WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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10 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
Des Weiteren berichtete Vizepräsident<br />
Oberrecht über das<br />
am Vortag vom Vorstand beratene<br />
Thema „Neuordnung der Berufsaufsicht<br />
und Qualitätskontrolle“.<br />
Der Vorstand möchte hier<br />
nunmehr sonstige Änderungsvorschläge<br />
zur Wirtschaftsprüferordnung<br />
mit dem BMWi besprechen<br />
und zeitnah umgesetzt<br />
sehen. Dazu gehören die Neuordnung<br />
des Rechtsmittelverfahrens<br />
bei Rügeverfahren sowie<br />
zur Anordnung der sofortigen<br />
Vollziehung von Sonderunterersuchungsanordnungen<br />
oder zur<br />
Aufforderung zur Herausgabe<br />
von Unterlagen. Die weiteren<br />
Themen, wie die Angleichung<br />
der Methodologie der bisherigen<br />
Qualitätskontrolle an die<br />
Untersuchungsschwerpunkte <strong>2011</strong> der anlassunabhängigen<br />
Sonderuntersuchungen<br />
Vorgehen zur Bestimmung von<br />
Untersuchungsbereichen<br />
Die Verfahrensabläufe bei einer<br />
anlassunabhängigen Sonderuntersuchung<br />
sind in der von der Abschlussprüferaufsichtskommission<br />
genehmigten Verfahrensordnung<br />
des Vorstandes der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
für die Durchführung<br />
der Untersuchungen nach<br />
§§ 61 a Satz 2 Nr. 2, 62 b Abs. 1<br />
WPO (VerfO) geregelt.<br />
Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen<br />
sind ein proaktives<br />
Element der Berufsaufsicht;<br />
sie haben einen präventiven Charakter.<br />
Untersuchungsgegenstand<br />
einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung<br />
sind diejenigen<br />
anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen<br />
bei einheitlicher<br />
Bezeichnung, eine Vereinheitlichung<br />
des Katalogs präventiver<br />
und repressiver Maßnahmen<br />
in der Qualitätskontrolle<br />
und den Sonderuntersuchungen<br />
und eine weitergehende Berichterstattung<br />
über die Berufsaufsicht,<br />
sollen angesichts der<br />
Diskussion um das Grünbuch<br />
zur Abschlussprüfung zunächst<br />
abgewartet werden.<br />
Der Beirat befasste sich anschließend<br />
mit den Änderungen<br />
von Satzung und Wahlordnung<br />
der <strong>WPK</strong>. Über die geplanten<br />
Änderungen und die Beratungen<br />
hierzu wurde in den vorhergehenden<br />
<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong>en<br />
berichtet. Eine Anhörung des<br />
Berufspflichten, die bei gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Abschlussprüfungen<br />
bei Unternehmen von<br />
öffentlichem Interesse im Sinne<br />
des § 319 a Abs. 1 Satz 1 HGB<br />
einzuhalten sind (§ 2 VerfO). Zu<br />
diesem Zweck sind ausgewählte<br />
Teilbereiche des Qualitätssicherungssystems,<br />
einzelne Aufträge<br />
über gesetzliche Abschlussprüfungen<br />
sowie der aktuelle Transparenzbericht<br />
zu untersuchen (§ 3<br />
Abs. 1 VerfO). Die Untersuchungen<br />
erfolgen risikoorientiert (§ 17<br />
Abs. 2 VerfO). Das heißt, dass die<br />
jeweiligen Verhältnisse einer Praxis,<br />
insbesondere deren Größe<br />
und Struktur, sowie die Anforderungen<br />
an das Prüfungsvorgehen<br />
beim einzelnen Prüfungsauftrag<br />
Berufsstands hatte Mitte 2010<br />
stattgefunden. Die dazu abgegebenen<br />
Anregungen aus dem<br />
Berufsstand wurden ausführlich<br />
von dem eigens dazu eingerichteten<br />
gemeinsamen Ausschuss<br />
von Beirat und Vorstand<br />
zur Einführung von Briefwahlen<br />
vorberaten. Die vom Beirat<br />
der <strong>WPK</strong> in der Sitzung am<br />
25.1.<strong>2011</strong> umfassend beratenen<br />
und beschlossenen Änderungen<br />
sind im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> Sonderheft<br />
vom 11.2.<strong>2011</strong> dargestellt.<br />
Die letzte Sitzung des amtierenden<br />
Beirates soll am Tag der<br />
konstituierenden Sitzung des<br />
neu gewählten Beirates stattfinden.<br />
Diese Sitzungen werden<br />
voraussichtlich Anfang September<br />
<strong>2011</strong> stattfinden. ge<br />
das Untersuchungsvorgehen bestimmen.<br />
Ohne die risikoorientierte Vorgehensweise<br />
entsprechend den<br />
Verhältnissen des Einzelfalls einzuschränken,<br />
legt die Abteilung<br />
Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen<br />
in einem jährlichen<br />
Arbeitsprogramm Untersuchungsbereiche<br />
fest, die<br />
• bei der Untersuchung des Qualitätssicherungssystemsmindestens<br />
zu berücksichtigen sind<br />
und<br />
• die nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
bei der Untersuchung von<br />
Prüfungsaufträgen einzuplanen<br />
sind, wenn sie für den jeweiligen<br />
Prüfungsauftrag bedeutsam<br />
sind.