Schwarzbuch - GEW
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zu Honorarverträgen beim Weiterbildungspersonal<br />
seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. WSF<br />
2005, 16, 75; IZA/DIW/infas 2005, 172 ff.).<br />
Die Aufnahme der nach den Bestimmungen<br />
des zweiten und dritten Sozialgesetzbuches<br />
(SGB) geförderten Weiterbildungsbranche in<br />
das Arbeitnehmerentsendegesetz zu Beginn<br />
diesen Jahres und die damit geöffnete Möglichkeit,<br />
Mindestlöhne für allgemeinverbindlich<br />
zu erklären, verdeutlicht die gegenwärtig politischen<br />
Bemühungen, den im Weiterbildungsbereich<br />
anhaltenden Einkommensverfall durch<br />
eine regulierte Einkommenspolitik aufzuhalten<br />
und die Arbeitsverhältnisse wieder in eine geschützte<br />
Zone zu überführen.<br />
Parallel zur Debatte um die sich sukzessiv verschlechternde<br />
Beschäftigungslage wird seit Jahren<br />
die bildungspolitische Forderung erhoben,<br />
die Weiterbildung qualitativ zu verbessern und<br />
das Lehrpersonal zu professionalisieren (vgl.<br />
BLK 2004, 61). Ungeachtet der Frage, wie der<br />
Stand der Professionalität und Professionalisierung<br />
in der Weiterbildung gegenwärtig diskutiert<br />
und beurteilt wird, bleibt festzustellen,<br />
dass sich das Tätigkeitsspektrum permanent<br />
ausweitet, d. h., dass es sich ausgehend von einer<br />
pädagogischen Kernkompetenz verflüssigt und<br />
entgrenzt. Weder die Konstruktion und Konstitution<br />
einer Profession des Weiterbildners noch<br />
explizite Kompetenzprofile oder ein präzises,<br />
klar umrissenes Qualifikationsgerüst sind gegeben<br />
(vgl. Kraft 2009, 405 ff.; Nuissl 2005, 50<br />
ff.). Zudem ist der Arbeitsmarkt des Weiterbildungssystems<br />
nicht durch qualifikatorische Zugangsvoraussetzungen<br />
reglementiert, sondern<br />
er zeichnet sich durch eine offene Gestaltung<br />
aus, was zu den hinreichend bekannten Ergebnissen<br />
in der Beschäftigungs- und Professionalisierungsdebatte<br />
führt (vgl. hierzu WSF 2005;<br />
Nuissl 2005; Kraft 2006 u. 2009; Fuchs-Brünninghoff<br />
2001). Die marktliberale Steuerung<br />
des Arbeitsmarktes und der offene Berufszugang<br />
bringt keine einheitliche Qualifikations-<br />
4<br />
ANHANG