WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong> Berichte und Meldungen 51<br />
Berichte und Meldungen<br />
Bericht der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex<br />
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
(DCGK) sollen die in Deutschland geltenden Regeln<br />
für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale<br />
wie internationale Investoren transparent gemacht<br />
werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung<br />
deutscher Gesellschaften zu stärken.<br />
Am 16.12.2010 hat die von der Bundesregierung ins<br />
Leben gerufene Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex ihren Bericht an die<br />
Bundesregierung übergeben.<br />
Das Ziel des Berichtes besteht laut Aussage der<br />
Regierungskommission darin, neben einer Bestandsaufnahme<br />
über die Entwicklung der Corporate Governance<br />
in Deutschland und die Umsetzung der bisherigen<br />
und neuen Kodexregelungen auch relevante<br />
Entwicklungstendenzen der internationalen Best<br />
Practice darzustellen. Darüber hinaus behandelt der<br />
Bericht aktuelle Initiativen in Deutschland und die<br />
absehbaren Schwerpunkte der Kodexarbeit im kom-<br />
Aktuelle Entwicklungen bei der EBilanz<br />
Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 25 f., wurde über die<br />
am 31.8.2010 von der Finanzverwaltung veröffentlichte<br />
Taxonomie sowie über die Stellungnahme der<br />
<strong>WPK</strong> zum geplanten Vorhaben berichtet. Inzwischen<br />
ist auch die Verordnung zur Festlegung eines späteren<br />
Anwendungszeitpunktes der Verpflichtung nach § 5 b<br />
EStG vom Bundesrat genehmigt worden. Danach verschiebt<br />
sich der Anwendungszeitpunkt der elektronischen<br />
Übermittlung um ein Jahr. Daten sind somit erstmals<br />
elektronisch für Wirtschaftsjahre einzureichen,<br />
die nach dem 31.12.<strong>2011</strong> beginnen. Das durch die<br />
Verschiebung gewonnene Jahr soll laut der Finanzverwaltung<br />
insbesondere zur Durchführung einer Pilotphase<br />
genutzt werden. Mit Schreiben vom 20.12.2010<br />
bat das BMF zwischenzeitlich um Benennung von Interessenten<br />
zur Teilnahme an der Pilotphase.<br />
Hierzu fand am 18.1.<strong>2011</strong> im BMF eine Informationsveranstaltung<br />
für die benannten Teilnehmer<br />
statt. Einleitend wurden im Rahmen der Veranstaltung<br />
nochmals kurz die Historie sowie die Rechtsgrundlagen<br />
dargestellt. Dabei wurde ausgeführt, dass<br />
seitens des BMF keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit<br />
der Ausgestaltung der Taxonomie und des Um-<br />
menden Jahr. Der Bericht wird als Basis für eine intensivierte<br />
Diskussion über die sachgerechte Fortentwicklung<br />
des Kodex angesehen.<br />
Die Regierungskommission beabsichtigt, die Diskussion<br />
über Unabhängigkeit und Vermeidung von<br />
möglichen Interessenskonflikten bei Aufsichtsräten<br />
im Jahr <strong>2011</strong> fortzuführen. Ferner wird sie sich intensiv<br />
mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzen,<br />
die sich aus Initiativen der EU-Kommission<br />
ergeben können. Die EU-Kommission hatte im Juni<br />
2010 ein Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten<br />
und Vergütungspolitik vorgelegt und<br />
für <strong>2011</strong> ein Grünbuch zur Corporate Governance<br />
börsennotierter Unternehmen angekündigt. sp<br />
Bericht der Regierungskommission DCGK abrufbar unter<br />
k www.corporate-governance-code.de<br />
fangs der zu übermittelnden Daten („Mindestumfang“)<br />
bestünden.<br />
Auf die Einleitung folgte ein Vortrag zu den fachlich-organisatorischen<br />
Rahmenbedingungen der Pilotphase.<br />
Nach Darlegung der BMF-Ziele der Pilotphase<br />
(Gewinnung von Erkenntnissen aus Echtfällen<br />
und deren Evaluierung zur Optimierung der Taxonomie<br />
und der Plausibilitätsprüfung) wurde der Zeitplan<br />
dargelegt:<br />
Beginn der Pilotphase ist der 1.2.<strong>2011</strong> (ab diesem<br />
Termin können Datensätze an die Finanzverwaltung<br />
übermittelt werden), wobei eine Dauer von drei Monaten<br />
vorgesehen ist. Anschließend soll eine Evaluierung<br />
mit Überprüfung der Taxonomie und gegebenenfalls<br />
Überarbeitung erfolgen. Bis 25.1.<strong>2011</strong><br />
wurde zudem nochmals die Möglichkeit einer Nachmeldung<br />
zur Teilnahme eingeräumt. Im weiteren<br />
Verlauf skizzierte das BMF die Vorgehensweise im<br />
Rahmen der Pilotphase.<br />
Es wurde betont, dass auf der Grundlage der Testfälle<br />
keine Steuerveranlagung vorgenommen wird<br />
oder die übermittelten Daten für sonstige steuerliche<br />
Zwecke weiterverwendet werden.