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Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)

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Leserbriefe<br />

Die Redaktion begrüßt es sehr, wenn sich Leser in Briefen zu den Themen der Zeitschrift äußern; sie macht aber zugleich darauf<br />

aufmerksam, dass sie sich vor allem angesichts der erfreulich zunehmenden Zahl von Zuschriften das Recht vorbehält, eine<br />

Auswahl zu treffen oder gegebenenfalls Briefe auch zu kürzen. Als Leser der Briefe beachten Sie bitte, dass diese die Meinung des<br />

Absenders und nicht die der Redaktion wiedergeben.<br />

Zu Heiko Herbert Hölzel: „Die finanzielle Situation der Psychotherapeuten in<br />

Ausbildung“, <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/2006<br />

Es ist sehr zu begrüßen, dass die Ausbildungssituation<br />

Psychologischer Psychotherapeuten<br />

auch unter dem Blickpunkt<br />

der Finanzierung gründlich gewürdigt wird.<br />

Herrn Hölzel ist es zu verdanken, hier erste<br />

Schritte getan zu haben. Den ausbildungspolitischen<br />

Skandal noch einmal dokumentiert<br />

zu haben, dass es für die praktische<br />

Tätigkeit kein oder nur ein geringes<br />

Gehalt gibt, ist ein weiterer Verdienst dieser<br />

Arbeit. Weniger zufrieden kann man<br />

allerdings mit den Bemerkungen sein, die<br />

sich auf den finanziellen Aufwand der<br />

analytischen Ausbildungsrichtung (9,4 %<br />

der Stichprobe befanden sich in dieser<br />

Ausbildung) beziehen. Im bemerkenswert<br />

kurzen Abschnitt über die finanzielle Situation<br />

in der praktischen Ausbildung heißt<br />

es lapidar „… gaben 64,5 % an, dass ihnen<br />

ein ein T TTeil<br />

T eil des erwirtschafteten Honorars<br />

während der praktischen Ausbildung<br />

216<br />

ausbezahlt wird“ (S. 234). Des Weiteren<br />

muss man davon ausgehen, dass die Ausbildung<br />

in analytischer Psychotherapie fast<br />

ausschließlich im Verbund mit einer Ausbildung<br />

in tiefenpsychologisch-fundierter<br />

Psychotherapie an analytischen Ausbildungsinstituten<br />

absolviert wird, was für den<br />

praktischen Teil der Ausbildung ein Kontingent<br />

von ca. 1000 Stunden bedeutet.<br />

Ausbildungskandidaten können also im<br />

zweiten Teil ihrer Ausbildung einen nicht<br />

unerheblichen Teil ihrer Ausbildungskosten<br />

reduzieren. Realistischer Weise kann man<br />

bei den analytischen Ausbildungsinstituten<br />

von einem ausbezahlten Anteil von ca.<br />

90 % der von den Kassen vergüteten<br />

Leistungen ausgehen. Modellhaft wären<br />

dies ca. 70 Euro pro Ausbildungsbehandlungsstunde,<br />

also 70.000 Euro. Mit diesem<br />

Betrag wären dann die Kosten einer z.B.<br />

fünfjährigen Teilzeitausbildung (Semester-<br />

gebühren, Kosten für Lehranalyse und<br />

Supervisionen) zu verrechnen. Ich bin sicher,<br />

dass eine Untersuchung, die eine<br />

differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen<br />

Strukturen der Ausbildungsorganisation<br />

bei verhaltenstherapeutischen und<br />

analytischen Instituten mitberücksichtigt<br />

hätte, an diesem Punkt zu einem anderen<br />

Ergebnis hätte kommen müssen als<br />

lediglich undifferenziert festzustellen, „so<br />

fällt auf, dass im Schwerpunktverfahren<br />

analytische Psychotherapie die höchsten<br />

Ausbildungsgebühren aufzuwenden sind“<br />

(S. 233).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dipl.-Psych. Raimund Rumpeltes<br />

Landfriedstr. 4<br />

69117 Heidelberg<br />

raimundrumpeltes@gmx.de<br />

Zu Wolfgang M. Groeger: „Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/<br />

Masterstudienreform“, <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 4/2006<br />

Es muss einigen Ausführungen zum ersten<br />

Themenkomplex (Zulassungsvoraussetzungen)<br />

deutlich widersprochen werden.<br />

Wie kann Herr Groeger behaupten,<br />

„dass die Absolventen der Bachelorebene<br />

zukünftig tatsächlich nur noch über Kompetenzen<br />

verfügen, die unter das bisherige<br />

Niveau des Fachhochschuldiploms zurückfallen“<br />

(S. 347)? Ist ihm etwa entgangen,<br />

dass die Fachhochschulstudiengänge,<br />

die bisher für die Zulassung zur Ausbildung<br />

in KJP berechtigten, in der Regel 6<br />

Theoriesemester und 2 Praxissemester<br />

aufweisen; die künftigen (curricular eher<br />

„überladenen“) Bachelorstudiengängen<br />

werden sich davon also in ihrer Qualität<br />

(z.B. hinsichtlich der wissenschaftlichen<br />

Fundierung) nicht negativ unterscheiden.<br />

Im Gegenteil wäre es jetzt sogar prinzipiell<br />

möglich, einen Bachelorstudiengang mit<br />

7 oder gar 8 Theoriesemestern zu konzipieren!<br />

Der vom Autor zitierte Beschluss der Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) zur Gleichwertigkeit<br />

von FH-Diplom und Bachelor-Abschluss<br />

ist daher sowohl formal als auch<br />

inhaltlich zutreffend.<br />

Angesichts der prinzipiellen Gleichwertigkeit<br />

des Bachelorabschlusses mit dem bisherigen<br />

FH-Abschluss ist daher Herrn<br />

Groegers Unterstellung, „dass ´Bachelor-<br />

Psychotherapeuten` überfordert wären, so<br />

dass es vermehrt zu Behandlungsfehlern<br />

kommen kann“ (S. 348) als eine Abwertung<br />

und Beleidigung aller bisher ausgebildeten<br />

und künftig auszubildenden Kin-<br />

der- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen<br />

scharf zurückzuweisen. Zudem<br />

ist der Ausdruck „Bachelor-Psychotherapeut“<br />

sachlich falsch und völlig irreführend.<br />

Wenn die neuen Bachelorabschlüsse dennoch<br />

ein Problem für die Zulassung zur<br />

anschließenden (!) Psychotherapieausbildung<br />

darstellen, dann ist es nicht ihr<br />

Niveau, sondern ihre Vielfalt, die u.a. durch<br />

die dezentralisierte Akkreditierung nach der<br />

Föderalismusreform nun wohl noch zunehmen<br />

wird. Allerdings verwundert es,<br />

dass der Autor bei seiner Problemanzeige<br />

(S. 346) überhaupt nicht erwähnt, wie<br />

bisher Lösungen des Problems auf Landesebene<br />

vorgenommen werden: Bei der<br />

Vielfalt unterschiedlicher Studiengänge (wie<br />

Heil- u. Sonderpädagogik oder Sozialar-<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong>

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