Psychotherapeutenjournal 2/2007 (.pdf)
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Leserbriefe<br />
Die Redaktion begrüßt es sehr, wenn sich Leser in Briefen zu den Themen der Zeitschrift äußern; sie macht aber zugleich darauf<br />
aufmerksam, dass sie sich vor allem angesichts der erfreulich zunehmenden Zahl von Zuschriften das Recht vorbehält, eine<br />
Auswahl zu treffen oder gegebenenfalls Briefe auch zu kürzen. Als Leser der Briefe beachten Sie bitte, dass diese die Meinung des<br />
Absenders und nicht die der Redaktion wiedergeben.<br />
Zu Heiko Herbert Hölzel: „Die finanzielle Situation der Psychotherapeuten in<br />
Ausbildung“, <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/2006<br />
Es ist sehr zu begrüßen, dass die Ausbildungssituation<br />
Psychologischer Psychotherapeuten<br />
auch unter dem Blickpunkt<br />
der Finanzierung gründlich gewürdigt wird.<br />
Herrn Hölzel ist es zu verdanken, hier erste<br />
Schritte getan zu haben. Den ausbildungspolitischen<br />
Skandal noch einmal dokumentiert<br />
zu haben, dass es für die praktische<br />
Tätigkeit kein oder nur ein geringes<br />
Gehalt gibt, ist ein weiterer Verdienst dieser<br />
Arbeit. Weniger zufrieden kann man<br />
allerdings mit den Bemerkungen sein, die<br />
sich auf den finanziellen Aufwand der<br />
analytischen Ausbildungsrichtung (9,4 %<br />
der Stichprobe befanden sich in dieser<br />
Ausbildung) beziehen. Im bemerkenswert<br />
kurzen Abschnitt über die finanzielle Situation<br />
in der praktischen Ausbildung heißt<br />
es lapidar „… gaben 64,5 % an, dass ihnen<br />
ein ein T TTeil<br />
T eil des erwirtschafteten Honorars<br />
während der praktischen Ausbildung<br />
216<br />
ausbezahlt wird“ (S. 234). Des Weiteren<br />
muss man davon ausgehen, dass die Ausbildung<br />
in analytischer Psychotherapie fast<br />
ausschließlich im Verbund mit einer Ausbildung<br />
in tiefenpsychologisch-fundierter<br />
Psychotherapie an analytischen Ausbildungsinstituten<br />
absolviert wird, was für den<br />
praktischen Teil der Ausbildung ein Kontingent<br />
von ca. 1000 Stunden bedeutet.<br />
Ausbildungskandidaten können also im<br />
zweiten Teil ihrer Ausbildung einen nicht<br />
unerheblichen Teil ihrer Ausbildungskosten<br />
reduzieren. Realistischer Weise kann man<br />
bei den analytischen Ausbildungsinstituten<br />
von einem ausbezahlten Anteil von ca.<br />
90 % der von den Kassen vergüteten<br />
Leistungen ausgehen. Modellhaft wären<br />
dies ca. 70 Euro pro Ausbildungsbehandlungsstunde,<br />
also 70.000 Euro. Mit diesem<br />
Betrag wären dann die Kosten einer z.B.<br />
fünfjährigen Teilzeitausbildung (Semester-<br />
gebühren, Kosten für Lehranalyse und<br />
Supervisionen) zu verrechnen. Ich bin sicher,<br />
dass eine Untersuchung, die eine<br />
differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen<br />
Strukturen der Ausbildungsorganisation<br />
bei verhaltenstherapeutischen und<br />
analytischen Instituten mitberücksichtigt<br />
hätte, an diesem Punkt zu einem anderen<br />
Ergebnis hätte kommen müssen als<br />
lediglich undifferenziert festzustellen, „so<br />
fällt auf, dass im Schwerpunktverfahren<br />
analytische Psychotherapie die höchsten<br />
Ausbildungsgebühren aufzuwenden sind“<br />
(S. 233).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dipl.-Psych. Raimund Rumpeltes<br />
Landfriedstr. 4<br />
69117 Heidelberg<br />
raimundrumpeltes@gmx.de<br />
Zu Wolfgang M. Groeger: „Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/<br />
Masterstudienreform“, <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 4/2006<br />
Es muss einigen Ausführungen zum ersten<br />
Themenkomplex (Zulassungsvoraussetzungen)<br />
deutlich widersprochen werden.<br />
Wie kann Herr Groeger behaupten,<br />
„dass die Absolventen der Bachelorebene<br />
zukünftig tatsächlich nur noch über Kompetenzen<br />
verfügen, die unter das bisherige<br />
Niveau des Fachhochschuldiploms zurückfallen“<br />
(S. 347)? Ist ihm etwa entgangen,<br />
dass die Fachhochschulstudiengänge,<br />
die bisher für die Zulassung zur Ausbildung<br />
in KJP berechtigten, in der Regel 6<br />
Theoriesemester und 2 Praxissemester<br />
aufweisen; die künftigen (curricular eher<br />
„überladenen“) Bachelorstudiengängen<br />
werden sich davon also in ihrer Qualität<br />
(z.B. hinsichtlich der wissenschaftlichen<br />
Fundierung) nicht negativ unterscheiden.<br />
Im Gegenteil wäre es jetzt sogar prinzipiell<br />
möglich, einen Bachelorstudiengang mit<br />
7 oder gar 8 Theoriesemestern zu konzipieren!<br />
Der vom Autor zitierte Beschluss der Kultusministerkonferenz<br />
(KMK) zur Gleichwertigkeit<br />
von FH-Diplom und Bachelor-Abschluss<br />
ist daher sowohl formal als auch<br />
inhaltlich zutreffend.<br />
Angesichts der prinzipiellen Gleichwertigkeit<br />
des Bachelorabschlusses mit dem bisherigen<br />
FH-Abschluss ist daher Herrn<br />
Groegers Unterstellung, „dass ´Bachelor-<br />
Psychotherapeuten` überfordert wären, so<br />
dass es vermehrt zu Behandlungsfehlern<br />
kommen kann“ (S. 348) als eine Abwertung<br />
und Beleidigung aller bisher ausgebildeten<br />
und künftig auszubildenden Kin-<br />
der- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen<br />
scharf zurückzuweisen. Zudem<br />
ist der Ausdruck „Bachelor-Psychotherapeut“<br />
sachlich falsch und völlig irreführend.<br />
Wenn die neuen Bachelorabschlüsse dennoch<br />
ein Problem für die Zulassung zur<br />
anschließenden (!) Psychotherapieausbildung<br />
darstellen, dann ist es nicht ihr<br />
Niveau, sondern ihre Vielfalt, die u.a. durch<br />
die dezentralisierte Akkreditierung nach der<br />
Föderalismusreform nun wohl noch zunehmen<br />
wird. Allerdings verwundert es,<br />
dass der Autor bei seiner Problemanzeige<br />
(S. 346) überhaupt nicht erwähnt, wie<br />
bisher Lösungen des Problems auf Landesebene<br />
vorgenommen werden: Bei der<br />
Vielfalt unterschiedlicher Studiengänge (wie<br />
Heil- u. Sonderpädagogik oder Sozialar-<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2007</strong>