WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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14 Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
Bekanntmachungen der <strong>WPK</strong><br />
Beiratswahl <strong>2011</strong>: Bekanntmachung des<br />
stellvertretenden Wahlleiters<br />
Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 29, hat der Vorstand<br />
bereits die Mitglieder des Wahlausschusses und den<br />
Wahlleiter für die Wahlen der Beiratsmitglieder <strong>2011</strong><br />
bekannt gemacht. Gemäß § 2 Abs. 7 Wahlordnung<br />
der <strong>WPK</strong> in der Fassung vom 25.1.<strong>2011</strong> wird für die<br />
Wahl der Mitglieder des Beirates <strong>2011</strong> ergänzend Folgendes<br />
bekannt gegeben: Der Wahlausschuss hat anlässlich<br />
seiner Sitzung am 18.2.<strong>2011</strong> Herrn WP/StB/<br />
Wahlbekanntmachung<br />
des Wahlausschusses für die Wahl der Mitglieder des Beirates der<br />
<strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> <strong>2011</strong><br />
Nach einer Änderung der WPO und daraus folgenden<br />
notwendigen Anpassungen der Satzung der<br />
<strong>WPK</strong> und der Wahlordnung 1 werden die Mitglieder<br />
des Beirates <strong>2011</strong> erstmals nicht mehr im Rahmen<br />
von Präsenzwahlen in einer WP-Versammlung gewählt.<br />
Die Wahl findet stattdessen in unmittelbarer,<br />
freier und geheimer Briefwahl statt.<br />
Der Wahlausschuss 2 für die Beiratswahlen <strong>2011</strong><br />
hat als letzten Tag für den Eingang der Briefwahlunterlagen<br />
beim Wahlausschuss (Wahltag) Dienstag,<br />
den 19.7.<strong>2011</strong> bestimmt.<br />
Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt getrennt<br />
nach der Gruppe der Wirtschaftsprüfer sowie der<br />
Gruppe der vereidigten Buchprüfer und anderen.<br />
Die Gruppe der Wirtschaftsprüfer bilden die Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.<br />
Die Gruppe der vereidigten Buchprüfer und anderen<br />
bilden die vereidigten Buchprüfer, die Buchprüfungsgesellschaften,<br />
die gesetzlichen Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
und Buchprüfungsgesellschaften,<br />
die nicht Wirtschaftsprüfer oder vereidigte<br />
Buchprüfer sind, und die freiwilligen Mitglieder.<br />
Ausgehend von den Mitgliederzahlen am 1. Dezember<br />
2010 als dem für die Bestimmung des Gruppenverhältnisses<br />
nach § 59 Abs. 3 Satz 2 WPO<br />
maßgeblichen Stichtag, ergibt sich folgende Gruppenverteilung<br />
für die Zusammensetzung des Beirates<br />
<strong>2011</strong>:<br />
1 Siehe <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> Sonderheft vom 11. Februar <strong>2011</strong>.<br />
2 Siehe Bekanntmachung des Vorstandes im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 29.<br />
RA Dr. Wolfgang Fliess als Vorsitzenden des Wahlausschusses<br />
und Wahlleiter bestätigt und Herrn WP/<br />
StB/RA Dr. Burkhard Hense gemäß § 2 Abs. 5 WahlO<br />
zum Stellvertreter des Wahlleiters gewählt.<br />
Für den Vorstand<br />
Prof. Dr. Norbert Pfitzer<br />
Präsident der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
Mitglieder insgesamt 21.103<br />
davon<br />
a) Gruppe der WP und WPG<br />
Wirtschaftsprüfer 13.899<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 2.615<br />
Insgesamt 16.514<br />
b) Gruppe der vBP und anderen<br />
vereidigte Buchprüfer 3.605<br />
Buchprüfungsgesellschaften 122<br />
N-WP/vBP in WPG bzw. BPG 812<br />
freiwillige Mitglieder 50<br />
Insgesamt 4.589<br />
Damit sind von der Gruppe der Wirtschaftsprüfer 51<br />
und von der Gruppe der vereidigten Buchprüfer und<br />
anderen 14 Beiratsmitglieder zu wählen. Zusätzlich<br />
wählt jede Gruppe 5 Ersatzmitglieder.<br />
Im Übrigen erfolgt die Wahl der Beiratsmitglieder<br />
nach der vom Beirat am 25.1.<strong>2011</strong> beschlossenen<br />
Wahlordnung der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong>.<br />
Wahlvorschläge<br />
Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt, sich selbst<br />
und/oder einen oder mehrere Kandidaten aus der Gruppe,<br />
der es selbst angehört, zur Wahl vorzuschlagen.<br />
Der Wahlausschuss ruft alle Mitglieder auf, Wahlvorschläge<br />
einzureichen.<br />
Ein Wahlvorschlag muss vom Vorschlagenden<br />
unterzeichnet sein.