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Schwarzbuch - GEW

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und Erfahrungen erworben worden sind, die eine<br />

erfolgreiche Arbeit in der Weiterbildung erwarten<br />

lassen. Dafür sind geeignete standardisierte<br />

Verfahren zu entwickeln. Diese Qualifikationsstandards<br />

für das Personal sollten sowohl für das<br />

hauptamtliche Personal als auch für die Honorarkraft<br />

und befristet Beschäftigte gelten. Generell<br />

sollten Lehrkräfte als ständige Ansprechpartner<br />

am Lernort zur Verfügung stehen, die Teilnehmer<br />

fachlich beraten und über Inhalte und Ziele der<br />

Maßnahme informieren.<br />

2. Mindestlohn sichern<br />

Um die Qualität der Weiterbildung sicherzustellen,<br />

müssen Mindestlöhne und Mindesthonorare<br />

für das pädagogische Personal festgelegt werden,<br />

die eine Untergrenze für die Bezahlung sichern.<br />

Der Begriff „pädagogisches Personal“ umfasst<br />

dabei Ausbilder/innen mit Ausbildereignung, Meister,<br />

Lehrer/innen oder Sozialpädagog/innen. Die<br />

Gewerkschaften haben gemeinsam mit dem<br />

zuständigen Arbeitgeberverband einen Antrag<br />

auf Aufnahme des Mindestlohn-Tarifvertrags Weiterbildung<br />

in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />

(ArbEntG) gestellt, den sie 2007 abgeschlossen<br />

hatten. Dieser Branchen-Tarifvertrag regelt den<br />

Mindeststundenlohn von Verwaltungskräften und<br />

pädagogischem Personal sowie die Dauer des<br />

Jahresurlaubs und ist für allgemeinverbindlich zu<br />

erklären.<br />

3. Beschäftigte in der Weiterbildung<br />

tarifvertraglich absichern<br />

In der Regel sollte die Beschäftigung eines Dozenten<br />

in der Weiterbildung im Rahmen eines<br />

Normalarbeitsverhältnisses ausgeübt werden.<br />

Honorarkräfte sollten entsprechend sozial abgesichert<br />

werden (anteilsmäßige Bezahlung von<br />

Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).<br />

Außerdem sollte ihr Honorarsatz dem Einkommen<br />

der Hauptamtlichen angeglichen werden.<br />

Die arbeitsrechtlichen Regelungen für das Personal<br />

in der Weiterbildung sollten im Rahmen eines<br />

allgemeinverbindlichen Branchen-Tarifvertrages<br />

festgelegt werden.

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