08.12.2012 Aufrufe

Jahrbuch 2010 - DWA

Jahrbuch 2010 - DWA

Jahrbuch 2010 - DWA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht (HA RE)<br />

Die Entwicklung des Umweltrechts auf Landes-, Bundes-<br />

und Europaebene zu begleiten, ist die Aufgabe des<br />

<strong>DWA</strong>-Hauptausschusses „Recht“. Dabei steht die Beobachtung,<br />

Analyse und Bewertung des Wasserrechts, Abfallrechts<br />

und Bodenschutzrechts im Vordergrund.<br />

Am 19. Mai 2009 tagte der HA RE zum 75. Mal. Erstmals<br />

zusammengetreten ist der Hauptausschuss<br />

„Recht“ Anfang der 1970er Jahre. Damals unter der<br />

Bezeichnung ATV-HA 4 „Wasser- und Wasserverbandsrecht;<br />

Satzungen, Gebühren, Beiträge, sonstige öffentliche<br />

Abgaben“ gegründet, befasst er sich heute<br />

schwerpunktmäßig mit Fragen des nationalen und<br />

europäischen Umweltrechts. Dabei stehen die Bereiche<br />

Wasserrecht, Abfallrecht und Bodenschutzrecht<br />

im Vordergrund. Die Jubiläumssitzung fand – auch vor<br />

dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des europäischen<br />

Umweltrechts – in Luxemburg statt.<br />

Vor Ort empfi ng der Präsident des Europäischen<br />

Gerichtshofs, Prof. Dr. Vassilios Skouris, die Mitglieder<br />

des Ausschusses beim EUGH. Der aus Griechenland<br />

stammende Skouris studierte und lehrte u. a. in<br />

Deutschland und konnte dem HA RE so einen guten<br />

persönlichen Eindruck von der Arbeit des europäischen<br />

Gerichts vermitteln. Zudem führten die Mitglieder des<br />

Hauptausschusses intensive Gespräche mit Prof. Dr.<br />

Thomas von Danwitz, Präsident der Achten Kammer<br />

beim EUGH, und Alfred Dittrich, Richter am Gericht<br />

erster Instanz. Die persönlichen Eindrücke konnten die<br />

Teilnehmer beim Besuch einer Gerichtsverhandlung<br />

vor dem EUGH abrunden.<br />

Der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan<br />

der Europäischen Union und wacht<br />

im Zusammenwirken mit den Gerichten der Mitgliedstaaten<br />

über die einheitliche Anwendung und Auslegung<br />

des Gemeinschaftsrechts. Da jeder Mitgliedstaat<br />

seine eigene Sprache und sein spezifi sches Rechtssystem<br />

hat, muss der Gerichtshof der Europäischen<br />

Gemeinschaften ein vielsprachiges Organ sein. Seine<br />

Sprachenregelung ist für ein Gericht weltweit einmalig,<br />

da jede Amtssprache der Union Verfahrenssprache<br />

sein kann. Besondere Bedeutung hat der Gerichtshof<br />

für die Tätigkeit der <strong>DWA</strong> deshalb, weil das deutsche<br />

Umweltrecht zunehmend durch das Gemeinschaftsrecht<br />

geprägt wird.<br />

Neben dem europäischen Recht war im Jahr 2009 die<br />

Neugestaltung des deutschen Wasserrechts das prägende<br />

Thema des Hauptausschusses. Der Prozess zur<br />

Schaffung eines einheitlichen Umweltrechts in einem<br />

umfassenden Umweltgesetzbuch (UGB), der seit der<br />

Föderalismusreform im Jahre 2006 einen wesentlichen<br />

Teil der Arbeit des HA RE bestimmte, fand Anfang Februar<br />

2009 mit dem Scheitern des Gesetzesvorhabens<br />

62<br />

v. l.: Prof. Dr. Vassilios Skouris, Präsident des EUGH,<br />

im Gespräch mit Dr. Frank Andreas Schendel<br />

sein Ende. Damit wurde aus Sicht der <strong>DWA</strong> eine große<br />

Chance vergeben, ein zersplittertes Rechtsregime<br />

unter Wahrung der Interessen der Länder anwenderfreundlich<br />

und leichter verständlich zu gestalten.<br />

Mit der Einbringung von Nachfolgeentwürfen des<br />

UGB in das parlamentarische Verfahren, insbesondere<br />

zur Neugestaltung des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG) aber auch im Bereich des Naturschutzes, wurde<br />

den Hoffnungen der Praxis nach einer zügigen und<br />

sachgerechten Neugestaltung des Wasserrechts auf<br />

Bundesebene Rechnung getragen. Mit einem neuen<br />

Wasserhaushaltsgesetz wird z. B. die Umsetzbarkeit<br />

europäischer Vorgaben deutlich verbessert. Der HA<br />

RE und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.2 „UGB“ haben<br />

die Entwicklungen intensiv begleitet und sich an<br />

den Fachdiskussionen z. B. mit den Abgeordneten des<br />

Bundestages oder den Ministerien beteiligt. Obwohl<br />

eine Verbändeanhörung aufgrund des ehrgeizigen<br />

Zeitplans bis zum Ende der Legislaturperiode nicht<br />

anberaumt wurde, hat die <strong>DWA</strong> durch den HA RE zu<br />

dem neuen Entwurf schriftlich Stellung genommen.<br />

Das neugestaltete WHG ist am 6. August 2009 im Bundesgesetzblatt<br />

verkündet worden (BGBl. 2009 Teil I Nr.<br />

51, Seite 2585 ff.) und tritt am 1. März <strong>2010</strong> in Kraft.<br />

Von besonderer Bedeutung sind u. a. die Verordnungsermächtigung<br />

des § 23 WHG n.F. sowie die neuen Begriffsbestimmungen.<br />

Länderregelungen werden wegen<br />

der vielen Öffnungsklauseln im Gesetz sowie der<br />

Einordnung des Wasserrechts in die konkurrierende<br />

Gesetzgebung weiterhin Bedeutung haben. Der wesentliche<br />

Teil des Wasserrechts ist zukünftig jedoch im<br />

Bundesrecht zu fi nden. Unter der Schirmherrschaft des<br />

HA RE hat die <strong>DWA</strong> bereits im Herbst 2009 begonnen,<br />

in verschiedenen Seminaren im Bundesgebiet über die<br />

Neugestaltung des WHG zu informieren. Dies wird im<br />

Jahr <strong>2010</strong> fortgesetzt.<br />

Die 2008 gegründete Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.3<br />

„Rechtliche Aspekte des öffentlichen Auftragswesens“<br />

hat sich im vergangenen Jahr mit der umfassenden<br />

Reform des Vergaberechts beschäftigt. Zu Themen wie<br />

der Dienstleistungskonzession in der Abwasserbeseitigung<br />

oder der interkommunalen Zusammenarbeit<br />

ergingen wichtige Entscheidungen des Europäischen Ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!