Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)
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eit) wird über deren Äquivalenz mit (Sozial-)Pädagogik<br />
anhand des Anteils pädagogischer<br />
Inhalte des jeweiligen Studiums<br />
(evtl. im Einzelfall) entschieden. Dieses Kriterium<br />
sollte allerdings modifiziert werden,<br />
so dass Absolvent/-inn/en eines Bachelorstudiums<br />
in Psychologie nicht benachteiligt<br />
werden, sondern unter bestimmten<br />
Voraussetzungen (z.B. mit Schwerpunkt<br />
Pädagogische Psychologie) zur KJP-Ausbildung<br />
zugelassen werden können. Die<br />
Tauglichkeit des Kriteriums zur Orientierung<br />
und Entscheidung in der Vielfalt<br />
scheint aber nicht widerlegt zu sein.<br />
Wenn sich die innovativen Ideen des Autors<br />
umsetzen ließen, würde dieses Problem<br />
indes an Bedeutung verlieren. Wenn<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong><br />
ich seinen Beitrag richtig verstanden habe,<br />
werden dann nämlich Alle (sowohl für PP<br />
als auch für KJP) ein Masterstudium absolvieren,<br />
das zu einer „eingeschränkten<br />
Approbation“ führt und die Grundlage für<br />
eine Weiterbildung in einem (schulenspezifischen<br />
oder allgemeinen?) Psychotherapieverfahren<br />
bildet. Damit könnte sicherlich<br />
das unterschiedliche Profil hinsichtlich<br />
der Kenntnisse und Fähigkeiten der<br />
verschiedenen Berufsqualifikationen besser<br />
ausgeglichen werden (und zudem die<br />
bisherige Redundanz der Ausbildungsinhalte<br />
bei den Studierenden der (klinischen)<br />
Psychologie verringert werden).<br />
Warum es sich dabei immer um einen<br />
forschungsorientierten (und nicht um einen<br />
„anwendungsorientierten“) Masterstudiengang<br />
handeln soll (S. 348 u. 352), kann<br />
Groeger nicht schlüssig begründen. Das von<br />
ihm angeführte Argument, dass Psychotherapie<br />
sich „wissenschaftlich anerkannter Verfahren“<br />
(S. 348) zu bedienen hat, taugt<br />
dafür jedenfalls nicht. Schließlich können wir<br />
doch erwarten, dass auch jeder anwendungsorientierte<br />
Masterstudiengang (ob in<br />
Psychologie oder etwa in den Ingenieurswissenschaften)<br />
wissenschaftlich fundierte Verfahren<br />
vermittelt – und nicht „Hokus-Pokus“!<br />
Prof. Dr. Norbert Rückert<br />
EFH Hannover<br />
Blumhardtstr. 2<br />
30625 Hannover<br />
rueckert@efh-hannover.de<br />
Zu Wolfgang M. Groeger: „Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/<br />
Masterstudienreform“, <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 4/2006<br />
Der sehr ausführlichen und kenntnisreichen<br />
Arbeit von Herrn Groeger muss man<br />
in weiten Bereichen zustimmen. Insbesondere<br />
seinen stringenten Überlegungen<br />
hinsichtlich der Bachelor- und Masterabschlüsse,<br />
die in der Forderung münden,<br />
dass nur ein konsekutives Masterstudium<br />
die für die psychotherapeutische Arbeit<br />
erforderlichen Basiskompetenzen vermittle,<br />
ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings<br />
müssten die bisherigen Erfahrungen in<br />
der Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
insofern besser<br />
gewürdigt werden, als die bisherigen Ausbildungsbedingungen<br />
hochqualifizierte<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
hervorgebracht haben.<br />
Die Forderung allerdings, die Ausbildung<br />
zur Approbation solle in Zukunft nicht<br />
mehr von der Hochschulausbildung abgekoppelt<br />
möglich sein, bedarf meines<br />
Erachtens doch einer näheren Betrachtung.<br />
Schon die berechtigte Forderung<br />
nach dem Erwerb von psychotherapeutischen<br />
Grundkompetenzen im Rahmen<br />
eines konsekutiven Masterstudienganges<br />
an einer Hochschule bringt die bisherigen<br />
Studienordnungen an psychologischen<br />
Instituten erheblich in Schwierigkei-<br />
ten. Im Rahmen der Ausbildung zum psychologischen<br />
Psychotherapeuten ist die<br />
analytische und tiefenpsychologisch-fundierte<br />
Psychotherapie als wissenschaftliches<br />
Verfahren berufs- und sozialrechtlich anerkannt.<br />
Im universitären Psychologiestudium<br />
ist die Psychoanalyse als Wissenschaft<br />
und die analytische Psychotherapie<br />
und tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie<br />
als deren psychotherapeutische<br />
Verfahren weitgehend weder im<br />
Grundstudium noch im zweiten Studienabschnitt<br />
vertreten. Hier gibt es meines<br />
Erachtens einen erheblichen Nachholbedarf,<br />
sowohl die wissenschaftstheoretischen<br />
Voraussetzungen der Psychoanalyse<br />
im Grundstudium zu lehren als auch<br />
deren Anwendung in der Psychotherapie.<br />
An diesem Punkt ist Groegers Aussage,<br />
„zumindest für die psychologischen Universitätsinstitute<br />
gilt, dass sie ohne weiteres<br />
in der Lage wären, eine psychodiagnostische<br />
und psychotherapeutische<br />
Grundausbildung im Rahmen eines Masterstudienganges<br />
‚Psychotherapie‘ zu vermitteln“<br />
(PTJ 4/2006, S. 351), nicht zutreffend.<br />
Zutreffend halte ich diese Aussage<br />
lediglich für die verhaltenstherapeutischen<br />
Psychotherapien und deren wissenschaftstheoretische<br />
Grundlagen.<br />
Auch was die von Groeger präferierte „Weiterbildung<br />
nach Approbation an der Hochschule“<br />
und deren mögliche positiven Auswirkungen<br />
auf die „Ausbildungsvergütung“<br />
angeht, ist kritisch anzumerken, dass es allen<br />
Ausbildungsinstituten auch jetzt schon<br />
durchaus möglich ist, Ausbildungsvergütungen<br />
an die Ausbildungskandidaten zu<br />
zahlen. Schließlich erhalten die Ausbildungsinstitute<br />
die mit den Krankenkassen vereinbarten<br />
Punktwerte für die Behandlungsstunden<br />
im Rahmen der praktischen Ausbildung<br />
Honorare. Es steht ganz im eigenen<br />
Ermessen der Ausbildungsinstitute, ob<br />
und in welchem Ausmaß sie diese Honorare<br />
an die Ausbildungskandidaten als Refinanzierung<br />
der Ausbildungskosten auszahlen,<br />
damit das von Groeger angestrebte Ziel<br />
teilweise erreicht werden kann und „die hohen<br />
Kosten des Qualifikationserwerbs leichter<br />
geschultert werden können und die<br />
Nachwuchsprobleme nachhaltig gemildert“<br />
(PTJ 4/2006, S. 351) werden können.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Leserbriefe<br />
Dipl.-Psych. Raimund Rumpeltes<br />
Landfriedstr. 4<br />
69117 Heidelberg<br />
raimundrumpeltes@gmx.de<br />
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