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WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

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10 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />

Des Weiteren berichtete Vizepräsident<br />

Oberrecht über das<br />

am Vortag vom Vorstand beratene<br />

Thema „Neuordnung der Berufsaufsicht<br />

und Qualitätskontrolle“.<br />

Der Vorstand möchte hier<br />

nunmehr sonstige Änderungsvorschläge<br />

zur Wirtschaftsprüferordnung<br />

mit dem BMWi besprechen<br />

und zeitnah umgesetzt<br />

sehen. Dazu gehören die Neuordnung<br />

des Rechtsmittelverfahrens<br />

bei Rügeverfahren sowie<br />

zur Anordnung der sofortigen<br />

Vollziehung von Sonderunterersuchungsanordnungen<br />

oder zur<br />

Aufforderung zur Herausgabe<br />

von Unterlagen. Die weiteren<br />

Themen, wie die Angleichung<br />

der Methodologie der bisherigen<br />

Qualitätskontrolle an die<br />

Untersuchungsschwerpunkte <strong>2011</strong> der anlassunabhängigen<br />

Sonderuntersuchungen<br />

Vorgehen zur Bestimmung von<br />

Untersuchungsbereichen<br />

Die Verfahrensabläufe bei einer<br />

anlassunabhängigen Sonderuntersuchung<br />

sind in der von der Abschlussprüferaufsichtskommission<br />

genehmigten Verfahrensordnung<br />

des Vorstandes der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

für die Durchführung<br />

der Untersuchungen nach<br />

§§ 61 a Satz 2 Nr. 2, 62 b Abs. 1<br />

WPO (VerfO) geregelt.<br />

Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen<br />

sind ein proaktives<br />

Element der Berufsaufsicht;<br />

sie haben einen präventiven Charakter.<br />

Untersuchungsgegenstand<br />

einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung<br />

sind diejenigen<br />

anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen<br />

bei einheitlicher<br />

Bezeichnung, eine Vereinheitlichung<br />

des Katalogs präventiver<br />

und repressiver Maßnahmen<br />

in der Qualitätskontrolle<br />

und den Sonderuntersuchungen<br />

und eine weitergehende Berichterstattung<br />

über die Berufsaufsicht,<br />

sollen angesichts der<br />

Diskussion um das Grünbuch<br />

zur Abschlussprüfung zunächst<br />

abgewartet werden.<br />

Der Beirat befasste sich anschließend<br />

mit den Änderungen<br />

von Satzung und Wahlordnung<br />

der <strong>WPK</strong>. Über die geplanten<br />

Änderungen und die Beratungen<br />

hierzu wurde in den vorhergehenden<br />

<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong>en<br />

berichtet. Eine Anhörung des<br />

Berufspflichten, die bei gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Abschlussprüfungen<br />

bei Unternehmen von<br />

öffentlichem Interesse im Sinne<br />

des § 319 a Abs. 1 Satz 1 HGB<br />

einzuhalten sind (§ 2 VerfO). Zu<br />

diesem Zweck sind ausgewählte<br />

Teilbereiche des Qualitätssicherungssystems,<br />

einzelne Aufträge<br />

über gesetzliche Abschlussprüfungen<br />

sowie der aktuelle Transparenzbericht<br />

zu untersuchen (§ 3<br />

Abs. 1 VerfO). Die Untersuchungen<br />

erfolgen risikoorientiert (§ 17<br />

Abs. 2 VerfO). Das heißt, dass die<br />

jeweiligen Verhältnisse einer Praxis,<br />

insbesondere deren Größe<br />

und Struktur, sowie die Anforderungen<br />

an das Prüfungsvorgehen<br />

beim einzelnen Prüfungsauftrag<br />

Berufsstands hatte Mitte 2010<br />

stattgefunden. Die dazu abgegebenen<br />

Anregungen aus dem<br />

Berufsstand wurden ausführlich<br />

von dem eigens dazu eingerichteten<br />

gemeinsamen Ausschuss<br />

von Beirat und Vorstand<br />

zur Einführung von Briefwahlen<br />

vorberaten. Die vom Beirat<br />

der <strong>WPK</strong> in der Sitzung am<br />

25.1.<strong>2011</strong> umfassend beratenen<br />

und beschlossenen Änderungen<br />

sind im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> Sonderheft<br />

vom 11.2.<strong>2011</strong> dargestellt.<br />

Die letzte Sitzung des amtierenden<br />

Beirates soll am Tag der<br />

konstituierenden Sitzung des<br />

neu gewählten Beirates stattfinden.<br />

Diese Sitzungen werden<br />

voraussichtlich Anfang September<br />

<strong>2011</strong> stattfinden. ge<br />

das Untersuchungsvorgehen bestimmen.<br />

Ohne die risikoorientierte Vorgehensweise<br />

entsprechend den<br />

Verhältnissen des Einzelfalls einzuschränken,<br />

legt die Abteilung<br />

Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen<br />

in einem jährlichen<br />

Arbeitsprogramm Untersuchungsbereiche<br />

fest, die<br />

• bei der Untersuchung des Qualitätssicherungssystemsmindestens<br />

zu berücksichtigen sind<br />

und<br />

• die nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

bei der Untersuchung von<br />

Prüfungsaufträgen einzuplanen<br />

sind, wenn sie für den jeweiligen<br />

Prüfungsauftrag bedeutsam<br />

sind.

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