Jahrbuch 2010 - DWA
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Recht (HA RE)<br />
Die Entwicklung des Umweltrechts auf Landes-, Bundes-<br />
und Europaebene zu begleiten, ist die Aufgabe des<br />
<strong>DWA</strong>-Hauptausschusses „Recht“. Dabei steht die Beobachtung,<br />
Analyse und Bewertung des Wasserrechts, Abfallrechts<br />
und Bodenschutzrechts im Vordergrund.<br />
Am 19. Mai 2009 tagte der HA RE zum 75. Mal. Erstmals<br />
zusammengetreten ist der Hauptausschuss<br />
„Recht“ Anfang der 1970er Jahre. Damals unter der<br />
Bezeichnung ATV-HA 4 „Wasser- und Wasserverbandsrecht;<br />
Satzungen, Gebühren, Beiträge, sonstige öffentliche<br />
Abgaben“ gegründet, befasst er sich heute<br />
schwerpunktmäßig mit Fragen des nationalen und<br />
europäischen Umweltrechts. Dabei stehen die Bereiche<br />
Wasserrecht, Abfallrecht und Bodenschutzrecht<br />
im Vordergrund. Die Jubiläumssitzung fand – auch vor<br />
dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des europäischen<br />
Umweltrechts – in Luxemburg statt.<br />
Vor Ort empfi ng der Präsident des Europäischen<br />
Gerichtshofs, Prof. Dr. Vassilios Skouris, die Mitglieder<br />
des Ausschusses beim EUGH. Der aus Griechenland<br />
stammende Skouris studierte und lehrte u. a. in<br />
Deutschland und konnte dem HA RE so einen guten<br />
persönlichen Eindruck von der Arbeit des europäischen<br />
Gerichts vermitteln. Zudem führten die Mitglieder des<br />
Hauptausschusses intensive Gespräche mit Prof. Dr.<br />
Thomas von Danwitz, Präsident der Achten Kammer<br />
beim EUGH, und Alfred Dittrich, Richter am Gericht<br />
erster Instanz. Die persönlichen Eindrücke konnten die<br />
Teilnehmer beim Besuch einer Gerichtsverhandlung<br />
vor dem EUGH abrunden.<br />
Der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan<br />
der Europäischen Union und wacht<br />
im Zusammenwirken mit den Gerichten der Mitgliedstaaten<br />
über die einheitliche Anwendung und Auslegung<br />
des Gemeinschaftsrechts. Da jeder Mitgliedstaat<br />
seine eigene Sprache und sein spezifi sches Rechtssystem<br />
hat, muss der Gerichtshof der Europäischen<br />
Gemeinschaften ein vielsprachiges Organ sein. Seine<br />
Sprachenregelung ist für ein Gericht weltweit einmalig,<br />
da jede Amtssprache der Union Verfahrenssprache<br />
sein kann. Besondere Bedeutung hat der Gerichtshof<br />
für die Tätigkeit der <strong>DWA</strong> deshalb, weil das deutsche<br />
Umweltrecht zunehmend durch das Gemeinschaftsrecht<br />
geprägt wird.<br />
Neben dem europäischen Recht war im Jahr 2009 die<br />
Neugestaltung des deutschen Wasserrechts das prägende<br />
Thema des Hauptausschusses. Der Prozess zur<br />
Schaffung eines einheitlichen Umweltrechts in einem<br />
umfassenden Umweltgesetzbuch (UGB), der seit der<br />
Föderalismusreform im Jahre 2006 einen wesentlichen<br />
Teil der Arbeit des HA RE bestimmte, fand Anfang Februar<br />
2009 mit dem Scheitern des Gesetzesvorhabens<br />
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v. l.: Prof. Dr. Vassilios Skouris, Präsident des EUGH,<br />
im Gespräch mit Dr. Frank Andreas Schendel<br />
sein Ende. Damit wurde aus Sicht der <strong>DWA</strong> eine große<br />
Chance vergeben, ein zersplittertes Rechtsregime<br />
unter Wahrung der Interessen der Länder anwenderfreundlich<br />
und leichter verständlich zu gestalten.<br />
Mit der Einbringung von Nachfolgeentwürfen des<br />
UGB in das parlamentarische Verfahren, insbesondere<br />
zur Neugestaltung des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG) aber auch im Bereich des Naturschutzes, wurde<br />
den Hoffnungen der Praxis nach einer zügigen und<br />
sachgerechten Neugestaltung des Wasserrechts auf<br />
Bundesebene Rechnung getragen. Mit einem neuen<br />
Wasserhaushaltsgesetz wird z. B. die Umsetzbarkeit<br />
europäischer Vorgaben deutlich verbessert. Der HA<br />
RE und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.2 „UGB“ haben<br />
die Entwicklungen intensiv begleitet und sich an<br />
den Fachdiskussionen z. B. mit den Abgeordneten des<br />
Bundestages oder den Ministerien beteiligt. Obwohl<br />
eine Verbändeanhörung aufgrund des ehrgeizigen<br />
Zeitplans bis zum Ende der Legislaturperiode nicht<br />
anberaumt wurde, hat die <strong>DWA</strong> durch den HA RE zu<br />
dem neuen Entwurf schriftlich Stellung genommen.<br />
Das neugestaltete WHG ist am 6. August 2009 im Bundesgesetzblatt<br />
verkündet worden (BGBl. 2009 Teil I Nr.<br />
51, Seite 2585 ff.) und tritt am 1. März <strong>2010</strong> in Kraft.<br />
Von besonderer Bedeutung sind u. a. die Verordnungsermächtigung<br />
des § 23 WHG n.F. sowie die neuen Begriffsbestimmungen.<br />
Länderregelungen werden wegen<br />
der vielen Öffnungsklauseln im Gesetz sowie der<br />
Einordnung des Wasserrechts in die konkurrierende<br />
Gesetzgebung weiterhin Bedeutung haben. Der wesentliche<br />
Teil des Wasserrechts ist zukünftig jedoch im<br />
Bundesrecht zu fi nden. Unter der Schirmherrschaft des<br />
HA RE hat die <strong>DWA</strong> bereits im Herbst 2009 begonnen,<br />
in verschiedenen Seminaren im Bundesgebiet über die<br />
Neugestaltung des WHG zu informieren. Dies wird im<br />
Jahr <strong>2010</strong> fortgesetzt.<br />
Die 2008 gegründete Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.3<br />
„Rechtliche Aspekte des öffentlichen Auftragswesens“<br />
hat sich im vergangenen Jahr mit der umfassenden<br />
Reform des Vergaberechts beschäftigt. Zu Themen wie<br />
der Dienstleistungskonzession in der Abwasserbeseitigung<br />
oder der interkommunalen Zusammenarbeit<br />
ergingen wichtige Entscheidungen des Europäischen Ge-