Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)
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Wer wird Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn nach der Bologna-Reform?<br />
Abbildung 2: „Mindeststandards“ der AZA-KJP<br />
bereiche erscheinen aus fachlicher Hinsicht<br />
als ein notwendiges Minimum und<br />
sollen insgesamt in einem Mindestumfang<br />
von 18 ECTS (18 Leistungspunkte, die nach<br />
dem für Europa einheitlichen ECTS-Standard<br />
(„European Credit Transfer and<br />
Accumulation System“) vergeben werden)<br />
in diejenigen Masterstudiengänge aufgenommen<br />
werden, die die weitere Zulassung<br />
in eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
ermöglichen sollen.<br />
Entsprechende Masterstudiengänge in der<br />
Sozialen Arbeit existieren bereits oder starten<br />
in Kürze. So gibt es inzwischen eine<br />
Reihe von Masterstudiengängen, die eine<br />
ausdrückliche klinische Schwerpunktsetzung<br />
beinhalten – entweder direkt in ihrer<br />
Bezeichnung („Master of Arts in Klinischer<br />
Sozialarbeit“, z.B. an der FH Coburg,<br />
ASFH Berlin, KFH Berlin) oder in ihrem inhaltlichen<br />
Profil (z.B. Masterstudiengang<br />
Sozialarbeit in der Psychiatrie, FH München;<br />
Master of Arts in Counselling, FH<br />
Frankfurt, Universität Dresden; Master of<br />
Arts Beratung und Mediation, Hochschule<br />
Niederrhein) – und die alle inhaltlichen<br />
Fundierungen für die Ausbildung in Kinder-<br />
und Jugendlichenpsychotherapie vermitteln.<br />
114<br />
Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass<br />
es sich bei den genannten Kriterien nicht<br />
um eine Einbahnstraße handelt. Die Aufnahme<br />
psychologischer Inhalte in den<br />
Katalog bedeutet keinesfalls eine Einschränkung<br />
des pädagogischen Profils. Vielmehr<br />
wäre wünschenswert, dass die Masterstudiengänge<br />
für Psychologen, die auf<br />
die Ausbildung in KJP ausgerichtet sind,<br />
wesentlich mehr pädagogische Inhalte des<br />
Kriterienkatalogs berücksichtigen würden,<br />
statt allein einer Engführung auf Klinische<br />
Psychologie oder Forschungsorientierung<br />
zu folgen (AZA-KJP, 2006). Wie bereits<br />
angesprochen, geht es nicht um eine Polarisierung<br />
in die eine oder andere Richtung,<br />
sondern um eine Zusammenarbeit<br />
der verschiedenen Disziplinen unter Einbezug<br />
der bisherigen Leistungen der Psychologie<br />
und Medizin sowie der Sozialarbeit,<br />
Sozialpädagogik und Heilpädagogik.<br />
Resümee<br />
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat<br />
mit Recht darauf hingewiesen, dass der<br />
hohe fachliche und wissenschaftliche Qualitätsstandard<br />
der Psychotherapieausbildung<br />
gewahrt bleiben muss. Dies betrifft<br />
gleichermaßen den Erwachsenen- und<br />
den Kinderbereich. Wir schließen uns die-<br />
sem Standpunkt ebenso wie Groeger<br />
(2006), Borg-Laufs und Vogel (2005)<br />
sowie Alpers und Vogel (2004) an. Die<br />
Studienreform darf nicht dazu führen, dass<br />
der Standard gesenkt wird, selbst wenn<br />
unter rein rechtlichen Gesichtspunkten der<br />
Zugang für die sozialwissenschaftlichen<br />
Fächer durch den Bachelorabschluss erfolgen<br />
könnte. Eine rein rechtliche Betrachtung<br />
ohne Berücksichtigung der Inhalte<br />
wird dem verantwortungsvollen Berufsbild<br />
in keiner Weise gerecht. Dass hier vom<br />
Bundesgesundheitsministerium unter Berufung<br />
auf die Kultusministerkonferenz<br />
(KMK) ein rein formales Kriterium angewendet<br />
wird (strukturelle Äquivalenz von<br />
Fachhochschul-Diplomen mit Bachelor-<br />
Abschlüssen und von Universitäts-Diplomen<br />
mit Master-Abschlüssen) ist – wie<br />
bereits an anderer Stelle dargestellt (Borg-<br />
Laufs, 2006b) – inhaltlich sinnfrei und formal<br />
problematisch. Psychologische PsychotherapeutInnen<br />
und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnendurchlaufen<br />
eine formal identische und inhaltlich<br />
sehr ähnliche Ausbildung, wie dem<br />
Psychotherapeutengesetz und den Ausbildungs-<br />
und Prüfungsverordnungen,<br />
aber auch dem Gegenstandskatalog des<br />
IMPP (2004a,b) zu entnehmen ist. Da<br />
gerade in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
– wie auch an unserem<br />
Beitrag ersichtlich – höchste Anforderungen<br />
an die Kompetenz der BehandlerInnen<br />
zu stellen sind (Arbeit mit Kindern<br />
und Jugendlichen auf unterschiedlichem<br />
Entwicklungsniveau, Arbeit mit den<br />
erwachsenen Bezugspersonen, Arbeit mit<br />
anderen Institutionen) ist in keiner Weise<br />
nachvollziehbar, inwiefern gerade für die<br />
Ausübung dieses Berufes geringere Anforderungen<br />
gestellt werden könnten.<br />
„Hier ist kein Spielraum zu erkennen, der<br />
eine Absenkung der Ausbildungsanforderungen<br />
rechtfertigen könnte“, schließt<br />
Groeger (2006, S. 348), was von unserer<br />
Seite nochmals deutlich unterstrichen<br />
werden soll. Der Masterabschluss sollte<br />
auch zukünftig unabdingbare Voraussetzung<br />
für die Aufnahme auch einer kinderund<br />
jugendlichenpsychotherapeutischen<br />
Ausbildung sein.<br />
Der Gefahr, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />
auf Assistenzstatus zu<br />
degradieren, muss in jedem Falle vorge-<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong>