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Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)

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Wer wird Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn nach der Bologna-Reform?<br />

Abbildung 2: „Mindeststandards“ der AZA-KJP<br />

bereiche erscheinen aus fachlicher Hinsicht<br />

als ein notwendiges Minimum und<br />

sollen insgesamt in einem Mindestumfang<br />

von 18 ECTS (18 Leistungspunkte, die nach<br />

dem für Europa einheitlichen ECTS-Standard<br />

(„European Credit Transfer and<br />

Accumulation System“) vergeben werden)<br />

in diejenigen Masterstudiengänge aufgenommen<br />

werden, die die weitere Zulassung<br />

in eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

ermöglichen sollen.<br />

Entsprechende Masterstudiengänge in der<br />

Sozialen Arbeit existieren bereits oder starten<br />

in Kürze. So gibt es inzwischen eine<br />

Reihe von Masterstudiengängen, die eine<br />

ausdrückliche klinische Schwerpunktsetzung<br />

beinhalten – entweder direkt in ihrer<br />

Bezeichnung („Master of Arts in Klinischer<br />

Sozialarbeit“, z.B. an der FH Coburg,<br />

ASFH Berlin, KFH Berlin) oder in ihrem inhaltlichen<br />

Profil (z.B. Masterstudiengang<br />

Sozialarbeit in der Psychiatrie, FH München;<br />

Master of Arts in Counselling, FH<br />

Frankfurt, Universität Dresden; Master of<br />

Arts Beratung und Mediation, Hochschule<br />

Niederrhein) – und die alle inhaltlichen<br />

Fundierungen für die Ausbildung in Kinder-<br />

und Jugendlichenpsychotherapie vermitteln.<br />

114<br />

Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass<br />

es sich bei den genannten Kriterien nicht<br />

um eine Einbahnstraße handelt. Die Aufnahme<br />

psychologischer Inhalte in den<br />

Katalog bedeutet keinesfalls eine Einschränkung<br />

des pädagogischen Profils. Vielmehr<br />

wäre wünschenswert, dass die Masterstudiengänge<br />

für Psychologen, die auf<br />

die Ausbildung in KJP ausgerichtet sind,<br />

wesentlich mehr pädagogische Inhalte des<br />

Kriterienkatalogs berücksichtigen würden,<br />

statt allein einer Engführung auf Klinische<br />

Psychologie oder Forschungsorientierung<br />

zu folgen (AZA-KJP, 2006). Wie bereits<br />

angesprochen, geht es nicht um eine Polarisierung<br />

in die eine oder andere Richtung,<br />

sondern um eine Zusammenarbeit<br />

der verschiedenen Disziplinen unter Einbezug<br />

der bisherigen Leistungen der Psychologie<br />

und Medizin sowie der Sozialarbeit,<br />

Sozialpädagogik und Heilpädagogik.<br />

Resümee<br />

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat<br />

mit Recht darauf hingewiesen, dass der<br />

hohe fachliche und wissenschaftliche Qualitätsstandard<br />

der Psychotherapieausbildung<br />

gewahrt bleiben muss. Dies betrifft<br />

gleichermaßen den Erwachsenen- und<br />

den Kinderbereich. Wir schließen uns die-<br />

sem Standpunkt ebenso wie Groeger<br />

(2006), Borg-Laufs und Vogel (2005)<br />

sowie Alpers und Vogel (2004) an. Die<br />

Studienreform darf nicht dazu führen, dass<br />

der Standard gesenkt wird, selbst wenn<br />

unter rein rechtlichen Gesichtspunkten der<br />

Zugang für die sozialwissenschaftlichen<br />

Fächer durch den Bachelorabschluss erfolgen<br />

könnte. Eine rein rechtliche Betrachtung<br />

ohne Berücksichtigung der Inhalte<br />

wird dem verantwortungsvollen Berufsbild<br />

in keiner Weise gerecht. Dass hier vom<br />

Bundesgesundheitsministerium unter Berufung<br />

auf die Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) ein rein formales Kriterium angewendet<br />

wird (strukturelle Äquivalenz von<br />

Fachhochschul-Diplomen mit Bachelor-<br />

Abschlüssen und von Universitäts-Diplomen<br />

mit Master-Abschlüssen) ist – wie<br />

bereits an anderer Stelle dargestellt (Borg-<br />

Laufs, 2006b) – inhaltlich sinnfrei und formal<br />

problematisch. Psychologische PsychotherapeutInnen<br />

und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnendurchlaufen<br />

eine formal identische und inhaltlich<br />

sehr ähnliche Ausbildung, wie dem<br />

Psychotherapeutengesetz und den Ausbildungs-<br />

und Prüfungsverordnungen,<br />

aber auch dem Gegenstandskatalog des<br />

IMPP (2004a,b) zu entnehmen ist. Da<br />

gerade in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

– wie auch an unserem<br />

Beitrag ersichtlich – höchste Anforderungen<br />

an die Kompetenz der BehandlerInnen<br />

zu stellen sind (Arbeit mit Kindern<br />

und Jugendlichen auf unterschiedlichem<br />

Entwicklungsniveau, Arbeit mit den<br />

erwachsenen Bezugspersonen, Arbeit mit<br />

anderen Institutionen) ist in keiner Weise<br />

nachvollziehbar, inwiefern gerade für die<br />

Ausübung dieses Berufes geringere Anforderungen<br />

gestellt werden könnten.<br />

„Hier ist kein Spielraum zu erkennen, der<br />

eine Absenkung der Ausbildungsanforderungen<br />

rechtfertigen könnte“, schließt<br />

Groeger (2006, S. 348), was von unserer<br />

Seite nochmals deutlich unterstrichen<br />

werden soll. Der Masterabschluss sollte<br />

auch zukünftig unabdingbare Voraussetzung<br />

für die Aufnahme auch einer kinderund<br />

jugendlichenpsychotherapeutischen<br />

Ausbildung sein.<br />

Der Gefahr, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />

auf Assistenzstatus zu<br />

degradieren, muss in jedem Falle vorge-<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong>

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