Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)
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Bremen<br />
Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Weitere Themen waren u.a. die Zusammenarbeit<br />
zwischen den niedergelassenen<br />
Psychotherapeuten und den Einrichtungen<br />
der Jugendhilfesysteme sowie das<br />
„Outsourcing“ der Psychodiagnostik als<br />
Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe.<br />
Ein Ausblick: Da seitens des Fachausschusses<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />
in dem ebenfalls verschiedene Akteu-<br />
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re aus der Jugendhilfe und aus der kinder-<br />
und jugendpsychotherapeutischen<br />
und -psychiatrischen Versorgung an einem<br />
Tisch sitzen und in der Hilke Schröder die<br />
Psychotherapeutenkammer vertritt, immer<br />
wieder der Wunsch nach stärkerer Vernetzung<br />
und besserer Aufklärung über<br />
Zugangswege zu den niedergelassenen<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychothera-<br />
„Hippokratischer Eid“ für Psychotherapeuten?<br />
Arbeitskreis Notfallpsychotherapie setzt Arbeit fort<br />
Auf seiner letzten Sitzung diskutierte der<br />
Arbeitskreis (AK) insbesondere den Begriff<br />
des ‚Notfalls‘. Axel Janzen, zuständiges<br />
Vorstandsmitglied, stellte kurz die Problematik<br />
dar: es gebe innerhalb der Kinder-<br />
und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
und Psychologischen Psychotherapeuten<br />
(PP/KJP) kein einheitliches Verständnis<br />
dieses Begriffs. Anders als bei ÄrztInnen,<br />
die wegen ihres Hippokratischen Eides, es<br />
als eine Selbstverständlichkeit verstehen, bei<br />
Notfällen im engeren und weiteren Sinne<br />
tätig zu werden und zu helfen, gibt es bei<br />
PP/KJP Haltungen, die dies genauso sehen,<br />
aber auch Haltungen, die grundsätz-<br />
Bremer Heilberufsgesetz wird novelliert:<br />
Psychotherapeutische Weiterbildung geregelt<br />
Im Frühjahr legte der Senator für Arbeit,<br />
Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales<br />
einen Entwurf zur Novellierung des bremischen<br />
Heilberufsgesetzes vor. Wie stets<br />
wurden die Heilberufskammern um eine<br />
Stellungnahme gebeten. Vorrangig geht es<br />
um zwei Bereiche, die ergänzend geregelt<br />
werden müssen.<br />
Das ist zum Einen die Umsetzung der<br />
Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.<br />
Im Rahmen der europäischen<br />
Freizügigkeit können zukünftig Psychotherapeuten<br />
anderer Länder ihren Beruf vorübergehend<br />
und gelegentlich ausüben,<br />
ohne eine berufliche Niederlassung zu<br />
haben. Nach dem Entwurf gehören diese<br />
Berufsangehörigen nicht der Kammer an,<br />
wenn sie in einem anderen EG-Mitglieds-<br />
lich in Frage stellen, dass bei Unfällen und<br />
Großschadensereignissen Psychotherapeuten<br />
vor Ort helfen sollen.<br />
Konsens bestand im AK, dass die Teilnahme<br />
von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
und Psychologischen<br />
Psychotherapeuten in der Akutversorgung<br />
im Falle von Unfällen und Großschadensereignissen<br />
wünschenswert sei,<br />
wenn diese im Sinne der Empfehlungen<br />
zu Fortbildungs- und Schulungsinhalten<br />
‚Psychotherapeutische Akutversorgung im<br />
Notfall‘ und ‚Sofortmaßnahmen der psychologischen<br />
Ersten Hilfe‘ der BPtK aus-<br />
staat niedergelassen sind. Sie haben allerdings<br />
die Verpflichtung, ihre Tätigkeit der<br />
Kammer anzuzeigen. Weiter werden u.a.<br />
Bedingungen zur Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen<br />
und zur Kooperation<br />
der Kammern mit Behörden<br />
der Herkunftsländer geregelt. Wichtig ist,<br />
dass diese Berufsangehörigen ebenfalls<br />
dem Berufsrecht unserer Kammer bei ihrer<br />
Tätigkeit unterliegen.<br />
Zum anderen sollen Bestimmungen zur<br />
Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten<br />
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
eingefügt werden.<br />
Bisher gab es – durchaus im Interesse<br />
der Kammer – keinen entsprechenden<br />
Unterabschnitt, der jeweils für die<br />
anderen Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte<br />
und Apotheker) im Heilberufsgesetz<br />
peuten und Psychologischen Psychotherapeuten<br />
an die Kammer herangetragen<br />
wird, ist an die Entwicklung eines Flyer gedacht.<br />
Die Arbeitsgruppe wird sich vier Mal im<br />
Jahr treffen, Anregungen zu weiteren Themen<br />
und weitere Mitwirkende sind sehr<br />
erwünscht.<br />
gebildet und ihre Aufgaben definiert sind.<br />
Aufgaben können sein: Diagnostik (Akutscreening),<br />
Indikation, Behandlungsvorschläge,<br />
Koordination/Leitung der PP und<br />
KJP, Angehörigenversorgung.<br />
Da dies aber innerhalb der Profession<br />
(noch) nicht auf allgemeine Zustimmung<br />
stößt, sei eventuell die Diskussion eines<br />
gleichsam ‚Hippokratischen Eides‘ für PsychotherapeutInnen<br />
nötig, um ein Selbstverständnis<br />
als Helferin und Helfer für<br />
die Akutversorgung im Notfall zu entwickeln.<br />
besteht. In ihrer Stellungnahme wies die<br />
Psychotherapeutenkammer darauf hin,<br />
dass die Ausübung des psychotherapeutischen<br />
Berufes eine einheitliche Tätigkeit<br />
darstellt, die durch Weiterbildungsregelungen<br />
nicht eingeschränkt werden dürfe.<br />
Die von der Behörde vorgeschlagene Regelung,<br />
Gebiets- und Teilgebietsbezeichnungen<br />
nach den Fachrichtungen<br />
„Heilkunde in der kurativen Versorgung“,<br />
„Heilkunde in der Rehabilitation“ und „Heilkunde<br />
in der Prävention und Gesundheitsförderung“,<br />
jeweils auf Psychotherapie<br />
bezogen zu ermöglichen, wurde als ungünstig<br />
erachtet. Wenn es schon formal<br />
zu Festlegungen kommen müsse, dann<br />
soll die Regelung analog der Bestimmungen<br />
in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen<br />
der Länder Hamburg, Niedersachsen<br />
oder Nordrhein-Westfalen gewählt<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong>