Schwarzbuch - GEW
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3<br />
Forderungen der <strong>GEW</strong> für die<br />
Beschäftigung in der Weiterbildung<br />
1. Einkommen der Beschäftigten in der Weiterbildung<br />
und soziale Absicherung<br />
langfristig:<br />
Grundsätzlich leisten Lehrkräfte in der Weiterbildung<br />
eine genauso qualifizierte Arbeit wie die<br />
angestellten Lehrkräfte im staatlichen Schulwesen.<br />
Genau wie diese sind sie nach Tarifvertrag<br />
zu bezahlen und sozial abzusichern. Das muss<br />
als unverzichtbares Kriterium für die Vergabe von<br />
Weiterbildungsaufträgen gelten.<br />
kurzfristig:<br />
Ein Branchentarifvertrag für das Segment „Förderung<br />
von Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit<br />
bedrohten Menschen“ (gefördert hauptsächlich<br />
durch SGB II und SGB III) liegt seit längerem vor.<br />
Dieser Tarifvertrag wurde ins Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
aufgenommen. Da sich der zuständige<br />
Tarifausschuss nicht mehrheitlich für eine Allgemeinverbindlichkeit<br />
ausgesprochen hat, liegt die<br />
Verantwortung dafür jetzt bei der Ministerin für<br />
Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen.<br />
Die Politik ist nun gefordert, den Tarifvertrag endlich<br />
für allgemeinverbindlich zu erklären und damit eine<br />
verbindliche Vorgabe für die öffentliche Auftragsvergabe<br />
festzulegen, die den Beschäftigten in der Weiterbildung<br />
endlich einen Mindestlohn garantiert.<br />
Übertragung des Mindestlohns pro Stunde auf<br />
das Entgelt von Honorarkräften, dazu gehören<br />
die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten der<br />
Sozialversicherung zur Hälfte zu tragen (Berliner<br />
Modell) sowie die Fortzahlung des Entgelts im<br />
Krankheitsfall.