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Schwarzbuch - GEW

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3<br />

Forderungen der <strong>GEW</strong> für die<br />

Beschäftigung in der Weiterbildung<br />

1. Einkommen der Beschäftigten in der Weiterbildung<br />

und soziale Absicherung<br />

langfristig:<br />

Grundsätzlich leisten Lehrkräfte in der Weiterbildung<br />

eine genauso qualifizierte Arbeit wie die<br />

angestellten Lehrkräfte im staatlichen Schulwesen.<br />

Genau wie diese sind sie nach Tarifvertrag<br />

zu bezahlen und sozial abzusichern. Das muss<br />

als unverzichtbares Kriterium für die Vergabe von<br />

Weiterbildungsaufträgen gelten.<br />

kurzfristig:<br />

Ein Branchentarifvertrag für das Segment „Förderung<br />

von Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit<br />

bedrohten Menschen“ (gefördert hauptsächlich<br />

durch SGB II und SGB III) liegt seit längerem vor.<br />

Dieser Tarifvertrag wurde ins Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

aufgenommen. Da sich der zuständige<br />

Tarifausschuss nicht mehrheitlich für eine Allgemeinverbindlichkeit<br />

ausgesprochen hat, liegt die<br />

Verantwortung dafür jetzt bei der Ministerin für<br />

Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen.<br />

Die Politik ist nun gefordert, den Tarifvertrag endlich<br />

für allgemeinverbindlich zu erklären und damit eine<br />

verbindliche Vorgabe für die öffentliche Auftragsvergabe<br />

festzulegen, die den Beschäftigten in der Weiterbildung<br />

endlich einen Mindestlohn garantiert.<br />

Übertragung des Mindestlohns pro Stunde auf<br />

das Entgelt von Honorarkräften, dazu gehören<br />

die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten der<br />

Sozialversicherung zur Hälfte zu tragen (Berliner<br />

Modell) sowie die Fortzahlung des Entgelts im<br />

Krankheitsfall.

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