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WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong> Berichte und Meldungen 51<br />

Berichte und Meldungen<br />

Bericht der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex<br />

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

(DCGK) sollen die in Deutschland geltenden Regeln<br />

für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale<br />

wie internationale Investoren transparent gemacht<br />

werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung<br />

deutscher Gesellschaften zu stärken.<br />

Am 16.12.2010 hat die von der Bundesregierung ins<br />

Leben gerufene Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex ihren Bericht an die<br />

Bundesregierung übergeben.<br />

Das Ziel des Berichtes besteht laut Aussage der<br />

Regierungskommission darin, neben einer Bestandsaufnahme<br />

über die Entwicklung der Corporate Governance<br />

in Deutschland und die Umsetzung der bisherigen<br />

und neuen Kodexregelungen auch relevante<br />

Entwicklungstendenzen der internationalen Best<br />

Practice darzustellen. Darüber hinaus behandelt der<br />

Bericht aktuelle Initiativen in Deutschland und die<br />

absehbaren Schwerpunkte der Kodexarbeit im kom-<br />

Aktuelle Entwicklungen bei der E­Bilanz<br />

Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 25 f., wurde über die<br />

am 31.8.2010 von der Finanzverwaltung veröffentlichte<br />

Taxonomie sowie über die Stellungnahme der<br />

<strong>WPK</strong> zum geplanten Vorhaben berichtet. Inzwischen<br />

ist auch die Verordnung zur Festlegung eines späteren<br />

Anwendungszeitpunktes der Verpflichtung nach § 5 b<br />

EStG vom Bundesrat genehmigt worden. Danach verschiebt<br />

sich der Anwendungszeitpunkt der elektronischen<br />

Übermittlung um ein Jahr. Daten sind somit erstmals<br />

elektronisch für Wirtschaftsjahre einzureichen,<br />

die nach dem 31.12.<strong>2011</strong> beginnen. Das durch die<br />

Verschiebung gewonnene Jahr soll laut der Finanzverwaltung<br />

insbesondere zur Durchführung einer Pilotphase<br />

genutzt werden. Mit Schreiben vom 20.12.2010<br />

bat das BMF zwischenzeitlich um Benennung von Interessenten<br />

zur Teilnahme an der Pilotphase.<br />

Hierzu fand am 18.1.<strong>2011</strong> im BMF eine Informationsveranstaltung<br />

für die benannten Teilnehmer<br />

statt. Einleitend wurden im Rahmen der Veranstaltung<br />

nochmals kurz die Historie sowie die Rechtsgrundlagen<br />

dargestellt. Dabei wurde ausgeführt, dass<br />

seitens des BMF keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit<br />

der Ausgestaltung der Taxonomie und des Um-<br />

menden Jahr. Der Bericht wird als Basis für eine intensivierte<br />

Diskussion über die sachgerechte Fortentwicklung<br />

des Kodex angesehen.<br />

Die Regierungskommission beabsichtigt, die Diskussion<br />

über Unabhängigkeit und Vermeidung von<br />

möglichen Interessenskonflikten bei Aufsichtsräten<br />

im Jahr <strong>2011</strong> fortzuführen. Ferner wird sie sich intensiv<br />

mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzen,<br />

die sich aus Initiativen der EU-Kommission<br />

ergeben können. Die EU-Kommission hatte im Juni<br />

2010 ein Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten<br />

und Vergütungspolitik vorgelegt und<br />

für <strong>2011</strong> ein Grünbuch zur Corporate Governance<br />

börsennotierter Unternehmen angekündigt. sp<br />

Bericht der Regierungskommission DCGK abrufbar unter<br />

k www.corporate-governance-code.de<br />

fangs der zu übermittelnden Daten („Mindestumfang“)<br />

bestünden.<br />

Auf die Einleitung folgte ein Vortrag zu den fachlich-organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen der Pilotphase.<br />

Nach Darlegung der BMF-Ziele der Pilotphase<br />

(Gewinnung von Erkenntnissen aus Echtfällen<br />

und deren Evaluierung zur Optimierung der Taxonomie<br />

und der Plausibilitätsprüfung) wurde der Zeitplan<br />

dargelegt:<br />

Beginn der Pilotphase ist der 1.2.<strong>2011</strong> (ab diesem<br />

Termin können Datensätze an die Finanzverwaltung<br />

übermittelt werden), wobei eine Dauer von drei Monaten<br />

vorgesehen ist. Anschließend soll eine Evaluierung<br />

mit Überprüfung der Taxonomie und gegebenenfalls<br />

Überarbeitung erfolgen. Bis 25.1.<strong>2011</strong><br />

wurde zudem nochmals die Möglichkeit einer Nachmeldung<br />

zur Teilnahme eingeräumt. Im weiteren<br />

Verlauf skizzierte das BMF die Vorgehensweise im<br />

Rahmen der Pilotphase.<br />

Es wurde betont, dass auf der Grundlage der Testfälle<br />

keine Steuerveranlagung vorgenommen wird<br />

oder die übermittelten Daten für sonstige steuerliche<br />

Zwecke weiterverwendet werden.

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