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Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)

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eit) wird über deren Äquivalenz mit (Sozial-)Pädagogik<br />

anhand des Anteils pädagogischer<br />

Inhalte des jeweiligen Studiums<br />

(evtl. im Einzelfall) entschieden. Dieses Kriterium<br />

sollte allerdings modifiziert werden,<br />

so dass Absolvent/-inn/en eines Bachelorstudiums<br />

in Psychologie nicht benachteiligt<br />

werden, sondern unter bestimmten<br />

Voraussetzungen (z.B. mit Schwerpunkt<br />

Pädagogische Psychologie) zur KJP-Ausbildung<br />

zugelassen werden können. Die<br />

Tauglichkeit des Kriteriums zur Orientierung<br />

und Entscheidung in der Vielfalt<br />

scheint aber nicht widerlegt zu sein.<br />

Wenn sich die innovativen Ideen des Autors<br />

umsetzen ließen, würde dieses Problem<br />

indes an Bedeutung verlieren. Wenn<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong><br />

ich seinen Beitrag richtig verstanden habe,<br />

werden dann nämlich Alle (sowohl für PP<br />

als auch für KJP) ein Masterstudium absolvieren,<br />

das zu einer „eingeschränkten<br />

Approbation“ führt und die Grundlage für<br />

eine Weiterbildung in einem (schulenspezifischen<br />

oder allgemeinen?) Psychotherapieverfahren<br />

bildet. Damit könnte sicherlich<br />

das unterschiedliche Profil hinsichtlich<br />

der Kenntnisse und Fähigkeiten der<br />

verschiedenen Berufsqualifikationen besser<br />

ausgeglichen werden (und zudem die<br />

bisherige Redundanz der Ausbildungsinhalte<br />

bei den Studierenden der (klinischen)<br />

Psychologie verringert werden).<br />

Warum es sich dabei immer um einen<br />

forschungsorientierten (und nicht um einen<br />

„anwendungsorientierten“) Masterstudiengang<br />

handeln soll (S. 348 u. 352), kann<br />

Groeger nicht schlüssig begründen. Das von<br />

ihm angeführte Argument, dass Psychotherapie<br />

sich „wissenschaftlich anerkannter Verfahren“<br />

(S. 348) zu bedienen hat, taugt<br />

dafür jedenfalls nicht. Schließlich können wir<br />

doch erwarten, dass auch jeder anwendungsorientierte<br />

Masterstudiengang (ob in<br />

Psychologie oder etwa in den Ingenieurswissenschaften)<br />

wissenschaftlich fundierte Verfahren<br />

vermittelt – und nicht „Hokus-Pokus“!<br />

Prof. Dr. Norbert Rückert<br />

EFH Hannover<br />

Blumhardtstr. 2<br />

30625 Hannover<br />

rueckert@efh-hannover.de<br />

Zu Wolfgang M. Groeger: „Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/<br />

Masterstudienreform“, <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 4/2006<br />

Der sehr ausführlichen und kenntnisreichen<br />

Arbeit von Herrn Groeger muss man<br />

in weiten Bereichen zustimmen. Insbesondere<br />

seinen stringenten Überlegungen<br />

hinsichtlich der Bachelor- und Masterabschlüsse,<br />

die in der Forderung münden,<br />

dass nur ein konsekutives Masterstudium<br />

die für die psychotherapeutische Arbeit<br />

erforderlichen Basiskompetenzen vermittle,<br />

ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings<br />

müssten die bisherigen Erfahrungen in<br />

der Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

insofern besser<br />

gewürdigt werden, als die bisherigen Ausbildungsbedingungen<br />

hochqualifizierte<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

hervorgebracht haben.<br />

Die Forderung allerdings, die Ausbildung<br />

zur Approbation solle in Zukunft nicht<br />

mehr von der Hochschulausbildung abgekoppelt<br />

möglich sein, bedarf meines<br />

Erachtens doch einer näheren Betrachtung.<br />

Schon die berechtigte Forderung<br />

nach dem Erwerb von psychotherapeutischen<br />

Grundkompetenzen im Rahmen<br />

eines konsekutiven Masterstudienganges<br />

an einer Hochschule bringt die bisherigen<br />

Studienordnungen an psychologischen<br />

Instituten erheblich in Schwierigkei-<br />

ten. Im Rahmen der Ausbildung zum psychologischen<br />

Psychotherapeuten ist die<br />

analytische und tiefenpsychologisch-fundierte<br />

Psychotherapie als wissenschaftliches<br />

Verfahren berufs- und sozialrechtlich anerkannt.<br />

Im universitären Psychologiestudium<br />

ist die Psychoanalyse als Wissenschaft<br />

und die analytische Psychotherapie<br />

und tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie<br />

als deren psychotherapeutische<br />

Verfahren weitgehend weder im<br />

Grundstudium noch im zweiten Studienabschnitt<br />

vertreten. Hier gibt es meines<br />

Erachtens einen erheblichen Nachholbedarf,<br />

sowohl die wissenschaftstheoretischen<br />

Voraussetzungen der Psychoanalyse<br />

im Grundstudium zu lehren als auch<br />

deren Anwendung in der Psychotherapie.<br />

An diesem Punkt ist Groegers Aussage,<br />

„zumindest für die psychologischen Universitätsinstitute<br />

gilt, dass sie ohne weiteres<br />

in der Lage wären, eine psychodiagnostische<br />

und psychotherapeutische<br />

Grundausbildung im Rahmen eines Masterstudienganges<br />

‚Psychotherapie‘ zu vermitteln“<br />

(PTJ 4/2006, S. 351), nicht zutreffend.<br />

Zutreffend halte ich diese Aussage<br />

lediglich für die verhaltenstherapeutischen<br />

Psychotherapien und deren wissenschaftstheoretische<br />

Grundlagen.<br />

Auch was die von Groeger präferierte „Weiterbildung<br />

nach Approbation an der Hochschule“<br />

und deren mögliche positiven Auswirkungen<br />

auf die „Ausbildungsvergütung“<br />

angeht, ist kritisch anzumerken, dass es allen<br />

Ausbildungsinstituten auch jetzt schon<br />

durchaus möglich ist, Ausbildungsvergütungen<br />

an die Ausbildungskandidaten zu<br />

zahlen. Schließlich erhalten die Ausbildungsinstitute<br />

die mit den Krankenkassen vereinbarten<br />

Punktwerte für die Behandlungsstunden<br />

im Rahmen der praktischen Ausbildung<br />

Honorare. Es steht ganz im eigenen<br />

Ermessen der Ausbildungsinstitute, ob<br />

und in welchem Ausmaß sie diese Honorare<br />

an die Ausbildungskandidaten als Refinanzierung<br />

der Ausbildungskosten auszahlen,<br />

damit das von Groeger angestrebte Ziel<br />

teilweise erreicht werden kann und „die hohen<br />

Kosten des Qualifikationserwerbs leichter<br />

geschultert werden können und die<br />

Nachwuchsprobleme nachhaltig gemildert“<br />

(PTJ 4/2006, S. 351) werden können.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Leserbriefe<br />

Dipl.-Psych. Raimund Rumpeltes<br />

Landfriedstr. 4<br />

69117 Heidelberg<br />

raimundrumpeltes@gmx.de<br />

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