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Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)

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Bremen<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Weitere Themen waren u.a. die Zusammenarbeit<br />

zwischen den niedergelassenen<br />

Psychotherapeuten und den Einrichtungen<br />

der Jugendhilfesysteme sowie das<br />

„Outsourcing“ der Psychodiagnostik als<br />

Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe.<br />

Ein Ausblick: Da seitens des Fachausschusses<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />

in dem ebenfalls verschiedene Akteu-<br />

182<br />

re aus der Jugendhilfe und aus der kinder-<br />

und jugendpsychotherapeutischen<br />

und -psychiatrischen Versorgung an einem<br />

Tisch sitzen und in der Hilke Schröder die<br />

Psychotherapeutenkammer vertritt, immer<br />

wieder der Wunsch nach stärkerer Vernetzung<br />

und besserer Aufklärung über<br />

Zugangswege zu den niedergelassenen<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychothera-<br />

„Hippokratischer Eid“ für Psychotherapeuten?<br />

Arbeitskreis Notfallpsychotherapie setzt Arbeit fort<br />

Auf seiner letzten Sitzung diskutierte der<br />

Arbeitskreis (AK) insbesondere den Begriff<br />

des ‚Notfalls‘. Axel Janzen, zuständiges<br />

Vorstandsmitglied, stellte kurz die Problematik<br />

dar: es gebe innerhalb der Kinder-<br />

und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

und Psychologischen Psychotherapeuten<br />

(PP/KJP) kein einheitliches Verständnis<br />

dieses Begriffs. Anders als bei ÄrztInnen,<br />

die wegen ihres Hippokratischen Eides, es<br />

als eine Selbstverständlichkeit verstehen, bei<br />

Notfällen im engeren und weiteren Sinne<br />

tätig zu werden und zu helfen, gibt es bei<br />

PP/KJP Haltungen, die dies genauso sehen,<br />

aber auch Haltungen, die grundsätz-<br />

Bremer Heilberufsgesetz wird novelliert:<br />

Psychotherapeutische Weiterbildung geregelt<br />

Im Frühjahr legte der Senator für Arbeit,<br />

Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales<br />

einen Entwurf zur Novellierung des bremischen<br />

Heilberufsgesetzes vor. Wie stets<br />

wurden die Heilberufskammern um eine<br />

Stellungnahme gebeten. Vorrangig geht es<br />

um zwei Bereiche, die ergänzend geregelt<br />

werden müssen.<br />

Das ist zum Einen die Umsetzung der<br />

Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />

über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.<br />

Im Rahmen der europäischen<br />

Freizügigkeit können zukünftig Psychotherapeuten<br />

anderer Länder ihren Beruf vorübergehend<br />

und gelegentlich ausüben,<br />

ohne eine berufliche Niederlassung zu<br />

haben. Nach dem Entwurf gehören diese<br />

Berufsangehörigen nicht der Kammer an,<br />

wenn sie in einem anderen EG-Mitglieds-<br />

lich in Frage stellen, dass bei Unfällen und<br />

Großschadensereignissen Psychotherapeuten<br />

vor Ort helfen sollen.<br />

Konsens bestand im AK, dass die Teilnahme<br />

von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

und Psychologischen<br />

Psychotherapeuten in der Akutversorgung<br />

im Falle von Unfällen und Großschadensereignissen<br />

wünschenswert sei,<br />

wenn diese im Sinne der Empfehlungen<br />

zu Fortbildungs- und Schulungsinhalten<br />

‚Psychotherapeutische Akutversorgung im<br />

Notfall‘ und ‚Sofortmaßnahmen der psychologischen<br />

Ersten Hilfe‘ der BPtK aus-<br />

staat niedergelassen sind. Sie haben allerdings<br />

die Verpflichtung, ihre Tätigkeit der<br />

Kammer anzuzeigen. Weiter werden u.a.<br />

Bedingungen zur Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen<br />

und zur Kooperation<br />

der Kammern mit Behörden<br />

der Herkunftsländer geregelt. Wichtig ist,<br />

dass diese Berufsangehörigen ebenfalls<br />

dem Berufsrecht unserer Kammer bei ihrer<br />

Tätigkeit unterliegen.<br />

Zum anderen sollen Bestimmungen zur<br />

Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

eingefügt werden.<br />

Bisher gab es – durchaus im Interesse<br />

der Kammer – keinen entsprechenden<br />

Unterabschnitt, der jeweils für die<br />

anderen Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte<br />

und Apotheker) im Heilberufsgesetz<br />

peuten und Psychologischen Psychotherapeuten<br />

an die Kammer herangetragen<br />

wird, ist an die Entwicklung eines Flyer gedacht.<br />

Die Arbeitsgruppe wird sich vier Mal im<br />

Jahr treffen, Anregungen zu weiteren Themen<br />

und weitere Mitwirkende sind sehr<br />

erwünscht.<br />

gebildet und ihre Aufgaben definiert sind.<br />

Aufgaben können sein: Diagnostik (Akutscreening),<br />

Indikation, Behandlungsvorschläge,<br />

Koordination/Leitung der PP und<br />

KJP, Angehörigenversorgung.<br />

Da dies aber innerhalb der Profession<br />

(noch) nicht auf allgemeine Zustimmung<br />

stößt, sei eventuell die Diskussion eines<br />

gleichsam ‚Hippokratischen Eides‘ für PsychotherapeutInnen<br />

nötig, um ein Selbstverständnis<br />

als Helferin und Helfer für<br />

die Akutversorgung im Notfall zu entwickeln.<br />

besteht. In ihrer Stellungnahme wies die<br />

Psychotherapeutenkammer darauf hin,<br />

dass die Ausübung des psychotherapeutischen<br />

Berufes eine einheitliche Tätigkeit<br />

darstellt, die durch Weiterbildungsregelungen<br />

nicht eingeschränkt werden dürfe.<br />

Die von der Behörde vorgeschlagene Regelung,<br />

Gebiets- und Teilgebietsbezeichnungen<br />

nach den Fachrichtungen<br />

„Heilkunde in der kurativen Versorgung“,<br />

„Heilkunde in der Rehabilitation“ und „Heilkunde<br />

in der Prävention und Gesundheitsförderung“,<br />

jeweils auf Psychotherapie<br />

bezogen zu ermöglichen, wurde als ungünstig<br />

erachtet. Wenn es schon formal<br />

zu Festlegungen kommen müsse, dann<br />

soll die Regelung analog der Bestimmungen<br />

in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen<br />

der Länder Hamburg, Niedersachsen<br />

oder Nordrhein-Westfalen gewählt<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong>

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