

nicht im Betriebsrat? Das Betriebsverfassungsgesetz<br />

zählt alle Mitarbeiter/innen auf, die im<br />

Sinne des Gesetzes Arbeitnehmer/innen sind,<br />

darunter Auszubildende und Heimarbeiter/innen.<br />

Dem Geiste nach will man die Schwächsten,<br />

die Schutzbedürftigsten, miteinbeziehen.<br />

In der Weiterbildungsbranche ist dies jedoch<br />

nicht gelungen, denn für die akademischen Tagelöhner<br />

der Neuzeit gibt es keine betriebliche<br />

Vertretung, die mit Rechten ausgestattet wäre.

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