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WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

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14 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />

Bekanntmachungen der <strong>WPK</strong><br />

Beiratswahl <strong>2011</strong>: Bekanntmachung des<br />

stellvertretenden Wahlleiters<br />

Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 29, hat der Vorstand<br />

bereits die Mitglieder des Wahlausschusses und den<br />

Wahlleiter für die Wahlen der Beiratsmitglieder <strong>2011</strong><br />

bekannt gemacht. Gemäß § 2 Abs. 7 Wahlordnung<br />

der <strong>WPK</strong> in der Fassung vom 25.1.<strong>2011</strong> wird für die<br />

Wahl der Mitglieder des Beirates <strong>2011</strong> ergänzend Folgendes<br />

bekannt gegeben: Der Wahlausschuss hat anlässlich<br />

seiner Sitzung am 18.2.<strong>2011</strong> Herrn WP/StB/<br />

Wahlbekanntmachung<br />

des Wahlausschusses für die Wahl der Mitglieder des Beirates der<br />

<strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> <strong>2011</strong><br />

Nach einer Änderung der WPO und daraus folgenden<br />

notwendigen Anpassungen der Satzung der<br />

<strong>WPK</strong> und der Wahlordnung 1 werden die Mitglieder<br />

des Beirates <strong>2011</strong> erstmals nicht mehr im Rahmen<br />

von Präsenzwahlen in einer WP-Versammlung gewählt.<br />

Die Wahl findet stattdessen in unmittelbarer,<br />

freier und geheimer Briefwahl statt.<br />

Der Wahlausschuss 2 für die Beiratswahlen <strong>2011</strong><br />

hat als letzten Tag für den Eingang der Briefwahlunterlagen<br />

beim Wahlausschuss (Wahltag) Dienstag,<br />

den 19.7.<strong>2011</strong> bestimmt.<br />

Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt getrennt<br />

nach der Gruppe der Wirtschaftsprüfer sowie der<br />

Gruppe der vereidigten Buchprüfer und anderen.<br />

Die Gruppe der Wirtschaftsprüfer bilden die Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.<br />

Die Gruppe der vereidigten Buchprüfer und anderen<br />

bilden die vereidigten Buchprüfer, die Buchprüfungsgesellschaften,<br />

die gesetzlichen Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

und Buchprüfungsgesellschaften,<br />

die nicht Wirtschaftsprüfer oder vereidigte<br />

Buchprüfer sind, und die freiwilligen Mitglieder.<br />

Ausgehend von den Mitgliederzahlen am 1. Dezember<br />

2010 als dem für die Bestimmung des Gruppenverhältnisses<br />

nach § 59 Abs. 3 Satz 2 WPO<br />

maßgeblichen Stichtag, ergibt sich folgende Gruppenverteilung<br />

für die Zusammensetzung des Beirates<br />

<strong>2011</strong>:<br />

1 Siehe <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> Sonderheft vom 11. Februar <strong>2011</strong>.<br />

2 Siehe Bekanntmachung des Vorstandes im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 29.<br />

RA Dr. Wolfgang Fliess als Vorsitzenden des Wahlausschusses<br />

und Wahlleiter bestätigt und Herrn WP/<br />

StB/RA Dr. Burkhard Hense gemäß § 2 Abs. 5 WahlO<br />

zum Stellvertreter des Wahlleiters gewählt.<br />

Für den Vorstand<br />

Prof. Dr. Norbert Pfitzer<br />

Präsident der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

Mitglieder insgesamt 21.103<br />

davon<br />

a) Gruppe der WP und WPG<br />

Wirtschaftsprüfer 13.899<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 2.615<br />

Insgesamt 16.514<br />

b) Gruppe der vBP und anderen<br />

vereidigte Buchprüfer 3.605<br />

Buchprüfungsgesellschaften 122<br />

N-WP/vBP in WPG bzw. BPG 812<br />

freiwillige Mitglieder 50<br />

Insgesamt 4.589<br />

Damit sind von der Gruppe der Wirtschaftsprüfer 51<br />

und von der Gruppe der vereidigten Buchprüfer und<br />

anderen 14 Beiratsmitglieder zu wählen. Zusätzlich<br />

wählt jede Gruppe 5 Ersatzmitglieder.<br />

Im Übrigen erfolgt die Wahl der Beiratsmitglieder<br />

nach der vom Beirat am 25.1.<strong>2011</strong> beschlossenen<br />

Wahlordnung der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong>.<br />

Wahlvorschläge<br />

Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt, sich selbst<br />

und/oder einen oder mehrere Kandidaten aus der Gruppe,<br />

der es selbst angehört, zur Wahl vorzuschlagen.<br />

Der Wahlausschuss ruft alle Mitglieder auf, Wahlvorschläge<br />

einzureichen.<br />

Ein Wahlvorschlag muss vom Vorschlagenden<br />

unterzeichnet sein.

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