Schwarzbuch - GEW
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Expertise<br />
zialversicherungspflichtig Angestellten ebenfalls<br />
von Einkommensstagnation betroffen. So bewegt<br />
sich die Einkommenshöhe dieser Beschäftigtengruppe<br />
seit Jahren auf relativ niedrigem<br />
Niveau, so dass insgesamt ein spürbarer Einkommensverlust<br />
infolge schwindender Kaufkraft<br />
über die Jahre hinweg festgestellt wird, was<br />
tendenziell zur Annäherung der Einkommen<br />
beider Beschäftigtengruppen führt. Zusätzliche<br />
Leistungen werden nach Auskünften der<br />
Probanden von den Arbeitgebern nicht mehr<br />
freiwillig gezahlt, sondern nur dann, wenn tarifvertragliche<br />
bzw. betriebsbezogene Verpflichtungen<br />
bestehen.<br />
Neben dem Einkommen als Merkmal „prekärer<br />
Beschäftigung“ existieren bei den selbstständigen<br />
Honorarkräften weitere Prekaritätsdimensionen<br />
(vgl. Kap. 1). Dies betrifft den vertraglichen<br />
Erwerbsstatus und den daran gekoppelten<br />
Arbeitsumfang. Als Honorarkraft ist man von<br />
der Auftragslage der Arbeitgeber abhängig. Je<br />
nach Auftragslage bzw. nach Nachfrage verändern<br />
sich das Einkommen und die Stabilität der<br />
Beschäftigung. Die dauerhafte Unsicherheit, so<br />
wird von den Probanden einhellig beklagt, führt<br />
zu weitgehenden beruflichen, persönlichen und<br />
familiären Planungsproblemen, die eine konti-<br />
nuierliche Lebensführung nahezu unmöglich<br />
machen. Die notwendig schnelle inhaltliche und<br />
didaktisch-methodische Umsteuerung bei neuen<br />
Aufträgen, z. B. bedingt durch neue Adressaten,<br />
für die man auf keinen Erfahrungshorizont zurückgreifen<br />
kann, bedeuten immer die Notwendigkeit<br />
zeitlicher Investitionen in die Vorbereitung<br />
auf einen neuen Auftrag. Der Mangel an<br />
finanziellen Spielräumen erschwert jedoch die<br />
Bildung von Rücklagen und den Aufbau von<br />
Zeitkontingenten zur Vorbereitung und Anpassung<br />
an die geänderten Erfordernisse.<br />
Verschärfend hierbei sind Krankheitszeiten, der<br />
Besuch von notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen<br />
oder andere Verpflichtungen, die den<br />
ohnehin geringen finanziellen Spielraum noch<br />
mehr einengen. Von den befragten Probanden<br />
wurde explizit darauf verwiesen, dass im Krankheitsfall<br />
keiner der betreffenden Auftraggeber<br />
eine Lohnfortzahlung gewährt. Kritisiert wurden<br />
von den Honorarkräften ferner die derzeitigen<br />
gesetzlichen Regelungen zur Renten- und<br />
Krankenversicherung. Die ohne Arbeitgeberbeteiligung<br />
zu tragenden Sozialversicherungsabgaben<br />
bedeuten für die Selbstständigen<br />
erhebliche und zum Teil nicht zu leistende<br />
Ausgabenbelastungen. Folglich umgehen einige<br />
ANHANG