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Schwarzbuch - GEW

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Expertise<br />

zialversicherungspflichtig Angestellten ebenfalls<br />

von Einkommensstagnation betroffen. So bewegt<br />

sich die Einkommenshöhe dieser Beschäftigtengruppe<br />

seit Jahren auf relativ niedrigem<br />

Niveau, so dass insgesamt ein spürbarer Einkommensverlust<br />

infolge schwindender Kaufkraft<br />

über die Jahre hinweg festgestellt wird, was<br />

tendenziell zur Annäherung der Einkommen<br />

beider Beschäftigtengruppen führt. Zusätzliche<br />

Leistungen werden nach Auskünften der<br />

Probanden von den Arbeitgebern nicht mehr<br />

freiwillig gezahlt, sondern nur dann, wenn tarifvertragliche<br />

bzw. betriebsbezogene Verpflichtungen<br />

bestehen.<br />

Neben dem Einkommen als Merkmal „prekärer<br />

Beschäftigung“ existieren bei den selbstständigen<br />

Honorarkräften weitere Prekaritätsdimensionen<br />

(vgl. Kap. 1). Dies betrifft den vertraglichen<br />

Erwerbsstatus und den daran gekoppelten<br />

Arbeitsumfang. Als Honorarkraft ist man von<br />

der Auftragslage der Arbeitgeber abhängig. Je<br />

nach Auftragslage bzw. nach Nachfrage verändern<br />

sich das Einkommen und die Stabilität der<br />

Beschäftigung. Die dauerhafte Unsicherheit, so<br />

wird von den Probanden einhellig beklagt, führt<br />

zu weitgehenden beruflichen, persönlichen und<br />

familiären Planungsproblemen, die eine konti-<br />

nuierliche Lebensführung nahezu unmöglich<br />

machen. Die notwendig schnelle inhaltliche und<br />

didaktisch-methodische Umsteuerung bei neuen<br />

Aufträgen, z. B. bedingt durch neue Adressaten,<br />

für die man auf keinen Erfahrungshorizont zurückgreifen<br />

kann, bedeuten immer die Notwendigkeit<br />

zeitlicher Investitionen in die Vorbereitung<br />

auf einen neuen Auftrag. Der Mangel an<br />

finanziellen Spielräumen erschwert jedoch die<br />

Bildung von Rücklagen und den Aufbau von<br />

Zeitkontingenten zur Vorbereitung und Anpassung<br />

an die geänderten Erfordernisse.<br />

Verschärfend hierbei sind Krankheitszeiten, der<br />

Besuch von notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen<br />

oder andere Verpflichtungen, die den<br />

ohnehin geringen finanziellen Spielraum noch<br />

mehr einengen. Von den befragten Probanden<br />

wurde explizit darauf verwiesen, dass im Krankheitsfall<br />

keiner der betreffenden Auftraggeber<br />

eine Lohnfortzahlung gewährt. Kritisiert wurden<br />

von den Honorarkräften ferner die derzeitigen<br />

gesetzlichen Regelungen zur Renten- und<br />

Krankenversicherung. Die ohne Arbeitgeberbeteiligung<br />

zu tragenden Sozialversicherungsabgaben<br />

bedeuten für die Selbstständigen<br />

erhebliche und zum Teil nicht zu leistende<br />

Ausgabenbelastungen. Folglich umgehen einige<br />

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