Schwarzbuch - GEW
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dung leidet unter den Nachteilen der Freiberuflichkeit<br />
und Selbstständigkeit, ohne deren<br />
Vorteile zu genießen. Sie haben häufig nur einen<br />
Auftraggeber, müssen sich an ein umfangreiches<br />
Weisungs- und Regelwerk halten und verfügen<br />
weder über Kapital noch über Angestellte.<br />
Vor allem aber können sie ihre Honorare nicht<br />
frei aushandeln. Ein Beispiel: Die zirka 18.000<br />
Kursleiter/innen in Integrationskursen werden<br />
zwar von unterschiedlichen Bildungseinrichtungen<br />
beschäftigt und entlohnt. Diese bekommen<br />
jedoch ihrerseits das Geld von einer Bundesinstitution,<br />
dem Bundesamt für Migration<br />
und Flüchtlinge (BaMF), das pro Unterrichtsstunde<br />
und Teilnehmer einen Festbetrag von<br />
2,35 Euro zahlt. Damit sind zumindest diese<br />
Lehrkräfte keine klassischen Unternehmer.<br />
Anfang 2010 hat das BaMF ein Mindesthonorar<br />
von 15 Euro pro Stunde festgesetzt. Davon<br />
bleiben allerdings nur zirka 3,50 Euro Netto pro<br />
Stunde übrig, wenn man bedenkt, dass jede Unterrichtsstunde<br />
etwa eine Stunde Arbeitszeit für<br />
Vor- und Nachbereitung sowie andere unbezahlte<br />
Aufgaben erfordert und die Honorarkräfte den<br />
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für die Sozialversicherung<br />
selbst bezahlen müssen. Selten<br />
betragen Honorare mehr als 24 Euro pro Unter-<br />
richtsstunde, aber auch bei diesem Betrag bleiben<br />
den Unterrichtenden gerade einmal sechs Euro<br />
Netto pro Stunde – immer noch weniger als der<br />
Mindestlohn, trotz hochqualifizierter Arbeit.<br />
Was heißt es, abgesehen von diesem prekären<br />
Verdienst, ein/e Mitarbeiter/in ohne Rechte zu<br />
sein? Vor allem bedeutet es fortdauernde soziale<br />
und berufliche Unsicherheit. Viele Beschäftigte<br />
haben auch nach Jahrzehnten der Mitarbeit<br />
keinen Anstellungsvertrag. Stattdessen löst ein<br />
Honorar- oder Werkvertrag den anderen ab,<br />
von Monat zu Monat. Die Folge ist eine ständige<br />
Zitterpartie: Bekomme ich genügend Aufträge<br />
zum Überleben? Wenn die Auftragslage<br />
schlecht ist, gibt es kein Geld. Wenn ich auf die<br />
Straße gehen will, um etwas an diesen Zuständen<br />
zu ändern, erhalte ich kein Kurzarbeitergeld<br />
oder gar Streikgeld, denn so etwas gibt es in<br />
dieser Branche nicht. Bei „Zwangsurlaub“, zum<br />
Beispiel während der Schließtage des Bildungsträgers,<br />
gibt es auch kein Geld. Das gleiche gilt<br />
für Feiertage: Für andere ein Grund zur Freude,<br />
können sie für Mitarbeiter/innen ohne Anstellungsvertrag<br />
schmerzhafte Einbußen bedeuten.<br />
Wer versucht, sich einzuklagen, bekommt keinen<br />
Auftrag mehr. Und klein dosierte Aufträ-