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Moscheen in Deutschland Konflikte um ihre Errichtung und Nutzung

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Teil IV - Kap. 9<br />

Thema heran: Die Drehleiter e<strong>in</strong>es Feuerwehrwagens wurde neben der Moschee<br />

auf die beantragte M<strong>in</strong>aretthöhe ausgefahren <strong>und</strong> anschließend „das Ergebnis von<br />

allen Straßenrichtungen her <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> genommen.“ Die Stadtspitze urteilte:<br />

„Insbesondere aus dem Bereich des Wertachtales ergab es sich, daß dieses M<strong>in</strong>arett<br />

unübersehbar im dortigen Bereich Akzente setzen wird.“ 20<br />

Anfang Dezember 1992 wurde das Thema im Bauausschuss des Stadtrats behandelt.<br />

In e<strong>in</strong>em ausführlichen Bericht zog der Bürgermeister über die vergangenen<br />

Wochen Bilanz <strong>und</strong> vertrat schließlich folgende Position (zitiert nach dem Protokoll<br />

des Ausschusses):<br />

„Er [= der Bürgermeister, T.S.] könne sich der Auffassung der Regierung von Schwaben<br />

leider nicht anschließen. Rechtsgr<strong>und</strong>lage für das Bauprojekt sei § 34 BauGB.<br />

Es sei zu prüfen, ob sich das M<strong>in</strong>arett bzw. die Bauweise dieses Gebäudes e<strong>in</strong>fügt<br />

<strong>in</strong> die vorhandene Umgebung. Es sei unstreitig doch so, daß im Mittel schwäbischen<br />

die <strong>Errichtung</strong> e<strong>in</strong>es Gebäudes im alpenländischen Stil aus Rechtsgründen genauso<br />

unzulässig sei wie die Verwendung von Haustypen wie sie <strong>in</strong> Nordfriesland oder Ostfriesland<br />

üblich seien. Das sei wohl Rechtslage. Dies bedeutet, daß bei Gleichbehandlung<br />

e<strong>in</strong> Gebäude im türkischen Stil wohl gleichermaßen rechtlich unzulässig se<strong>in</strong><br />

muß (....) Vorwiegend geht es nicht <strong>um</strong> das Gr<strong>und</strong>recht der freien Religionsausübung.<br />

Dieses Gr<strong>und</strong>recht sei [durch die bestehende Moschee – auch ohne M<strong>in</strong>arett, T.S.]<br />

voll<strong>in</strong>haltlich <strong>in</strong> Bob<strong>in</strong>gen gewahrt (...). Die Frage sei, ob zur freien Religions ausübung<br />

es gehört, daß im Stil des Heimatlandes auch nach außen h<strong>in</strong> aufgetreten wird, oder<br />

ob das Baurecht hier die Wünsche überlagert <strong>und</strong> bezüg lich der Außen gestaltung die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze unseres Rechtes gelten. Nach se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung bestehe ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch,<br />

nach türkischem Baurecht [sic!] hier vorzugehen (....) Auch hier g<strong>in</strong>g es dar<strong>um</strong>,<br />

wie fremdartig dieses Gebäude e<strong>in</strong>wirken könnte auf die Stadtsilhouette. Die Silhouette<br />

Bob<strong>in</strong>gens sei bestimmt von Kirchtürmen, die unter Denkmalschutz gestellt seien.<br />

(....)“<br />

Befremdend wirkt, dass der Bürgermeister, von Hause aus Jurist, von türkischem<br />

Baurecht, statt von türkischem (bzw. osmanischem) Baustil sprach. Folgenreich<br />

für den Fortgang des Konflikts war die Schlussempfehlung des Bürger meisters,<br />

das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen zu verweigern <strong>und</strong> somit e<strong>in</strong>e gr<strong>und</strong> sätzliche<br />

gerichtliche Klärung zu ermöglichen, z<strong>um</strong>al damit zu rechnen sei, dass „weitere<br />

Anträge zur <strong>Errichtung</strong> von M<strong>in</strong>aretten <strong>in</strong> Bayern <strong>und</strong> darüberh<strong>in</strong>aus gestellt“<br />

würden. 21 Ohne jegliche Diskussion 22 nahm der Bau ausschuss die Empfehlung<br />

des Bürgermeisters an. Die Stadt wollte, so die offizielle Lesart, e<strong>in</strong>e gerichtliche<br />

Klärung des Konflikts, die zudem Bezugsfallwirkung für ganz Bayern haben solle.<br />

18 Bild (Ausgabe München), 29.10.1992 (Autor: Karsten Riechers): „Riesen-Streit bei Augsburg -<br />

Moschee höher als Pfarrkirche“.<br />

19 SAZ, 3.12.1992: „Gerichte entscheiden über M<strong>in</strong>arett“; vgl.: Die Zeit, 1.1.1993 <strong>und</strong>: Stadtzeitung,<br />

4.11.1992.<br />

20 Protokoll der Sitzung des Bau-, Werk- <strong>und</strong> Umweltausschusses vom 1.12.1992.<br />

21 Protokoll der Sitzung des Bau-, Werk- <strong>und</strong> Umweltausschusses vom 1.12.1992.<br />

22 SAZ, 3.12.1992: „Gerichte entscheiden über M<strong>in</strong>arett“.<br />

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